Das klappt vllt auf dem Land so - nicht aber bei uns Hat jemand das Dokument als originale PDF?
Zeigt her eure Schuhe (Felgen-Reifen-Foto-Thread)
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- Typ PD
- prrinz
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Mit "Vitamin B" läuft es mittlerweile auch beim TÜV nicht mehr so wie früher. Gefälligkeitseintragungen sind noch viel seltener geworden als sie es früher schon waren.
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Leute, kommt mal runter, wir sind doch nicht im Kindergarten.
Wenn die Zulassung des i30 vor der Einführung des "N" liegt, muss die 19" N-Felge ganz sicher eingetragen werden. Nach Erscheinen des N kann es sein, dass es für das WVTA einen entsprechenden Nachtrag gibt dann sollten sie eintragungsfrei sein. Das geht ganz klar aus der EG-Prüfnummer im Fahrzeugschein hervor die sich auf den Nachtrag des WVTA für den N beziehen muss.
Also kann ich nur empfehlen mit dem Prüfer von TÜV, GTÜ etc. zu sprechen, ggf. eine kleine Suchgebühr bezahlen und man ist auf der sicheren Seite. Ich habe bis jetzt alle Umbauten hinbekommen, nachdem ich mit dem Prüfer gesprochen habe.
Allerdings habe ich auch drei Prüfstellen durchgemacht, weil ich erst an sehr unflexible Prüfer gekommen bin. Das dürfte aber auch damit zusammenhängen, dass es in Hessen besonders schwer ist etwas eingetragen zu bekommen, da die Bündelungsbehörde noch einmal über die Eintragung schauen muss und ggf. den Prüfern auf die Nerven geht. Da haben die keinen Bock drauf.
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Sportlich! Und definitiv eine von der leichteren Sorte
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Die Felgen treffen auch meinen Geschmack! In Silber sogar noch mehr.
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Gefällt. Dezent, nicht prollig. In Bronze oder Titan könnte ich mir die auch gut vorstellen. Silberne fände ich zu kontrastreich.
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Silberne fände ich zu kontrastreich.
Eben genau darum. Ein Mensch trägt doch auch keinen hautfarbenen Schmuck, sondern Gold oder Silber.
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Ich mag es eher dezent, andere mögen es blinkiblinki.
Aber ob das nun Geschmack ist, darüber soll man ja nicht streiten
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Dann bist du nicht kontrastreich, sondern hast dein Speckdrumm erweitert
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Die 19er wirst du dir dann eintragen müssen oder die ABE mitführen!
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...und selbst die COC zeigt nicht alle möglichen legalen Rad-/ Reifenkombinationen auf; ein Felgenkonfigurator i.V.m. der ABE der jeweilig aufgeführten Felgen hilft bei der Beantwortung der Frage ob die ABE reicht, oder eine Veränderung des Fahrzeuges samt Eintragung in die Fz.-Papiere vonnöten ist... da kann eine 1mm geringere ET einen Unterschied machen.
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Hagal je nach Felge müssen am Fahrzeug auch Änderungen vorgenommen werden, welche von einer Prüforganisation einzutragen sind, z.B. "Herausziehen" (Verbreitern) des Kotflügels, um die vorgeschriebene Radabdeckung zu gewährleisten, meistens hängt sowas von der ET ab; solche Auflagen stehen in der ABE einer jeden Zubehörfelge.
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Ausserdem bleibt doch der AussenØ des Reifens doch gleich, egal ob 17 oder 19"
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