Wartung beim Hyundaihändler

  • Also, die Sache mit den freien Werkstätten und der Wartungen/Inspektionen hat einen großen Haken, selbst erlebt.


    Der oder die Hersteller verändern aufgrund der auftretende Schadensfälle im Laufe der Zeit eben ihre Vorgaben für Wartung/Inspektion.


    Nun sind das dann Updates an ihre Händler. Die freien Werkstätten erhalten diese Updates aber nicht automatisch.

    Nun war ein Systemmangel an meinen hinteren Bremsen (Scheibenbremsen), den der Hersteller durch Änderungen seiner Wartungsvorschriften geändert hatte, Zusatzpunkt Bremsen.


    Bei der freien Werkstatt war dieser Zusatzpunkt aber nicht angekommen. Ergebnis: Meine hinteren Bremsen waren hinüber. Neue Scheiben usw. bei der freien Werkstatt reklamiert, dort nur Achselzucken. Nun könnte ich natürlich diese Werkstatt verklagen, aber vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich.


    Das nur zum Thema freie Werkstätten während der Garantiezeit.


    Bernie

  • Die technischen Nachteile von Wartungen bei Nicht-Hyundai-Werkstätten liegen klar auf der Hand. Vorteile bietet eine Wartung bei freien Werkstätten ausschließlich im finanziellen Sektor. Und wenn irgendwo das Motoröl um 5€ je Liter günstiger als beim Hyundaihändler ist, langt das bei Geizhälsen als Lockmittel.:flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • max_hh

    Dem ist nicht so, das wurde doch schon gerichtlich (BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird | GKS Rechtsanwälte (gks-rechtsanwaelte.de)) alles kassiert...

    Wichtig ist, dass die Wartungen "nach Herstellervorgaben durchgeführt" wurden. Das muss dann dokumentiert werden, wenn es nicht in einer Hyundaiwerkstatt gemacht wurde.

    Man darf nur keine Kulanz mehr erwarten, wenn man die Wartungen extern durchführt. Das ist das einzige. Auch Serviceaktionen wird man so schnell nicht erhalten (KBA-Rückrufe sind davon natürlich nicht betroffen, weil man da als Halter dediziert angeschrieben wird).

    Das Urteil kenne ich. Hier ging es aber um eine Gebrauchtwagen Garatie.


    Die Garantie auf deinen Neuwagen ist gesetzlich auf 2 Jahre begrenzt. Hyundai bietet dazu die Jahre 3-5 noch. Hier handelt es sich um eine freiwillige Garantie des Herstellers. Und da stellt nicht der gesetzgeber die Richtlinien vor sondern der Garantiegeber. Und wer ist es in diesem Fall? Richtig der Importeur in diesem Falls sprich HMD. Und was meinst Du jetzt ist die Vorraussetzung dafür das sie auch zahlen? Aber versuche es einfach. Viel Spaß bei der Abwicklung.

  • max_hh In diesem Kontext kann man nicht viel weniger Falsches erzählen als Du..., sorry!

    1. Es gibt keine gesetzliche Garantie!!

    2. Und auch die Gewährleistung (was Du meinst) hat rein gar nichts mit einer Garantie zu schaffen!

    3. Es gibt auch auch keinen Anspruch auf eine Garantie (siehe BMW früher).

    4. Gewährt allerdings der Hersteller eine Garantie (bei Kauf), so kann dieser zwar grundsätzlich natürlich den Inhalt (was er garantieren möchte) selbst bestimmen!

    ABER: Er kann eben nicht (und nur darum geht es hier!!) bestimmen, dass zwingend notwendige Inspektionen bei markeneigenen Vertragshändler durchzuführen sind, damit die Garantie nicht erlischt!! Das wird hochrichterlich verboten..., und auch nicht erst seit ein paar Jahren...

  • ABER: Er kann eben nicht (und nur darum geht es hier!!) bestimmen, dass zwingend notwendige Inspektionen bei markeneigenen Vertragshändler durchzuführen sind, damit die Garantie erlischt!! Das wird hochrichterlich verbogen...

    Du meinst sicher: "(...), damit die Garantie NICHT erlischt!! (...)":denk:


    Was (mir) aber grundsätzlich Fragen aufwirft: wenn eine Garantie freiwillig und nicht gesetzlich geregelt ist, und der Garantiegeber die Garantiebedingungen festlegen kann, warum dann aber diese gesetzliche Einschränkung, dass der Garantiegeber die Garantie nicht derart einschränken darf dass zum Erhalt der Garantie notwendigen Wartungen beim Garantiegeber durchgeführt werden müssen? Dadurch ist die Garantie doch irgendwie doch gesetzlich geregelt :wech:

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

  • Jeder ist seines Glückes Schmied.

    Ich bekommen nach 2 1/2 Jahren jetzt einen neuen Außenspiegel, weil der aktuelle nicht immer funktioniert, beim abschließen das rannfahren. Müste ich das selber zahlen wie auch das Schleifgeräusch was aus der Lenkung kam hätte ich ein " Super Deal " gemacht.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Also in der Garantiezeit würde ich immer die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt machen. Hätte überhaupt keinen Bock wegen ein paar eingesparten Euronen bei Defekten in der Garantiezeit mich dann mit dem Hersteller rumzuärgern. immer frei nach der Devise...... wer billig kauft kauft doppelt!

    Was dann nach der Garantiezeit gemacht wird ist doch jedem selbst überlassen.

    LG

  • Zumal ich mir auch immer schwierig vorstelle nur mit Problemen beim Vertragshändler aufzuschlagen und den Rest in der Freien zu machen.

    Wenn man sich von Inspektionen „kennt“ und vor allem der ein oder andere Euro geflossen ist, läuft das wesentlich entspannter und vor allem kulanter ab.

  • Noch besser sind die Typen, die auf Hyundaiwerkstätten schimpfen - obwohl sie bis zum Garantiefall noch nie bei Hyundai in der Werkstatt waren!

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  • max_hh, ich denke Darkydark hat soweit alles wichtige aufgedröselt. Ich will und werde darauf auch nicht mehr eingehen.


    Aber mal eine Frage an die Runde (bitte keine Weight Watchers Witze hier einfügen): Hat sich denn mal jemand mit dem Preisgefälle zwischen Hyundai und freier Werkstatt auseinandergesetzt?

    Bei mir waren es manchmal gar nicht die großen Summen, wie man sie sich immer ausmalen möchte, boten aber die bereits mehrfach breitgetretenen Vorteile (Software-Updates, Service-Aktionen, geänderte Wartungsvorgaben, etc.). Dafür gab es wiederum bei etlichen anderen Sachen (allen voran Bremsen) enorme Unterschiede von teilweise 60% und mehr.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Es ist so wie du schreibst, Florian. Die Preisunterschiede beim Service sind oft gar nicht so groß - mit Ausnahme des Olpreises - aber bei Ersatzteilen und nicht-Wartungsarbeiten liegen freie Werkstätten oft um fast die Hälfte oder wenigstens ein Drittel unter dem Hyundai-Vertragshändlerpreis.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • airliner Ich hatte mir mal die Mühe gemacht, bei meiner 60tkm-Inspektion und 90tkm-Inspektion (Inspektion 2 und 3, Diesel-PKW) zahlreiche (ca. 20) Hyundai-Vertragswerkstätten bzgl. eines Kostenvoranschlages (detailliert) und einige freie Werken anzuschreiben...

    Dies (die einzelnen Posten etc.) habe ich dann in einer Excel-Liste gegenüber gestellt und verglichen:

    Die günstigsten Hyundai-Werken waren def. nicht teurer als die freien bei mir! Klar, einige Vertragswerken waren auch mehr als doppelt so teuer wie eine freie oder günstige Hyundai-Werke....


    Ja, das kam auch für mich überraschend...; aber dadurch war für mich das Thema, aus diesen Gründen und aus den weiter oben genannten, eine Wartung bei einer freien während(!) der Garantiezeit durchführen zulassen wieder ganz schnell vom Tisch...

  • airliner

    Mein Vergleich, den ich mal gemacht habe, ist 15 Jahre her und war der Vergleich zwischen ATU und einer Opel Bude. War die Inspektion bei 135.000 bei einem Astra F 1,4i. Der Unterschied waren ganze 35,-€. Achja der Opel Händler war der derzeit teuerste in der Region, der für den Liter Öl damals schon 22€ aufgerufen hat.

  • Bezüglich des Öls: Von Mercedes kenne ich das, dass ich das auch selber mitbringen kann. Bei 8 Litern für meinen Mercedes war das schon ein enormer Unterschied (früher Mobil 1 0W40), das habe ich im Netz für ca. 70 € bestellt, bei Mercedes ca. 30 € pro Liter.

    Inzwischen gehe ich allerdings für den Ölwechsel nur noch zu MrWash/Macoil und bringe da mein Öl auch selber mit (Petronas Syntium 7000 0W40).


    Hier geht es wahrscheinlich um deutlich geringere Füllmengen, deswegen ist das bei Hyundai vielleicht nicht üblich.


    Das Hyundai Coupé bekommt seine Inspektionen bis heute nur bei Hyundai, da bringen wir das Öl allerdings auch nicht mit.


    lg Rüdiger :)

    Hyundai Coupé (GK) 2,0 (143 PS) Seit 08/2005 im Erstbesitz meiner Partnerin

    Vialle LPi7-Gasanlage (seit 2008, bisher über 210.000 km auf LPG)

    Schaltgetriebe

    Klimatisierungsautomatik


    (Ich fahre selber seit 1984 mit kleinen Unterbrechungen Mercedes, "betreue" aber auch den Hyundai.

    Mein Name ist in allen Autoforen gleich)

  • Zum Ölwechsel zu MacOil, und das Öl selber mitbringen? :auweia:Das wäre mir zu schäbig, so trete ich dort ganz sicher nicht auf!:nenee:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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