Also, die Sache mit den freien Werkstätten und der Wartungen/Inspektionen hat einen großen Haken, selbst erlebt.
Der oder die Hersteller verändern aufgrund der auftretende Schadensfälle im Laufe der Zeit eben ihre Vorgaben für Wartung/Inspektion.
Nun sind das dann Updates an ihre Händler. Die freien Werkstätten erhalten diese Updates aber nicht automatisch.
Nun war ein Systemmangel an meinen hinteren Bremsen (Scheibenbremsen), den der Hersteller durch Änderungen seiner Wartungsvorschriften geändert hatte, Zusatzpunkt Bremsen.
Bei der freien Werkstatt war dieser Zusatzpunkt aber nicht angekommen. Ergebnis: Meine hinteren Bremsen waren hinüber. Neue Scheiben usw. bei der freien Werkstatt reklamiert, dort nur Achselzucken. Nun könnte ich natürlich diese Werkstatt verklagen, aber vor Gericht und auf hoher See ist alles möglich.
Das nur zum Thema freie Werkstätten während der Garantiezeit.
Bernie