Wartung beim Hyundaihändler

  • Hallo!


    Muß man die Wartung bzw. Inspektion beim Hyundaihändler durchführen lassen, um die Garantie zu behalten oder geht das auch in Werkstätten, die das Serviceheft ausfüllen.

  • Nein. Jede meistergeführte Werkstatt darf die Inspektion nach Herstellervorgaben durchführen - bei vollem Garantieerhalt.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Solche freien Werkstätten können die ersten Inspektionen durchführen, ohne die Garantie zu verlieren.
    Die wichtigsten Bedingungen sind:
    - ein Konto erstellen
    - Kauf eines dedizierten Geräts

    So erhalten Werkstätten nach Erfüllung der Bedingungen Zugriff auf die Fahrzeugspezifikationen.

  • Nach Ablauf der Garantie wird Hyundai keinerlei Kulanz mehr gewähren, sollten die ganzen Inspektionen nicht von einem Hyundai-Händler gemacht worden sein. Auch im Rahmen der Garantie ist es immer riskant, die Inspektionen von freien Werkstätten machen zu lassen. In der Regel wenden die freien Werkstätten durchaus die Herstellervorgaben an. Aber eine Garantie dafür hast du nicht.


    Ist natürlich deine Entscheidung, aber in der von Hyundai gewährten Garantiezeit wäre mir das Risiko bei freien

    Werkstätten einfach zu groß. Natürlich hast du auch keine Garantie dafür, dass Hyundai trotz Inspektionen bei einem Hyundai-Händler dir Kulanz gewährt, sollte der Fall mal eintreten. Das Risiko musst du abschätzen, was es dir wert ist.


    Bernie

  • btw: Zählt mal alle Leute auf, die nach dem Ablauf der 5-Jahres-Garantie Kulanz erhalten haben.:denk:

    Im übrigen wurde nach dem Garantieerhalt gefragt, nicht nach möglichen Kulanzleistungen nach Garantieende.

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  • Meine Empfehlung lautet, während der Garantiezeit zu Hyundai, danach frei entscheiden oder halt gleich Nägel mit Köpfen machen, konsequent sein, Inspektion bei der Freien machen lassen und sollte dann mal was dran sein bei Hyundai als Bittsteller auftreten und hoffen, hoffen, hoffen.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Ich würde auch während der Garantie lieber zum Vertragshändler gehen - müssen tut man es aber NICHT.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jahr 1+2 sind die Spielregeln durch den Gesetzgeber geregelt. Jahr 3-5 ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Importeurs, da stellt der die Spielregeln auf. Und die sind Inspektionen beim Freundlichen. Man sollte immer abwegen ob die geringe Ersparnis das Risiko wert ist.

  • max_hh

    Dem ist nicht so, das wurde doch schon gerichtlich (BGH Urteil: Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird | GKS Rechtsanwälte (gks-rechtsanwaelte.de)) alles kassiert...

    Wichtig ist, dass die Wartungen "nach Herstellervorgaben durchgeführt" wurden. Das muss dann dokumentiert werden, wenn es nicht in einer Hyundaiwerkstatt gemacht wurde.

    Man darf nur keine Kulanz mehr erwarten, wenn man die Wartungen extern durchführt. Das ist das einzige. Auch Serviceaktionen wird man so schnell nicht erhalten (KBA-Rückrufe sind davon natürlich nicht betroffen, weil man da als Halter dediziert angeschrieben wird).

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Hier schließt sich der Kreis wieder zu meiner Anfangsfrage: Hat die freie Werkstatt die Herstellervorgaben und wie wird die Inspektion rechtssicher dokumentiert, um Garantieansprüche weiterhin bei Hyundai geltend zu machen?

  • Der Vermerk auf der Rechnung "Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt" ist juristisch wohl sehr wasserfest.

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  • Bei allem Respekt, aber das sehe ich etwas anders, wenn es um die Belegbarkeit geht. Beisp. die freie Werkstatt hat einen Zugang zur Hyundai Plattform, dann ist das belegbar. Sollte die Information nicht verfügbar sein, wird es schon schwierig. Ich sehe da schon mögliche Probleme.

    Aber letztendlich hat ja jeder seine freie Wahl.

  • Ist dir denn jemand bekannt, der innerhalb der 5 Jahres Garantie nachweislich Probleme im Garantiefall hatte, weil er eine oder mehrere oder alle Inspektionen nicht bei Hyundai machen lies, und die Weigerung der Garantiekostenübernahme durch Hyundai auch mit juristischer Hilfe nicht geändert werden konnte?

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  • Nein, kenne ich nicht. Das muss aber nicht heißen, dass das Rechtssicherheit bedeutet, wenn ein teurer Garantiefall eintritt. Wie geschrieben, jeder hat die Freiheit selbst zu wählen.

    Nur wenn ich immer wieder hier lese, wie schwierig es ist Garantieansprüche geltend zu machen, obwohl die Wartungen beim Vertragshändler gemacht wurden, dann möchte ich die andere Alternative gar nicht erst wissen.

  • Die Gerichte haben aber eindeutig entschieden, daß im Garantiefall kein Unterschied gemacht werden darf, wenn der Kunde nicht alle - oder auch keine - Inspektion beim Vertragshändler machen lies.

    Und das ist auch gut so, denn wenn ein Kunde gezwungen ist, ausschließlich beim Vertragshändler seine Inspektionen machen zu lassen, könnte dieser seine Preise doch nahezu beliebig hoch ansetzen. Denn der Kunde muss zahlen, oder er verliert die Garantie.:watt:

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  • Da widerspreche ich Dir gar nicht. Aber Du weißt, bevor jemand zahlt, versucht er sich aufgrund der AGB zu drücken. Ich würde mir die „Herstellervorgaben“ von dem Kunden, der wiederum an die Freie gehen darf, nachweisen lassen.

    Bevor das dann zu Gericht geht und zu einem Ergebnis führt, läuft viel Wasser den Bach hinab. Ich hätte keine Lust darauf.

  • Wartungsvorgaben stehen doch in der BDA. Wer sich darauf beruft, kann nicht falsch liegen. Zudem muss der Garantieschaden ja auch in Zusammenhang mit Wartungsnachlässigkeiten stehen. Defekte Injektoren zum Beispiel hängen nicht mit dem Getriebeölstand oder dem Alter des Schmiermittels zusammen.

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