Zeigt her eure Schuhe (Felgen-Reifen-Foto-Thread)

  • Spätestens bei einem (auch nichtverschuldeten) Unfall interessiert sich die Versicherung dafür. Ist dann etwas nicht Zulassungskonform, erlischt deine Zulassung - und damit auch dein Versicherungsschutz.

    No Risk - No Fun.:flöt:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das ist Quatsch. Die Versicherung hat nur dann eine Chance sich vor der Zahlung zu drücken, wenn die nicht eingetragene Änderung ursächlich für den Unfall war.

    "Man sagt es sei gerade genug Glaube in der Welt um die Menschen sich hassen zu lassen,

    aber nicht genug, sich zu lieben !"

  • Das ist auch grundsätzlich richtig, was Du schreibst Louis Cyphre ... Aber ggf. hat man dennoch erst extreme Querelen mit der sich weigernden Versicherung und man muss sich ggf. seine Rechte (und letztlich sein Geld) erst vor Gericht erstreiten/erkämpfen...! Das kann durchaus auch mal Jahre dauern...!

  • Wenn die ABE erloschen ist, stellt sich die Versicherung quer. Und die hat einen sehr laaaaangen Atem in einem Rechtsstreit. Und wenn es um unzulässige Reifen/Räder und Bremswege geht, schaut es ganz schlecht aus. Die Haftpflichtversicherung muss natürlich zahlen, nimmt den Fahrzeughalter dann aber in Regress.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Darkydark

    Querelen mit der Versicherung hat man immer, darum sollte man bei einem unverschuldetem Unfall auch grundsätzlich einen Rechtsanwalt einschalten, auch dann wenn die Lage glasklar ist.

    "Man sagt es sei gerade genug Glaube in der Welt um die Menschen sich hassen zu lassen,

    aber nicht genug, sich zu lieben !"

  • §19 StVZO besagt, daß z.B. durch Umbauten an den Rädern die ABE erlischt. Und ohne ABE KEIN Versicherungsschutz!

    googelt mal "Erlöschen der Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz".

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • BTT!

    i30 Fastback - 1,4 T-GDI - 2XX PS - 3XX NM


    Mods:

    - VMAXX 4 Kolben Bremsanlage mit zweiteiliger geschlitzter Bremsscheibe mit Stahlflexleitung

    - Carbon Spiegelkappen

    - Fastback N Heckspoiler/Heckklappe / Spoiler in Carbon

    - I 30 N Powerflex Drehmomentstütze in Gelb

    - TOMASON TN 20 in 8 x 18 ET 45

    - H&R Federn 35 mm

    - KC Customparts AGA

    - Mazza Engineering Motortuning

    - Pipercross Luftfilter

    - Folierungen im Außenbereich

    - Getönte Scheiben

    - Alcantaraveredelung im Innenraum (Coreo Sattlerhandwerk)

  • ???

    Es geht doch um Räder und Reifen? Dazu gehört auch, ob solche Umbauten zulassungsfähig sind oder nicht. Schließlich könnte der nächste sonst viel Geld investieren und sich dann ärgern, wenn es Stress mit RL, TÜV oder Versicherungen gibt.

  • J-2 Coupe

    Hab ich gemacht. Und ich finde da:


    "Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Satz 1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war"


    Der komplette Link.


    J-2 Coupe: das dumme Zeug, das Du hier immer wieder von Dir gibst, wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig!

    "Man sagt es sei gerade genug Glaube in der Welt um die Menschen sich hassen zu lassen,

    aber nicht genug, sich zu lieben !"

  • P wie Problem: Wer ist dann in der Beweispflicht, wenn von Gesetzesseite her erst mal gesagt wird, dass bei einer nicht vorhandenen ABE der Versicherungsschutz erloschen ist...; wer muss dann beweisen, dass hier die fehlende ABE eben nicht ursächlich war für den Vorfall...?:denk:

  • ...das Dumme Zeug das Du hier immer wieder von Dir gibst, wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig !

    Merke: Verlass dich nie auf Klugscheißer im Internet, welche einem Straffreiheit garantieren! Sie werden einem im Worst Case keinen einzigen Cent Schadensersatz leisten!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • bei solchen rechtlichen Dingen hinsichtlich der STVZO steht der Besitzer primär im Fokus, weiterführend als Zeuge/Ersteller der Abnahme der Prüfer und seine Organisation. Aus diesem Grund erwähnte ich, das jede Abnahme grundsätzlich anfechtbar ist und zur Überprüfung herangezogen werden kann. Ist alles nach Vorgabe erfüllt bzw. auch der Erm.-Spielraum im Rahmen, kann sich eine Versicherung auch nicht vor einer Regulierung schützen.

    Aber man sollte das Thema hier nicht unnötig dramatisieren.

    i30 N Performance mit kleinen Veränderungen; Eibach Federn, 5mm Spurplatten, 114mm Endrohre, Heck gecleant, LED Kennz.leuchte, schwarze Cover Logos, -N- Embleme Seitenschweller und Sitze, Serien -N- Logos etwas verändert/foliert, Grillumrandung und rote Akzente an Front/Heck in Glanzschwarz foliert, Lenkrad und N Tasten in Glanzschwarz

  • Mal wieder ein paar Bilder in diesem Thread, war heute bim Reifenaufzieher. Ihr seht eine Borbet W 8.0x18 ET50 72.5 Mistral Anthracite glossy, KBA-52922 497015 auf einem i30cw N-Line Bj. 2022


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