Ja, nur wurden diese Garantien und Wartungsverträge im Kaufpreis mitgezahlt, völlig umsonst waren die nicht.
Beiträge von zwei0
-
-
ja, aber nicht wie bei Hyundai od. anderen Asiaten. Es bieten zwar fast alle an, nur mehrheitlich kostenpflichtig. Was aber bei Neukauf noch einigermaßen bezahlbar und empfehlenswert ist.
-
dann ist ein entsprechender Widerstand in der Lampe verbaut, ähnlich wie z.B. bei nicht erlaubten Nachrüst LED Blinker o.a. Lampen, sprich diese sind meist CAN Bus fähig.
-
das kann man leider nie richtig nachvollziehen. Ein gutes Bsp. hierfür sind sog. Reinigungsmittel wie z.B. Bremsenreiniger. Es wird gerne eine Dose verrechnet, aber es wurden nur ein Bruchteil verwendet.
Bei z.B. 10 Inspektionen ist ein Karton davon finanziert, es sind aber noch 8 von 12 Dosen im Karton.
Deshalb besser so etwas in einem kplt. Insp. Preis rein kalkuliert und nicht jeden Kleinkram am Ende aufgelistet. Damit geht man evtl. Diskussionen auch aus dem Weg. Unsere Werkstätten hier machen das schon seit Jahre so.
Man sollte aber hier jetzt nicht eine Wissenschaft daraus machen
BTT
-
Die Scheinwerfer hängen an keinem Bus. Sie werden nur auf Widerstand im Sicherungskasten Fahrerseite überwacht.
Aha, und was ist da für ein Unterschied? Alle Steuergeräte inkl. deren Anbindungen (auch Lampen) laufen über den CAN Bus, deren Hauptleitung auch über den Sicherungskasten geht. Ich kenne jetzt 2 Fzg. (Tucson/Kona ) mit einer optischen Fehlermeldung im Display.
-
Der Frostschutzanteil/Verhältnis (davon ist auszugehen) ist bei jedem Behälterfüllstand gleich, somit ist es nicht nötig, diesen nach einem Prüfvorgang "nachzufüllen", wenn er vorher randvoll war. Solche Argumente würden mich eher zum Lächeln und Augenzucken veranlassen.
Mehr als 1-2 Schnapsgläschen werden da nicht verbraucht, somit völlig unnötig.
Das sind und wären nur unverhältnismäßige Kostentreiber, genauso wie anderes sog. Kleinmaterial. Das sind Dinge die werden in der Regel in die Inspektionskosten mit einkalkuliert.
-
Ja, über den CAN-Bus. Wird ein gew. Widerstand im Betrieb nicht eingehalten, wird eine Fehlermeldung ausgelöst/gemeldet.
-
Stimmt so nicht ganz. Das erste FL vom PD gab es 2019, da waren die Änderungen nur nicht ganz so groß wie 2020. Ich fahre so einen
hier geht es aber um das richtige Facelift bzw. deren Scheinwerfer. Das andere im Jahre 2019 war eher nur eine Produktaufwertung und hier im speziellen veränderte Abgasnormen (WLTP usw.) und keine optischen Änderungen (bis auf den Tankdeckel)
Ich fahre ebenso so ein Modell
BTT
-
den I30 Facelift gibt es erst seit ca. Mitte 2020 (Vorstellung im Mai in Genf), im Jahre 2021 kam der -N-
-
und wäre die richtige Entscheidung. Nicht umsonst müssen seit Einführung der LED SW in den Werkstätten od. Prüforganisationen sukzessive entsprechende Plätze entstehen und spezielle Prüfgeräte angeschafft werden, die alleine schon ein paar Tausend Euro kosten.
-
hat aber nichts mit dem Serienfwk. zu tun, dazu exorbitant teuer und nur (wenn überhaupt) über eine Einzelabnahme "zulässig",
somit eher kein guter Tip.
-
Schwer vorstellbar, da geht auch 16 Zoll. 17 Zoll ist vermutlich der Ausliefer/Ausst.zustand, das heißt aber nicht, dass nur diese Größe zulässig wäre. Die Alternativen zeigt die EG Übereinstimmungserklärung des Fzg.
M.W. gibt es nur eine Einschränkung hinsichtlich der HA Bremse bzw. elektr. oder mech. Feststellbremse und hier nur über die Nutzung von 15" oder 16".
-
das wäre der einfachste Weg. Er will aber nur das Serienfwk. "verbessern", was kaum möglich ist. Mittlerweile hat er
aber lt. Aussage in einem anderen Forum den Zahn seines Mechanikers gezogen bekommen bzw. ist das Vorhaben hinfällig.
-
Muß man erst mal feststellen, ob und welcher Federnhertsteller für das entsprechende Modelle anbieten kann. In der Regel ist da Eibach mit vorn dabei und sind auch empfehlenswert. Die besitzen durch ihre dezente, aber trotzdem sichtbare Tieferlegung noch einen guten Restkomfort, bei guter Qualität und Setzfestigkeit, was z.B. H&R nicht immer bieten kann und oft auch eine eher "unharmonischere" Tieferlegung zeigt. Man kann sich auch mal bei ST und KW informieren.
-
Sturzeinstellung geht aber nur an der HA. Dürfte generell schwierig werden an "individuelle" (Erfahrungs) Werte zu kommen, ausser von einer spez. Szene aus dem Rennsport od. Fwk. Hersteller (hier meist von Bilstein od. KW). Ist aber dann in der Regel nur mit deren Produkte möglich. Ob eine Veränderung des Serienfwk. dann tatsächlich so viel mehr bringt, sei mal dahingestellt.
-
In der Regel wird da nichts mehr nach vorn gelegt, das geht alles über das Anhängerst.gerät, welches dem E-Satz beiliegt und im Kofferraum, meist an der Seitenwand, angebracht wird. Wenn überhaupt noch eine Leitung nach vorn gelegt werden muß, ist es max. eine zum Sicherungskasten für die CAN Bus Überwachung.
Danach muß, je nach Hersteller, noch eine Freischaltung durchgeführt werden.
-
ja, zumindest was den Scheibendurchnesser anbelangt. Der andere Faktor ist der Sattel. Baut dieser zu weit auf, kann es knapp werden.
Aber, in der Regel geht beides einher bzw. passen die entprechenden Felgen, in dem Fall 16 Zoll.
Im VW Konzern z.B. gibt es Bremssysteme mit 312er Scheiben und 16 Zoll Bereifung.
-
-
naja, alle Steuergeräte brauchen eine gewisse Zeit bis sie in den Ruhe/Schlafmodus runterfahren/verharren. Das funktioniert aber nur,
wenn das Fzg. verschlossen ist und alle Verbraucher aus sind. Wäre die Stromversorgung weg, funktioniert das nicht zu 100% und es könnten im Nachgang Fehler auftreten. Dabei spielt es keine Rolle ob die Versorgung sofort od. länger weg ist. Weg ist Weg !
-
"die Härte" kommt primär von den Dämpfern. Mit Tieferlegungsfedern muß es nicht zwangsläufig härter sein. Um Härte über die Feder zu erreichen, müßten diese einen deutlichen Zuwachs an der Drahtstärke haben und dazu auf einem großen Bereich proggresiv gewickelt sein.
Minimal mehr Drahtstärke (in der Regel immer) und ein kleiner proggresiver Teil der Feder (je nach Hersteller) ist bei Tieferlegungsfedern die Regel. Das Ganze bleibt aber alltagstauglich.