Spätestens bei einem (auch nichtverschuldeten) Unfall interessiert sich die Versicherung dafür. Ist dann etwas nicht Zulassungskonform, erlischt deine Zulassung - und damit auch dein Versicherungsschutz.
No Risk - No Fun.
Spätestens bei einem (auch nichtverschuldeten) Unfall interessiert sich die Versicherung dafür. Ist dann etwas nicht Zulassungskonform, erlischt deine Zulassung - und damit auch dein Versicherungsschutz.
No Risk - No Fun.
Das ist Quatsch. Die Versicherung hat nur dann eine Chance sich vor der Zahlung zu drücken, wenn die nicht eingetragene Änderung ursächlich für den Unfall war.
Das ist auch grundsätzlich richtig, was Du schreibst Louis Cyphre ... Aber ggf. hat man dennoch erst extreme Querelen mit der sich weigernden Versicherung und man muss sich ggf. seine Rechte (und letztlich sein Geld) erst vor Gericht erstreiten/erkämpfen...! Das kann durchaus auch mal Jahre dauern...!
Wenn die ABE erloschen ist, stellt sich die Versicherung quer. Und die hat einen sehr laaaaangen Atem in einem Rechtsstreit. Und wenn es um unzulässige Reifen/Räder und Bremswege geht, schaut es ganz schlecht aus. Die Haftpflichtversicherung muss natürlich zahlen, nimmt den Fahrzeughalter dann aber in Regress.
§19 StVZO besagt, daß z.B. durch Umbauten an den Rädern die ABE erlischt. Und ohne ABE KEIN Versicherungsschutz!
googelt mal "Erlöschen der Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz".
BTT!
???
Es geht doch um Räder und Reifen? Dazu gehört auch, ob solche Umbauten zulassungsfähig sind oder nicht. Schließlich könnte der nächste sonst viel Geld investieren und sich dann ärgern, wenn es Stress mit RL, TÜV oder Versicherungen gibt.
Hab ich gemacht. Und ich finde da:
"Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Satz 1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war"
Der komplette Link.
J-2 Coupe: das dumme Zeug, das Du hier immer wieder von Dir gibst, wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig!
P wie Problem: Wer ist dann in der Beweispflicht, wenn von Gesetzesseite her erst mal gesagt wird, dass bei einer nicht vorhandenen ABE der Versicherungsschutz erloschen ist...; wer muss dann beweisen, dass hier die fehlende ABE eben nicht ursächlich war für den Vorfall...?
Hi!
Ich muss auch sagen, wenn ich meine Veränderungen eintragen lasse, und es von einem TÜV- oder GTÜ-Sachverständiger machen lasse, gehe ich davon aus, dass es so passt! Ich bin ja nicht vom Fach!
Leider gilt in Deutschland "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
...das Dumme Zeug das Du hier immer wieder von Dir gibst, wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig !
Merke: Verlass dich nie auf Klugscheißer im Internet, welche einem Straffreiheit garantieren! Sie werden einem im Worst Case keinen einzigen Cent Schadensersatz leisten!
bei solchen rechtlichen Dingen hinsichtlich der STVZO steht der Besitzer primär im Fokus, weiterführend als Zeuge/Ersteller der Abnahme der Prüfer und seine Organisation. Aus diesem Grund erwähnte ich, das jede Abnahme grundsätzlich anfechtbar ist und zur Überprüfung herangezogen werden kann. Ist alles nach Vorgabe erfüllt bzw. auch der Erm.-Spielraum im Rahmen, kann sich eine Versicherung auch nicht vor einer Regulierung schützen.
Aber man sollte das Thema hier nicht unnötig dramatisieren.
Es gibt mal wieder neue Felgen. 😁
Dieses Jahr die VFL N-Felgen.
Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher, aber gehören da nicht so schwarze Gummis dran?
Er bereitet seinen Wagen für den Bahnstreik kommenden Montag schon vor und hat die Reifen bereits abmontiert. So lässt sich besser auf Schienen fahren .
Gruß Ralf
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