EU-Import Garantie abgelehnt

  • stoecki: Begreifst du nicht, was ich schreibe und hier immer wieder wiederhole? (#179, #195, #197) Himmelarschundzwirn, jeder EU-Hyundai der über einen Vertragshändler gekauft wurde hat VOLLE GARANTIE, ebenso wie Hyundais für den deutschen Markt.

    Es geht mir hier ausschließlich um Importfahrzeuge die NICHT über den offiziellen Importeur nach Deutschland gekommen sind, und NICHT von einem Hyundai-Vertragshändler verkauft wurden!:teach:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Du streust aber vermutlich bewusst aus irgendeinem Interesse Unsicherheit in vielen Beiträgen bzw. "warnst" vor dem Erwerb, weil es dann "keine Garantie" mehr gibt (alles vereinfacht zusammengefasst).
    Das EU Recht ist nun mal so wie es ist und lässt sich nicht so einfach durch Hersteller unterlaufen, ob es denen nun gefällt oder nicht. Ich behaupte (ohne zu beweisen ... :saint:) dass die allermeisten keine Probleme mit den Garantiearbeiten haben, auch wenn es ein EU-Fahrzeug ist. Voraussetzung ist eben nur das ausgefüllte Service-Heft, mehr dokumentiert der deutsche Händler für den Kunden auch nicht. Die Ausnahmen sind (Fahrzeuge im Grau-Import aus Ägypten oder was....) hier im Markt so selten, dass sie nicht auffallen.
    Nur weil ein einzelner mal Problem hatte, muss man das nicht verallgemeinern und durch dauernde Wiederholungen zur Regel erklären. Fahrradfahren ist auch lebensgefährlich, da kommen jedes Jahr Leute bei um.

    Diese "klappern" und "warnen" vor Problemen scheint manchmal echt Spaß zu machen, besonders wenn man sowieso gegen (in diesem Beispiel) EU-Importe eingestellt ist und seine (falsche) Meinung durchsetzen möchte.
    Gut, dass es die EU gibt und der Hersteller verschiedene Preise in jedem Land/Region/Stadt/.... aufrufen darf bei gleichen Leistungen, da muss er eben auch damit leben, dass der Verbraucher das auch überprüft und entsprechend handelt oder eben auch nicht.

  • Es ist mir genau genommen völlig egal, ob jemand Garantie hat oder nicht. Mein Hyundai ist Baujahr 2000, die Garantie ist also abgelaufen. Ich heul hier auch nicht rum, wenn ich eine Garantieleistung nicht erstattet bekomme. Ich muss mir nur das Gejammer von den "Vorher-alles-besser-Wissern" hier anhören. Und das nervt.

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  • Neben der rechtlichen Sache (dazu habe ich mich bereits klar und deutlich juristisch fundiert geäußert; ist aber jetzt egal) komme ich jetzt mal auf die mögliche angesprochene "Hinhaltetaktik" bei Garantieangelegenheiten von EU-Fahrzeugen (oder nennen wir es zur Not Behandlung 2. Klasse) zu sprechen:

    Es ist möglich, sicherlich...!

    ABER: Doch gerade in der heutigen medialen Zeit wäre dieser Händler doch in Nullkommanix vom Markt aufgrund negativer Bewertungen (Shitstorm möchte ich es nicht nennen; wäre aber denkbar!) verschwunden... Sooo dumm/trotzig/uneinsichtig wäre doch nun wirklich kein Händler heutzutage mehr.... Für solch ein Verhalten müsste er zumindest mittelfristig finanziell arg bluten... ; und das natürlich auch völlig zu Recht!!

    Ich selbst z.B. wurde noch nie auch nur ansatzweise mit meinem "EU-i20" bei Garantieangelegenheiten blöd angeschaut respektive behandelt wie ein "Patient 2. Klasse"...

    Die Händler wie gesagt sind nicht dumm und tippe darauf, dass der durchschnittliche Hyundai-Fahrer deutlich jünger ist beim Neufahrzeugkauf als der Durchschnitt aller Hersteller in Deutschland.

    Insofern ist dieser Personenkreis im Schnitt deutlich affiner was medialen Möglichkeiten angeht...

    DAS wissen die (zumindest die überwältigende Mehrheit) der dt. Hyundai-Händler und sie verhalten sich dementsprechend...

  • Die Händler, die Händler, die Händler.......die Händler reparieren jeden Hyundai auf Garantie - wenn das Geld von HMD erstattet wird. Es liegt nicht an den Händlern, es liegt am Garantiegeber und das ist eben Hyundai Motors Deutschland - und kein Händler.

    Hyundai könnte sich auch vollständig vom deutschen Markt zurückziehen. Andere Marken haben das schon gemacht, denn Deutschland ist ein schwieriges Pflaster für Autohersteller aus aller Welt. Da der deutsche Markt nur etwas weniger als 2% der Hyundai- Jahresproduktion abnimmt, entsteht dem Konzern so gut wie kein Verlust.

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  • Ne, bei mir ging es jetzt nicht um die Frage, OB der EU-Wagen Garantie hat oder eben nicht (da hat ja der Händler per se nichts mit zu schaffen, richtig!)..., SONDERN darum, wenn der Wagen Garantie hat, dass er, wie Du es beschrieben hast, als "Gegenmaßnahme" des Händlers, da der Kunde ja den Wagen nicht bei Ihm, sondern im EU-Ausland gekauft hat, als Kunde zweiter Klasse behandelt werden könnte...

    Wie gesagt, das ist sicherlich möglich! Entbehrt aber jeglichen Realität...; dieser Händler würde sich ja massiv ins eigene Fleisch schneiden...! DAS hingegen möchte auch kein Händler...

    Darauf zielte der Beitrag von dummytest ab!

  • Kann sein, dass diese Behauptung das Thema abschliesst.


    Neuwagengarantie

    Kommt das Auto aus einem EU-Land, sind alle Vertragswerkstätten in der EU zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn Sie die Garantieurkunde und das abgestempelte Serviceheft vorlegen können.

    Grüsse aus der Schweiz

    10/2019 EU Fahrzeug mit Vollausstattung, 2.0 CRDi 48V Mild-Hybrid - Autom. 8 4WD (185 PS), Premium Audiosystem Krell, Panoramadach, 19" Leichtmetallfelgen.

    Standard GEN5 Navi S/W: TLFL.EUR.SOP.V126.220421.STD M / Navisversion: STD5M.EUR.HMC.220519.f38608a

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  • Das wissen wir schon seit Jahren, und haben dieses auch schon endlos hier diskutiert. Fakt ist, daß Hyundai allen Fahrzeugen die NICHT bei einem Vertragshändler erworben wurden die Garantie verweigert.

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  • KEIN Händler nimmt Garantiearbeiten vor, solange er von Hyundai keine Kostenübernahme-Zusage hat. Verweigert dies Hyundai, ...

    Vielleicht verweigert der Kunde dann demnächst ja auch mal einen Hyundai zu kaufen und geht wegen schlechtem Service doch lieber wieder zu VW und legt da gerne ein paar Tausender drauf, hat aber mit so einem schlechten Service nichts mehr am Hut. "Jaja, Hyundai, kenne ich, die haben einen ganz miserablen Service, kauf dir den blos nicht, wir sind von denen voll verarscht worden". Sowas spricht sich ja auch rum, und zwar nicht nur in Form von Halbwissen, wie z.B. in Internetforen. Sorry, aber meiner Meinung nach gibst du eine ganze Menge von deiner eigenen Einstellung preis. Bei dir würde ich niemals etwas kaufen, da wird man mit sicherheit beschissen...

    Alles schön und gut, aber wenn ich gezwungen werde etwas auf Garantie zu reparieren, was ich nicht will - dann mache ich das selbstverständlich. Es dauert halt nur "etwas" länger: Termin erst in 3 Wochen, dann ist ein Ersatzteil 2 Wochen nicht lieferbar, als es kommt ist es das falsche, schicke es wieder zurück, nach weiteren 3 Wochen ist das richtige Ersatzteil endlich da - aber der Mechaniker ist krank geworden, dauert noch eine Woche, dann ist ein für die Reparatur benötigtes Werkkzeug 3 Tage lang nicht auffindbar oder kaputt - und dann sind 14 Tage Betriebsurlaub. Aber gleich danach wird dein Auto gemacht. Außer, es wird wieder jemand krank......so ist es eben bei Importkisten mit Zwangsgarantie. *Mittelfinger*

    Reguläre Kunden hingegen bekommen die Garantiearbeit in max 48 Stunden.

    So kann man auch Kunden vergraulen, das wäre ja eine absolute Horrorwerkstatt und den Aufstand, der dann spätestens nach 14 Tagen im Verkaufsraum stattfinden würde will kein normaler Geschäftsmann...

    stoecki: Begreifst du nicht, was ich schreibe und hier immer wieder wiederhole? (#179, #195, #197) Himmelarschundzwirn,...

    Meine Fresse, bist du aggro, dabei hast du selbst auch überhaupt keine Ahnung. Du stellst auch nur Behauptungen auf und kämpfst hier mit dem Messer zwischen den Zähnen, damit die anderen dir endlich glauben... Vor meinem geistigen Auge sehe ich gerade einen Fünfjährigen, der mit den Fuss aufstampft und schreit "ich will, ich will, ich will".

  • "Wichtiges zur Neuwagengarantie

    Achten Sie darauf, dass die vollständigen Garantieunterlagen im Original (Serviceheft und evtl. Garantiekarte) vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt und darin die Fahrgestellnummer des Autos und das Übergabedatum eingetragen sind.

    Genaue Angaben zur Laufzeit und zum Beginn der Garantie finden Sie in den Garantiebedingungen. Es gilt der Garantieumfang des Landes, in dem das Auto gekauft wurde.

    Beachten Sie, dass die Garantie häufig bereits zu dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen wurde.

    Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an Fahrzeugen zu erbringen, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden. Wenden Sie sich im Garantiefall an eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe."


    Der ADAC wird es wohl wissen, aber bestimmt erklärt J-2 Coupe es uns gleich besser...

  • Wenn man hier so mitliest, bekommt man den Eindruck, der Deutsche würde lieber Frau und Kinder verlieren, als die Garantie auf sein Auto.:unentschlossen:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Der ADAC Artikel beschreibt es an sich schon ganz gut, leider auch da wieder etwas "zu umfangreich", um ja alle Varianten, auch die ganz seltenen, mit abzudecken. Entscheidend für den Endverbraucher hier in Deutschland ist aber an sich nicht die gesetzliche Gewährleistung, sondern das Garantie-Versprechen des Herstellers.


    Zusammengefasst:

    Hyundai gibt dieses als Werksgarantie bezeichnete Versprechen und ermächtigt seine Händler, dieses Versprechen für Hyundai abzugeben (i.d.R. dokumentiert in den Garantieunterlagen). Das alles betrifft nur das Verhältnis zwischen Hyundai und dem Händler, nicht den Endkunden in Deutschland


    Jetzt kauft jemand dieses Fahrzeug (völlig egal ob über Zwischenhändler, Importeure die den Vertrag mit Auslands-Händler vermitteln oder auch Leasinggesellschaften...). Damit kauft er das Fahrzeug inkl. des abgegebenen Garantie-Versprechens. Dieses Versprechen wurde vom EU-Händler im Herkunftsland im Namen Hyundais abgegeben und ist damit gültig, egal ob der Wagen noch 15 mal weiter verkauft wird.


    Wenn Hyundai das nicht passt, dann müssen sie dem Auslands-Händler untersagen dieses Garantie-Versprechen abzugeben, wenn sie aber genau dieses tun (z.B. Einschränkung nur auf Käufer, die in NL wohnen/leben/arbeiten/zulassen/..) dann unterläuft Hyundai EU-Recht. Entweder die Auslands-Garantie für alle oder für keinen.

  • Denkfehler: Der EU-Händler sitzt in der Regel nicht im Ausland, sondern in D.

    Im Ausland sitzt hoffentlich ein autorisierter Händler. Verkauft dieser an einen Endkunden egal wo in Europa, dann hat dieser Garantie (europaweit).

    Verkauft der autorisierte Händler im Ausland an einen EU-Händler in D und dieser dann weiter an einen Endkunden, dann hat dieser eben keine Garantie. Ist auf der Hyundaiseite und hier schon tausend mal nachzulesen.

  • das ist falsch ....
    wenn dem so wäre, hätte der ausländische Händler einen Betrug begangen, in dem er ein Fahrzeug incl. Garantie verkauft, aber es nicht hätte machen dürfen.

  • Die Diskussion hat doch mittlerweile einen Bart.

    Fakt ist einfach, daß ein entweder hier oder im Ausland direkt bei einem autorisierten Händler erworbener Wagen die Garantie europaweit hat. Die Einschränkung ist eben der Endkunde. Das versuchen die Händler damit zu umgehen, indem sie den Wagen kurz auf sich zulassen und dann gebraucht weiter verkaufen (da waren sie dann ja Endkunde....hier kann es trotzdem Probleme geben) oder sie treten als Vermittler auf. Dadurch kauft dann der Kunde rechtlich direkt beim Hyundaihändler im Ausland. Das ging zumindest früher so weit, daß man beim Händler quasi einen Auftrag für den nächsten Kunden erteilt hat. Dann wurde der Wagen bestellt und wartete für den nächsten Kunden beim "Vermittler". Dadurch war dann die Auswahl aber recht beschränkt.


    Natürlich ist der deutsche Markt für Hyundai attraktiv. Hier bekommt man mit die höchsten Nettoerlöse und der Markt hat auch ein positives Image für die Marke weltweit, weil wir eben "noch" unbeschränkte Autobahnen haben und letztlich "noch" die besten und teuersten Wagen von hier kommen. Die 2% weltweit machen es da nicht, zumal ja die EU und nicht Deutschland genommen werden muß. Da sollten es dann wesentlich mehr sein.....

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Die Diskussion hat doch mittlerweile einen Bart.

    Ja richtig und trotzdem werden die beiden Worte der Garantiebedingungen "autorisierter Händler" und "Endkunde" nicht verstanden.

    Da interprediert man immer Europa, EU-Recht und sonst etwas hinein. Nichts dergleichen steht in den Garantiebedingungen.

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