EU-Import Garantie abgelehnt

  • Und das mit der freiwilligen Leistung scheint auch kaum jemand zu verstehen, verstehen zu wollen, bzw mit den Einschränkungen, die durch Hyundai möglich sind, umzusetzen. Ja, Garantie ist ein weitläufiges und schwer zu verstehendes Thema.

  • dann definiere doch bitte mal einer den Begriff "Endkunde" ....
    reinschreiben können die natürlich viel, aber eben auch nicht völlig frei (EU Recht) anwenden.

  • Endkunde ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Gegenstand im Sinne einer Nutzung erwirbt. In der Absatzkette ist der Endkunde der letzte Beteiligte. Daher ist ein EU-Händler eben kein Endkunde, da er die Autos erwirbt, um diese weiter zu veräußern, da dies seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entspricht.


    An dieser Stelle ist auch eine Tageszulassung auf einen EU-Händler im eigentlichen Sinne keine Nutzung, da nach wie vor eine spätere Veräußerung im Vordergrund steht. Hier kommen auch immer wieder diese 6 Monate Haltedauer auf einen Händler ins Spiel, da diesem Zeitraum eine eigene Nutzung unterstellt wird (was dann auch wieder vollem Garantierhalt entspricht).


    Und spätestens an der Stelle ist es eben total verrückt, so kann in seltenen Fällen aus einem Fahrzeug ohne Herstellergarantie eben durch den Umstand einer langen Nutzung wieder ein Fahrzeug mit Herstellergarantie werden (sofern das Fahrzeug nicht vorab im System als garantiegesperrt gekennzeichnet ist).

  • soweit verstanden, danach bliebe (wie auch beschrieben im ADAC Artikel) es also unkritisch, wenn der hiesige EU-Importeur quasi nur als Dienstleister für den ausländischen (Vertrags-) Händler auftritt und das Fahrzeug vermittelt.
    Der Verkäufer ist dann der Auslands-Händler direkt.

    Interessanterweise habe ich selbst bereits 3 Fahrzeuge als EU-Import erworben, in jedem dieser Fälle war der hiesige deutsche Importeur auch mein Verkäufer (belegbar durch die Rechnungen) und nicht der Auslands-Händler. Der hat mir nur das Garantie-Heft abgestempelt und übergeben. Es gab in einem dieser Käufe anschließend auch sehr teure Garantie-Leistungen, die aber anstandslos erbracht wurden (vom Hersteller über den hiesigen örtlichen Werks-Service).


    So sehe ich den Stand der Dinge .... und da kann sich jeder EU-Importeur leicht drauf einstellen und der Hersteller steht wieder am Anfang mit seinen krampfhaften juristischen Versuchen, die Re-Importe zu unterbinden. Mehr als "Angst-machen" bei gleichzeitig "unschönem Marketing-Auftritt" kommt für den Hersteller da nicht bei raus

  • Mehr als "Angst-machen" bei gleichzeitig "unschönem Marketing-Auftritt" kommt für den Hersteller da nicht bei raus

    Wenn das Gerücht "EU-Hyundai-Importfahrzeuge haben keine Garantie" oft genug ins Volk geimpft wurde, hält sich dieses Gerücht über Jahre - bei einer wachsenden Zahl von Gläubigen!:flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • dummytest Ja genau, sofern der EU-Importeur (ungleich autorisierter Hyundai-Händler) nur als Vermittler auftreten würde, bekommt das Auto aus Hyundais Sicht natürlich die Garantie. Da dann der Vertrag zwischen dem Endkunden (wir etc.) und dem autorisierten Hyundai-Händler direkt geschlossen wird...

    Das ist (sollte) ergo völlig unkritisch (sein).

    Problem: Die meisten EU-Importeure treten als Verkäufer auf! So hat es mir auch HVT geschrieben...

    Andererseits lassen die geposteten Bilder von Verträgen diesen Schluss nicht zwingend zu...

    Also:

    -EU-Importeur gleich Verkäufer = keine Garantie!!(aus Hyundais Sicht!!)

    -EU-Importeur gleich Vermittler = Garantie!


    All das oben gerade beschriebene ist aber lediglich aus der Sicht Hyundais beschrieben..., ok?

    Das EU-Recht sieht das anders...!

    Da sind solche Ungleichbehandlungen des Endverbrauchers nicht erlaubt (=verboten)..., sodass das Garantieversprechen Hyundais für alle Kunden (egal wie und wo Sie das Auto innerhalb der EU kaufen!) gelten muss...

    (Und bitte bitte bitte bitte hört mit dem "Argument" der Freiwilligkeit der Garantie auf!! Das hat mit der ganzen Thematik nichts, aber auch rein gar nichts zu schaffen!)

    ABER: Auch wenn man im Recht ist (ggü. Hyundai), muss man, sofern Hyundai auf seinem Standpunkt (zunächst) verharrt, dass das Auto keine Garantie habe, den Klageweg bestreiten...!!

    Das hingegen mögen die allerwenigsten...., DAS wiederum weiß Hyundai und weiß es auch (für sich) auszunutzen...

  • Otto Normalverbraucher klagt gegen einen Global Player wie Hyundai. Wem da woh zuerst die Luft ausgeht?:flöt:

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  • dummytest ...

    (Und bitte bitte bitte bitte hört mit dem "Argument" der Freiwilligkeit der Garantie auf!! Das hat mit der ganzen Thematik nichts, aber auch rein gar nichts zu schaffen!)

    darf ich diesen Satz hier noch mal separat betonen .... :S :thumbup:
    das ist bei allen diesen Diskussionen schon sehr entscheidend für die Beurteilung sehr vieler Argumente, auch hier.

  • @J-2 Coupe

    da geht wieder mir noch Hyundai beim gerichtlichen Streit die Luft aus, mir noch nicht mal die Lust dazu, bei den üblichen Streitwerten solch einer Reparatur....8)


    Den Herstellern scheint da viel eher die Lust auszugehen, sonst wäre das längst vor Gerichten geklärt worden, oder sie haben sich im Endeffekt doch nie gestritten vorsichtshalber .... (Angst machen reicht ja offenbar) :D

  • An Größenwahn hat es den Germanen noch nie gefehlt. Attacke!! Kampf der Garantieverweigerung! Irgendwann wird man wohl auch bald noch für einen geklauten Hyundai Garantie verlangen......:mad:

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  • dummytest Ich dachte, Du (zumindest) hättest das Ansinnen Hyundais verstanden...

    Deine Vermutung ist korrekt!! Hyundai wäre mit absoluter Dummheit gepudert, wenn Sie ein laufendes Verfahren bis zum kompletten Abschluss (Urteil) bringen würde...!!

    Die werden ja auch halbwegs fähige Juristen im Konzern haben...;-)

    Bevor es zu einem Urteil zugunsten des Endverbrauchers kommen würde (und dann zukünftig ja für alle!!), werden die in Form eines Vergleichs o.Ä. einknicken...

    Hyundai will alles..., aber ganz sicher wollen die kein Urteil!! :D

  • Hallo zusammen,


    irgendwo auf den vorderen Seiten ist es schon einmal angeklungen, aber wurde m.E. nicht hinreichend gewürdigt: Ein in CZ von einem autorisierten Hyundai-Händler erstmals verkauftes Fahrzeug unterliegt den tschechischen Hyundai-Garantiebedingungen. Aber was genau steht denn in diesen Garantiebedingungen? Derselbe Summs wie bei HMD? Falls das nicht der Fall ist, erübrigt sich die Diskussion eigentlich, da HMD überhaupt keine rechtliche Handhabe hätte, die in Tschechien zugesicherte Garantie einzudampfen. Das führt allerdings zur nächsten Frage: Was genau beinhaltet denn eine EU-weite Garantie? Kann ich die Garantiebedingungen des Heimatmarktes (hier: CZ) EU-weit geltend machen? Oder aber (nur) die Garantiebedingungen des jeweiligen Aufenthaltslandes (also evt. gar keine)?


    Beste Grüße


    Hyundai001

  • Bei autorisierten Händlern gekaufte Hyundais haben praktisch alle die gleiche Garantie - egal in welchem EU-Land der Händler sitzt.

    Garantieproblem NUR für Fahrzeuge aus der EU, die NICHT bei autorisierten Händlern erworben wurden.

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  • Eigentlich wollte ich zu dem Thema hier nichts mehr schreiben, aber eins hätte ich dann doch noch:

    Jedes Hyundai-Fahrzeug wurde doch ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Händler (egal wo in der EU) an irgendwen verkauft. Oder kann ich als Privatperson oder freier EU-Importeur nach CZ zum Werk fahren und mir dort welche direkt vom Band holen? Oder "fallen" die irgendwo vom LKW?

    Und weil die Frage oben mal wieder kam, ich gehe jetzt mal von meinem Fall aus. Mein Fahrzeug wurde von einem autorisierten Hyundai-Händler in Prag inkl. zugesicherter Garantie im abgestempelten Garantieheft an einen freien Importeur aus DE verkauft. In den tschechischen Garantiebdingungen (hab ich als PDF vorliegen) und auch im CZ-Garantie- und Serviceheft steht kein Sterbenswörtchen von Garantie nur bei Verkauf an Endkunden oder ähnlicher Blödsinn. Wenn HMD die vom autorisierten CZ-Hyundai-Händler zugesicherte EU-weite Garantie nun canceln möchte, wünsche ich vor Gericht viel Erfolg dabei. Ob es dem Einen oder Anderen hier nun nicht passt das ich ein EU-Fahrzeug fahre ist mir ehrlich gesagt wurst, im Garantiefall müsste ich das ja auch mit HMD etc. klären und nicht mit den Forenmitgliedern hier.

    Also, weitermachen!

  • 1. Stempel im Heft von Hyundai = alles OK. Kein Stempel/oder nicht von Hyundai = Arschkarte.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Bei Hyundai-Fahrzeugen aus dem EU-Ausland, die dort natürlich an einen Hyundai-Händler ausgeliefert worden sind und dort auch mit Stempel im Serviceheft die Übergabe-Inspektion erhalten haben, muß man sich an Hyundai Deutschland wenden. Dort wird die Richtigkeit der Angaben geprüft und die Garantie von Hyundai im Auslieferungsland ggf. übernommen.


    So habe ich es im Tucson-Forum gelesen. Siehe auch hier:


    "Das jeweilige Hyundai Garantiepaket für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz an einen Endkunden verkauft wurde1."


    Was ist nun ein Endkunde? Hyundai definiert das so:


    "Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde."


    Die Schwierigkeit ist hier, wenn das Fahrzeug von einem Händler aus dem EU-Ausland an einen sog. EU-Händler in Deutschland verkauft wurde. Dann dürfte nach Hyundais Definition keine Garantie vorliegen. Wenn jedoch der Kauf nur vermittelt wurde, und somit der ausländische Händler direkt an den deutschen Käufer verkauft, sollte die Garantie bestehen.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

  • https://www.hyundai.cz/zaruka-a-sluzby/komplexni-sluzby

    Bitte mit Google Übersetzer lesen.

    Genau Terrorkater in den Garantie Bedingungen von Hyundai CZ steht nichts mit Fußnoten, Nur an Endkunden etc. Aber sehr wohl 5 Jahre Europaweite Garantie wird ständig erwähnt. Das steht sogar in DEUTSCH in meinem CZ Scheckheft!

    Auch wenn es schon klar war, damit hätte HMD vor Gericht noch schlechtere Karten...

  • Ich glaube nicht, dass die Regeln bei Hyundai CZ anders sind. Hyundai CZ schreibt auch:

    "Abhängig vom Herstellungsdatum, dem Zeitpunkt der Lieferung und Lagerung kann das Auto von der Originalgarantie abgedeckt sein, die in der Garantiebroschüre angegeben ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den autorisierten Hyundai-Händler, bei dem Sie das Auto gekauft haben."

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

  • Wenn alles so sicher ist, und juristisch wasserdicht und felsenfest - warum diskutieren wir hier dann?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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