ZitatOriginal von polterkarre
Des weiteren gab es ja ein Richtlinienurteil, dass das Fehlen von ESP ein Mangel darstellt, wenn es in der Kompaktklasse nicht als eindeutig fehlend im Kaufvertrag steht.
Soll also im Kaufvertrag alles drin stehen, was NICHT dabei ist? Wenn kein ESP im Kaufvertrag bzw. in der Ausstattungsliste steht, hat das Auto kein ESP. Dafür zieht man vor Gericht?