Garantie/Gewährleistung Verwirrung

  • Dieser Blödsinn hat sich leider in allen Fahrzeug-Foren mit der Zeit eingeschlichen.

    Gruß Tommy


    Navi: Standard-Class Gen5W, Software: PDe_PE.EUR.S5W_L.001.001.220211

  • Kommt aus der OPEL Werbung der 80/90er Jahre: "Fragen Sie ihren freundlichen OPEL Händler ....." blabla

  • Hey Leute, dann habe ich das mit dem Diesel des TE irgendwie überlesen; obwohl ich extra sogar andere Beiträge von Ihm gelesen habe; nun denn...;-) (Werde älter...)

    Für die Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte bedarf es gar keiner Wartung/Inspektion! Diese wird per Gesetz geregelt und in diesem gibt es diesbezüglich keine Anforderungen an den Verbraucher.

    Aber da unisono nach 6 Monaten (bei Käufen vor 2022) bzw. nach 12 Monaten (bei Käufen nach dem 01.01.2022) die Beweistlastumkehr nicht mehr eintritt, spielt das Thema Wartungen/Inspektion diesbezüglich eh keine Rolle...

    Bei Neuwagen ist es in der Tat rechtsprechungstechnisch schwierig und alles ein wenig eine Grauzone, ob eine herstellergemäße Wartung ausreicht, um die Garantie aufrecht zu erhalten...; insofern empfehle ich immer, die Inspektionen innerhalb der Garantiezeit bei einer Hersteller-Werke zu machen. Mit KVA i.d.R. kaum teurer, höhere Wiederverkaufswert (hebt dieses monetäre Delta dann wieder auf), mehr "heimliche" Updates etc. pp.!
    Rose Hast Du evtl. einen Zeugen, der damals dabei war?

    Ferner: EU-Autos haben (s. Homepage) im Grunde (auch Sicht Hyundais) in fast allen Fällen so oder so keine Garantie!

    D.h. nicht, dass Sie diese nicht bekommen! Aber erst mal heißt es diesbzüglich: NEIN!

    Und was ein Händler sagt a la: Ja ja ja, der Wagen, den ich Ihnen verkauft hat, hat Garantie Blablabla, hat NULL Wert...!

    Ich vermute mal, dass der verkaufende Händler nicht mal ein Hyundai-Händler ist, korrekt?

    Du hast Garantie, wenn Du was Schriftliches von HMD hast! Von niemand anderem...

  • Es ist doch allgemein bekannt, daß mündliche Absprachen als Zusatz zum schriftlichen Kaufvertrag schon immer völlig wertlos sind und waren.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jacky, das ist totaler Quatsch was Du erzählst, sorry!!
    Formalrechtlich sind mündliche und schriftliche Absprachen absolut gleich gestellt! Es wird vom Gesetz überhaupt nicht unterschieden; Vereinbarung ist Vereinbarung!
    Man macht es nur schriftlich (die meisten Kaufverträge etc.), weil es dann besser belegbar/beweisbar ist...; aber das ist was komplett anderes...!

    Die meisten "Kaufverträge" / Vereinbarungen, die wir alle im ganz normalen Leben tätigen, sind doch auch fast alle formlos...

  • Im Kleingedruckten der (meisten) Autokaufverträge steht, daß es keine mündlichen Zusatzvereinbarungen gibt,.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das ist der Händler: Beispielwagen. In der Liste steht "EU Import" und "Garantie".


    Jetzt frage ich mich schon, ob das Beschiss ist... bei Hyundai Deutschland steht nix von Landherr = Hyundai Partner :(


    ... Rose Hast Du evtl. einen Zeugen, der damals dabei war?...

    Also beim ersten Werkstattbesuch ja... da kam der Werkstattmensch zu mir und hat gesagt, dass das Radio ein Garantiefall wäre, die Rücksitzbank (eingerissen beim Umklappen) nicht. Lag aber daran, dass er den Riss erst nach Rücksprache mit mir gefunden hat. Dann hat er es eingestanden, dass es 2 Fälle waren. Da hab ich nen Zeugen. Aber sowas passiert nicht schriftlich. :(

  • Sorry, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass Du die letzten Jahrzehnte nicht auf dieser Welt verbracht hast...8o

    Dein Verkäufer hat Nichts, aber auch rein gar nichts mit Hyundai am Hut...

    Er verkauft bzw. importiert von irgendwo Hyundais (aus einem EU-Land) und verhökert diese innerhalb Deutschlands weiter...

    Am Besten ist es, den Wagen einem autorisierten Hyundai-Händler (im Rahmen der Inspektion bietet es sich an!!) vorzuführen und dieser soll den Wagen mit all Deinen Unterlagen zur Garantie anmelden....

    Dann weißt Du, ob Du Garantie hast oder nicht... (einfach so wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine haben)...

    Falls Du eine negative Bescheidung erhalten solltest (=Garantieablehnung); sfehen Dir die rechtlichen Wege immer noch offen...

    Ich hoffe, Du bist zumindest Rechtsschutz versichert?!?

  • Für die Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte bedarf es gar keiner Wartung/Inspektion! Diese wird per Gesetz geregelt und in diesem gibt es diesbezüglich keine Anforderungen an den Verbraucher.

    Aber da unisono nach 6 Monaten (bei Käufen vor 2022) bzw. nach 12 Monaten (bei Käufen nach dem 01.01.2022) die Beweistlastumkehr nicht mehr eintritt, spielt das Thema Wartungen/Inspektion diesbezüglich eh keine Rolle...

    Falsch. Ein technische Gerät muss natürlich entsprechend gewartet und behandelt werden. Wenn der Hersteller vorschreibt das eine Gardena Wasserpumpe bei Frost vorher entwässert werden muss, dann musst du das auch machen (sonst platz sie). Und beim Auto sagt der Hersteller im Wartungsplan das du nach 10.000km das Öl wechseln musst und die Wasser-Ablauflöcher freilegen musst. Beachtest du das nicht und hast nach 23 Monaten einen Turbolader-Lagerschaden oder der Wasserkasten läuft über und schrottet die Elektronik, ist er raus.


    Beispiel: Gibt ja Leute, die fahren locker 50.000 km pro Jahr, da sind wir bei 2 Jahren bei 100.000 km und ja da kann der Turbo bei altem Öl schon lange hin sein.

  • Warum fragst du nicht einfach einen Hyundaihändler in deiner Nähe bzw da wo du deine Inspektion machen lassen möchtest, wie das jetzt läuft mit deinem Import-Modell?


    Mein letzter war ein GD und aus 2016 (bevor die Änderung von Hyundai rauskam). Da war es gar kein Thema. Wagen gekauft, ab zum Hyundai Autohaus und ihn registrieren lassen.


    Bei meinem neuen FL (ebenfalls Import) war ich ebenfalls unsicher wie das jetzt läuft. Bin dann einfach zu meinen Autohaus gefahren wo ich eh die Inspektionen machen lasse, da ich eh noch Fragen zum Fahrzeug hatte und fragte vor Ort, wie das jetzt läuft. Machen wir alles zur ersten Inspektion war die Antwort.


    Du bist noch nicht der erste der mit einem Import Modell auf den Hof der Vertragswerkstatt fährt, nachdem Hyundai seine Bedingungen geändert hat.

  • pagra90

    Hatte ich ja auch vorgeschlagen, aber darauf geht der TE eben nicht ein... Vermutlich, um ~50€ "zu sparen", will er offenbar auf Teufel komm raus die Inspektion bei einer Freien machen. Gerade in dieser konkreten "heiklen" Situation, mit Verlaub (!), an Du..heit nicht zu übertreffen...

    Nun denn; jeder ist seines Glückes Schmied.


    3Zylinder

    Bezüglich Gewährleistung sieht das Gesetz solche Sachen nicht vor! Deine Argumentation zielt auf Garantie ab und dort ist Sie auch korrekt... Ist aber hier im konkreten Fall aber so oder so nicht relevant, da die Beweislastumkehr nur 6 Monate waren (andernfalls müsste der Verbraucher den Mangel beweisen; was er zu 99,9xx% eh nicht kann)...

  • Rose Ich hole mir immer (per Mail) von ca. 5-8 Hyundai-Händlern einen KVA; ich gebe bereits in der Mailanfrage konkret meine Autodetails, FIN-Nr. etc. an und formuliere es so, dass ich keinen 08/15-KVA erwarte...

    (wohne aber auch in einer Großstadt mit ein paar Händlern bereits plus zahlreichen auf dem Weg zu meinen Eltern) Eltern/Geschwistern

  • Du kannst ja noch wie der Vorredner schon schrieb noch einen anderen Vertragshändler fragen was der für einen Preis aufruft. Frag ob du Öl selbst mitbringen kannst.

    Und was würde dich die erste Inspektion in der freien kosten?


    Auf jedenfall würde ich an deiner Stelle die erste Insp. beim Hyundaihändler machen lassen wo du den Wagen auch zur Garantie registriert bekommst. Danach kannst immer noch entscheiden ob die zukünftigen in der freien machen lässt.


    Ich für meinen Teil lasse alle beim :) machen. Nehme nur mein Öl mit hin. Weiße darauf hin kein Wischwasser nachzufüllen bzw fülle es davor selbst randvoll auf.


    Einzig Verschleißteile wie Bremsbeläge Check ich vorher selbst lasse sie bei Bedarf in der freien meines Vertrauens machen.

    Öl fahre ich auch keine 30 Tsd km. Und wechsle nach 6 Monate, sprich zw 12 und 15 Tsd. 0w-30 Meguin (low Ash) vom Ölbaron.

  • Darkydark

    Alles klar, dann mache ich das auch so. Die Tussi, die mir da lapidar so die 4708€ hingeschmissen hat, hat eh schon verloren...


    pagra90

    Mit "Freundlichen" meinst du also, nicht Hyundai Vertragspartner? Vorher hatte ich nen 80er, da habe ich alles selber gemacht... der hat auch mal verschmerzt, wenn ich ein Jahr das Ölwechseln vergessen habe

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