(abnehmbare) Anhängerkupplung

  • Bei meinem ehemals GD (CW) hatte es generell auch nicht gepiepst. Allerdings wenn die Schutzkappe schief stand, dann schon. Dank Rückfahrkamera war es egal für die paar Meter Rückwärtsfahrens.

    Aber wenn sie halt dauerhaft piepst, macht man sie halt weg. Deswegen ist sie ja abnehmbar.

  • Das finde ich schon etwas merkwürdig. Bei meinen AHKs piepst nichts wenn ich den Rückwärtsgang einlege. Die PDCs machen ihre Arbeit wie gewohnt.....ich bin mir grade nichtmal sicher, ob sie piepsen, wenn der Anhänger dran ist, das werde ich aber morgen gleich mal testen. Jetzt bin ich neugierig geworden.

    Aber definitiv funktioniert mein PDC einwandfrei, auch mit angesteckter AHK.

    Kann aber evtl daran liegen, das der Santa und der Tucson eine andere Bauhöhe haben und das PDC die AHK erst gar nicht erkennt.

  • Dein PD wird von Haus aus einen eigenen Knopf dafür in der Mittelkonsole haben? Dann gibt es dafür keine Dosen mit Kontaktschalter, der dann den PDC abschaltet. Das hatte ich im FDH, ist aber leider auch nur semi-zuverlässig. In der Dose ist dann schlicht eine kleine Metallfeder, die erkennen soll, dass der Stecker eingesteckt ist und dann das PDC abschaltet (ich hatte aber auch nur hinten Sensoren, vorne war der FDH blank).


    Im Santa Fe DM habe ich das gleiche, wie du; Da muss ich auch manuell die Sensoren abschalten, damit der nicht piept, wenn der Anhänger zurückgesetzt wird.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Habe vorhin meine Anhängerkupplung eingesteckt (abnehmbare, wegklappbare AHK dürfen „eigentlich“ lediglich bei Verwendung angestöpselt sein), will nicht klugscheissen. Wissen wohl eh die meisten.


    Werde ich morgen beim aus der Garage fahren merken ob es piepst. Rückfahrkamera und Spiegel sind ja da. Jetzt weiss ich auch, wozu der Knopf gedacht ist. Vermutete, dass das bei Schnee und Regen Sinn macht.


    Gruß


    p.s. beim 2015’er ix35 (Arbeitstier) ist die AHK auch immer dran. Da piepst nix.

    „Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always“

    Robin Williams

  • (abnehmbare, wegklappbare AHK dürfen „eigentlich“ lediglich bei Verwendung angestöpselt sein)

    Guten Morgen Jürgen.


    Das stimmt nur zum Teil. Es ist viel mehr eine Versicherungsfloskel, die dann im Schadensfall greifen soll, wenn die Kupplung montiert aber kein Anhänger dran war. Angeblich wären die Schäden mit AHK höher als ohne Ahk.


    Hier sollte der Geschädigte (der mit AHK) direkt bei der Schadens-Schilderung erklären, warum die AHK montiert war, zB. unmittelbarer Material- (Bauphase) oder Wohnwagentransport (Urlaub) usw. Hier kann und wird dir niemand vorschreiben, dass du nach jeder Fahrt die Kupplung abmontieren musst, wenn du sie in ner halben Stunde wieder benötigst. Hatte das im Sommer 2019, gab keinerlei Probleme.
    Wird sie nicht mehr benötigt, sollte sie abmontiert oder hochgeklappt werden.


    Gruß Andy

  • Bei einigen Fahrzeugen deckt die abnehmbare AHK aber das Kennzeichen ab. In diesem Fall muss die AHK abgenommen werden, aber das sollte ja klar sein.

  • redskins

    Kann schon sein, dass ein Auffahrunfall auf eine Anhängerkupplung den kompletten Träger samt Bodenblech knittert 🕶 Ich find die AHK im Parkhaus gut. Zurück, gaaanz fein, an die Wand, Dann bist hinten 😎


    Gut zu wissen, dass man da argumentieren kann. Zieht auch das Argument, den Schlüssel verlegt zu haben? 😉


    HJM

    Kann mir vorstellen, dass es Mitbürgende gibt, die da nicht dran denken 🙈


    Gruß

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    Robin Williams

  • Gut zu wissen, dass man da argumentieren kann. Zieht auch das Argument, den Schlüssel verlegt zu haben? 😉

    Das kann ich dir jetzt nicht beantworten, wäre da aber auch sehr vorsichtig. Die Kupplung hat ja einen Grund und genau damit würde ich, im Notfall, auch argumentieren.

    Ich würde da nicht zu weit ausholen. Die Kupplung war dran, weil du mit dem Anhänger derzeit dies und das transportieren musst....fertig.

  • Das mit der abnehmbaren AHK und Versicherung bei Schaden gehört ins Reich der Märchen.


    Der ADAC hatte es mal in einem Heft geschrieben, da es immer wieder mal so wie hier aufkommt und sich seit Jahren als hartnäckiges Gerücht hält. Abnehmbare AHK's können - sofern der Eigner das will - dauerhaft montiert bleiben, ohne dass sich dies irgendwie auf den Versicherungsschutz auswirkt im Schadensfall, außer es verdeckt das Kennzeichen. Aber nur wenn es so in den Papieren eingetragen ist.

  • Da muss ich dir vorsichtig widersprechen. Es gibt sogar Gerichtsurteile, wo Richter das nicht ins Reich der Märchen verurteilten. Ich guck bei Gelegenheit mal, ob ich die Urteile finde. Habe irgendwo auch was von Rameder und auch was von der Allianz zu diesem Thema.


    Ich bin bei dir, in der STVO gibt es da nix, deshalb ist strafrechtlich hier auch alles grün. Allerdings sieht es im Zivilrecht hier anders aus. Hier kann die Versicherung schon versuchen, den einen oder anderen Euro zu kürzen, wenn man nachweisen kann, dass die Unfallfolge-Kosten geringer ausgefallen wären, wenn die Kupplung nicht angebracht gewesen wäre.


    Übrigens ist das nix neues. Wirst du z.B. mit kurzer Hose und T-Shirt vom Motorrad geholt, kann die gegnerische Versicherung dir auch ans Knie pullern (obwohl das laut STVO völlig legitim ist) und dir eine Mitschuld anhaften, keine Mitschuld am Unfall aber an den Folgekosten.

    Du hast nämlich, als Verkehrsteilnehmer alles dafür zu tun, Unfälle zu vermeiden und...die Unfallfolgen (dazu zählen auch die Kosten) so gering wie möglich zu halten.

    Es könnte also vorkommen, dass die eine oder andere HTP-OP (Haut-Transplantation) nur teilweise oder vielleicht auch gar nicht erstattet wird.


    Geht nicht, gibts nicht!

  • Ich bin bei dir, in der STVO gibt es da nix, deshalb ist strafrechtlich hier auch alles grün. Allerdings sieht es im Zivilrecht hier anders aus. Hier kann die Versicherung schon versuchen, den einen oder anderen Euro zu kürzen, wenn man nachweisen kann, dass die Unfallfolge-Kosten geringer ausgefallen wären, wenn die Kupplung nicht angebracht gewesen wäre.

    Klingt in der Tat nach deutscher „Rechtslogig“ (schwubbs, neues Wort erschaffen;)


    Zur HTP-OP: das glaube ich weniger, dass man an den OP Kosten beteiligt würde. Schmerzensgeld wird die Gegenseite ganz sicher nicht übernehmen, was die Transplantation angeht.


    Gruß

    „Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always“

    Robin Williams

  • Zum Thema PDC und AHK:


    2007er Mercedes A-Klasse, nachgerüstete AHK, sobald Anhänger oder Träger eingestöpselt wurde, war das PDC hinten automatisch deaktiviert und die Leuchtenüberwachung aktiv (zb Blinker Anhänger rechts defekt, konnte im KI angezeigt werden). Dafür hätte ein anderer stärkerer Kühlerlüfter verbaut werden müssen… hätte….


    2014er i40: sobald Kupplung dran, piepst das PDC dauerhaft, dafür kann man mit der Kamera zielgenau mit der Kupplung unter den Anhänger fahren und der Kühlerlüfter konnte bleiben. Leuchtenüberwachung hat der Wagen gar nicht, zumindest habe ich davon auf 125 tkm und 6 Jahren nix mitbekommen.


    Fazit: Einbindung(smöglichkeit?) in die Bordelektronik ist für das Baujahr schwach, wobei das Auto im praktischen Gebrauch gut zu nutzen ist mit Anhänger. Aber was erwartet man eine Einbindungsmöglichkeit ins KI, wenn dort nichtmal Hinweise vom Werksnavi oder eine Uhrzeit eingeblendet werden kann….


    Da hatte Hyundai bei diesem meinem Modell echt Nachholbedarf, was die Vernetzung der Bordelektronikbestandteile angeht… hoffe dass das heute anders ist.

  • Naja das Versicherungen versuchen sich schadlos zu halten oder zu mindern ist hinlänglich bekannt bzw in der heutigen Zeit schlimmer den je. Ich spreche aus eigenen Erfahrungen. Ein sehr guter Anwalt in seinem Fach ist Pflicht und den habe ich Gott sei Dank.

    Aber vor Gericht ist das wie auf hoher See! Dies bestätigte mir sogar mein Anwalt.


    das_n in manchen Sachen ist Hyundai echt hinten dran. Ich sag nur Komfort schliesen oder öffnen. Oder beim Rückwärts fahren in Umluft schalten. Und so verhält es sich halt mit der AHK.

    Und das mit dem größeren Kühler und was noch so beinhaltet wird gibt es bei anderen Herstellern als Zusatz Option bei einer Neubestellung "Vorbereitung für Hängerbetrieb"


    Normalerweise sollte das gerade mit der sehr guten Kupplung von MVG die es ja nur beim Hyundai Vertragshändler zu erwerben gibt möglich sein das sich PDC im Anhängebetrieb deaktivieren oder die Leuchten mit überwacht werden.

  • Habe bisher von meiner E-Mail Schreiben an Hyundai Offenbach noch nichts gehört.

    Vielleicht muss ich einen richtigen Brief schreiben, dann mal an die Geschäftsleitung.

  • Corona und Urlaubszeit. Deine Mail ging erst vor 3 Arbeitstagen ein. Lass den Damen und Herren noch etwas Zeit.....:flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja, das ist bekannt. Und die jetzigen Umstände machen die dortigen Abläufe sicherlich nicht schneller.

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  • Habe bisher von meiner E-Mail Schreiben an Hyundai Offenbach noch nichts gehört.

    Vielleicht muss ich einen richtigen Brief schreiben, dann mal an die Geschäftsleitung.

    Was erwartest Du denn für eine Antwort? Dass sie für Dich die PDC neu entwickeln?

    Die PDC machen ihren Job und wenn Du ihnen ein Hindernis in den Weg baust, kannst Du sie abschalten.

    Ich versuche zu verstehen, was Du erreichen möchtest.

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