richtig, ein Teilegutachten wo auch der PD gelistet ist, bzw. ob es evtl. einen aktuellen Nachtrag des Herstellers zum Gutachten gibt.
So, haben den Hersteller der Felgen angeschrieben und auch sehr schnell Antwort bekommen, anbei war eine 31 Seiten lange ABE als PDF in der tatsächlich auch der Fastback, sogar das Facelift ab 2020 aufgeführt ist, die Felge kann also als 7,5 x 18 ET 40 mit Reifen 225-40 ZR18 grundsätzlich gefahren werden, allerdings sind in der ABE dafür einige Auflagen genannt.
Meine Frage ist jetzt ob ich mit einer ABE nicht eigentlich die Felgen Räder fahren darf ohne noch irgendwo vorstellig zu werden um was abnehmen zu lassen, weil doch eine ABE vorliegt??
Per Mail wurde mir nur mitgeteilt das ich selbst nachsehen soll ob mein Fahrzeug aufgeführt ist, was es ja ist und ansonsten diese ABE immer mitzuführen habe. ABE ist ganz frisch, aus 03/2021.
Wer aber kontrolliert dann ob die in der ABE genannten Auflagen auch erfüllt sind??
Ich hatte das so verstanden das ich mit einem Teilegutachten zum TÜV/Dekra muss und mit einer ABE sofort ohne Abnahme montieren und fahren darf, was verstehe ich da gar nicht oder falsch?