ZitatOriginal von paulpielage
Ach übrigends Hyundai schließt eine Garantie bei vorhandenen Gewährleistungsansprüchen ebenfalls aus. Will heißen, hat erst einmal jemand etwas am Auto repariert, gibt Hyundai dafür keine Garantie mehr, da ja der Reparateur für seine Arbeit Gewährleistung geben muß. Somit kann man dann nur noch zuvilrechtlich gegen die Werkstatt vorgehen und nicht mehr gegen Hyundai.
Sowas ist ganz normal. Du hast nur darauf Garantie was du auch bezahlt hast.
Wenn also zB die Kopfdichtung auf Garantie gewechselt wird, dann hast du rein theoretisch keine Garantie mehr auf dieses Artikel. Allerdings dürfen die dir keinen Schrott einbauen und dann im nachhinein sagen - "Verarscht!" Darum gibt es diese Gewährleistung.
In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass wenn das auf Garantie wechselte Teil erneut kaputt geht, dann wird es i.d.R. anstandslos erneut ersetzt.