Vorführwagen mit Haltefrist 31 Tage aufs Autohaus

  • Angewiesen sind wir nicht weil wir ein Auto haben was gut fährt, ich finde einfach das Verhalten nicht normal vom Autohaus, auf meine Mail keine Reaktion bis jetzt und allgemein dieses Vorgehen wenn das alles so stimmt find ich abartig, hätte ich das vorher gewusst dann hätte ich gesagt auf die 5% kann ich scheissen... Und was würdet ihr jetzt machen?


    Kann der Händler eigentlich das Auto auf uns jetzt anmelden und er ist der Halter und dann fährt er damit?

  • Der Händler kann das Fahrzeug ohne Einwilligung auf keine andere Person zulassen. Dazu braucht er nämlich eine Vollmacht von dir, deinen Personalausweis und deinen Versicherungsbestätigungscode.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Und was würdet ihr jetzt machen?

    Vom Kaufvertrag zurücktreten, anderen Händler aufsuchen, das Spiel von vorn und sich in die Herstellungsschlange hinten anstellen, wenn man kein Lagermodell mitnehmen will. Bei der Sorte "Händler", an die du da offensichtlich geraten bist, stimme ich ausnahmslos mit den Füssen ab und sorge für breitestmögliche Verbreitung der Gründe dafür (altdeutsch: Pranger).


    Und übrigens: ein drei Monate lang auf jemand anderen zugelassener Wagen ist kein Neuwagen mehr, sondern gebraucht. Hast doch keinerlei Einfluss darauf, ob der Erstbesitzer (in deinem Fall son schleimiges Ölauge, das Käufer übern Tisch ziehen will) pfleglich mit dem Motor umgegangen ist - und gerade auf den ersten paar Tausend Kilometern ist das nach wie vor sehr wichtig.

    i30 new Wagon 1.5 T-GDI 48V DCT N-Line Exclusive (Schweiz) 1364850_5.png


    Navi: Gen5W PDeAS.S5BLC.AEU (Tempolimiterkennung via Kamera funktioniert)
    SW: PDe_PE.EUR.S5W_L.001.001.230601


    Disclaimer:
    Man muss die in meinen Beiträgen veröffentlichte und gelegentlich polarisierende Meinung nicht notwendigerweise teilen - im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung allerdings tolerieren.

  • Wie gesagt im Vertrag steht 31 Tage und dann bekommen wir es, und es wird vom Verkäufer genutzt als Dienstwagen sozusagen sonst von niemand anders, aber wenn sich hier bald keine andere Reaktion auftut sage ich sowieso steck dir deine 5 % sonst wohin

  • Ich verstehe es auch immer weniger...

    5% Abschlag auf weniger als eine Tageszulassung ist doch völlig fernab der Realität...

    Nun denn, egal!

    @TE: Lass jetzt mal den Verkäufer aus dem Spiel und Wende Dich noch heute an den Inhaber respektive den GF des Autohauses und drücke Deinen Missmut über dieses Verhalten aus und frage diesen, ob solch ein Vorgehen bei denen Gang&Gäbe wäre und wie er nun gedenken würde, weiter mit der Sache fortzufahren...!

  • Ich schicke euch mal den Text, was er mir am 6.4. geschickt hat...


    Hallo Herr Naumann,


    gehe ich Recht in der Annahme, dass wir letztes Jahr von einer Vorführwagenhaltefrist von 30 Tagen gesprochen haben?


    Hyundai hat diese inzwischen aufgrund der Fahrzeugknappheit auf 90 Tage erhöht.


    Ich weiß, dass wir das Auto schon letztes Jahr bestellt haben, aber da es erst in 2022 zugelassen werden würde, interessiert das Hyundai leider nicht.


    Ich werde jetzt mal prüfen wie es sich verhält, wenn wir das Auto nicht auf uns zulassen werden sondern gleich auf Sie.


    Dann würden Sie auch keine Zeit mit dem Interessenten für Ihr Auto verlieren.


    Ich melde mich wieder


    Mit freundlichen Grüßen


    Zum Anmelden das hat er damals schon alles bekommen, weil sie ja dann unserer Auto nach den 31 Tagen auf uns anmelden und die EVB hatte ich ihm letzte Woche schon vorab mal geschickt, weil ich davon ausgehe, ab Mai wird es dann auf uns umgemeldet.

  • Kann der Händler eigentlich das Auto auf uns jetzt anmelden und er ist der Halter und dann fährt er damit?

    Bei meinem Renault damals (mit knapp 29% Rabatt!) ist das so gelaufen, dass ich das Fahrzeug 30 Tage lang versicherungstechnisch mit "abweichendem Halter" (Halter=AH, Kennzeichen vom AH) auf meine Versicherung gefahren bin (kostet rechnerisch ein paar € mehr Versicherung), nach Ablauf der Zeit habe ich es dann auf mich als Halter umgemeldet und habe auch mein Kennzeichen bekommen. Ist diese Option für deinen Händler denn nicht machbar? So ist das Fahrzeug erstmal aufs AH angemeldet (da geht es um Provisionen/ Rabatte seitens Hyundai...) und du kannst ab Tag 1 damit fahren...

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

  • Das könnte er ja meinen mit seiner Email die er geschrieben hatte oder? Vielleicht bin ich auch zu sehr auf negativ verschossen, wenn ich heut nichts mehr höre vom Autohaus werd ich wohl mal anrufen müssen.


    Und dürfte der Verkäufer dann auch mit dem Auto fahren mit dieser Option Abweichender Halt wenn er auf die 31 Tage besteht die er es fahren will?


    Also hilft jetzt nur noch das Gespräch suchen und sehen was passiert.

  • Da verzichten manche auf einen Neuwagen nur um ein paar mickrige Prozente zu sparen. Kauf dir bei einem anderen Händler einen ungefahren Neuwagen. Einen ordentlichen Rabatt schmeißt er dir in der Regel hinterher. Auch Lagerfahrzeuge sind Neuwagen und stehen überall rum. In der Regel wollen die sogar verkauft werden.

  • Und dürfte der Verkäufer dann auch mit dem Auto fahren mit dieser Option Abweichender Halt wenn er auf die 31 Tage besteht die er es fahren will?

    Nicht der Händler soll das Auto mit deiner Versicherung fahren (bloß nicht!), sondern du sollst es ab dem 1. Tag fahren, Halter bleibt 31 Tage lang der Händler (=1. Besitzer ist das AH im Brief), danach meldest du das Auto um und du bist Halter und Fahrer.

    Ist ein bißchen "Arbeit" mit deiner Versicherung (erst Berechnung der Prämie für die 31 Tage mit abweichendem Halter, dann du als Halter...); bei mir hat das meine Versicherungsmaklerin gemacht, ich habe nur umgemeldet und dann meine Schilder drangemacht.

    Du bist dann halt nicht Erstbesitzer, sondern 2. Besitzer im Brief, ist aber bei einer Tageszulassung nicht anders und hat auf den Wiederverkaufswert heutzutage keine Auswirkung mehr.


    Einen ordentlichen Rabatt schmeißt er dir in der Regel hinterher (...)

    Das wage ich im Anbetracht des momentan angespannten Fahrzeugmarktes zu bezweifeln...

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

  • Ah ja verstehe, aber dieses Angebot hätte er mir ja auch machen können, weil er geschrieben hat ich prüfe jetzt ob wir das auto nicht gleich auf sie zulassen, das klingt eben alles komisch für mich, und auf meine Email reagiert er auch nicht die ich gestern geschrieben habe.

  • Beim i20 meiner Tochter war es so, dass das Fahrzeug auf das AH zugelassen wurde, sie bekam es gleich nach der Zulassung zur eigenen Nutzung. Die Versicherung (auch die Versicherungsprämie in der Zeit) bis zum Ummelden lief auf das AH. Es gab eine kleine Verzögerung durch die Corona Regelungen, die zu der Zeit auf dem Landratsamt galten/hatten, so dass der i20 2 Monate auf das AH angemeldet war.


    Somit hat sie sich die ersten 2 Monate auch die Versicherungsprämie gespart.

  • Moin! Bist Du denn mal auf meinen Vorschlag eingegangen und hast den GF/Inhaber angerufen?

    Natürlich zählt nur das, was im KV steht...

    (In der Realität kann es aber [ganz selten!] Situationen geben, die eine vertragliche Verpflichtung unmöglich machen...)

  • Morgen, meine Email die ich hier reinegstellt habe ist an den Geschäftsführer und an den Verkäufer gegangen, also er sollte normal meine Misstrauen jetzt wissen, leider kahm von beiden keine Reaktion darauf bis heut, wir werden dann ins Autohaus fahren und dann sehen wir was jetzt sache ist...

  • Beim Autokauf kommst du mit einer e-Mail sicher sehr weit. Da zählt immer noch ein Handschlag und ein Blick in die Augen. Benimm dich mal wie ein Mann, obwohl dein Gedöns ist ja dort schon bekannt.

  • Für freundlichkeit ist es jetzt zu spät. Ich würde beim nächsten Gespräch mit dem Autohaus das Wort "Rechtsanwalt" mal erwähnen!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Sorry, aber wirklich...., eine Mail?!?

    Die kann man immer noch schreiben...

    Aber eine E-Mail ermöglicht dem Gegenüber Zeit...

    Zeit, eine "gute" Antwort (aus Sicht des Verkäufers aber!) zu formulieren (auszudenken)....

    Oh man, entweder Anruf oder eben in einem persönlichem Gespräch...

  • Die Generation "Whats App" scheut die Face-to-Face Konfrontation. Die haben keine Übung mehr darin.:nenee:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja genau, ihr seid die richtig harten Jungs, mir geht es einzig und allein um mein Recht, entweder so wie es im Vertrag steht die 31 Tage, oder ich verzichte auf die 6% und bekomme ihn sofort zum fahren, oder eine 3. Option: das Auto wird aufs AH zugelassen ich fahre ihn aber trotzdem sofort und nach 90 Tagen melden wir ihn um...


    Wir waren gestern im Autohaus, weil wir das Gespräch gesucht haben, der Verkäufer meinte er ist jetzt raus aus der Nummer, es kümmert sich der Chef darum und wird sich melden... Nun ja er meinte auch die 6% Rabatt für Vorführwagen würden ab 2 Quartal wegfallen hat Hyundai gesagt, das würde uns auch treffen, also gebe es nur noch die Option die 6 % zu zahlen und das Auto gleich nehmen...

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