Vorführwagen mit Haltefrist 31 Tage aufs Autohaus

  • Hallo, ich bin etwas verzweifelt, wir haben uns im Oktober einen neuen Tucson Hybrid bestellt im Hyundai Autohaus, mit der Option Vorführwagen 31 Tage aufs Autohaus zugelassen dafür 5% Rabatt. Am 1.04 kam vom Händler die Info, dass unser Auto geliefert wurde und er jetzt noch auf die Zulassung warten muss. Am 6.04 kam eine Email vom Verkäufer, dass Hyundai die Haltefrist geändert hätte und es jetzt 90 Tage wären und das zählt nicht ab Kauf vom Fahrzeug sondern ab Zulassung.


    Er will jetzt schauen, dass er das Auto gleich auf uns zulassen kann und muss das mit seinem Chef absprechen. Ich habe bei Hyundai Deutschland angerufen und die haben mir gesagt, dass es die 90 Tage Regel nicht gibt, ich habe auch in einem anderen Autohaus gefragt und die haben gesagt, die 31 Tage wären normal und keine 90 Tage.


    Was läuft hier ab bzw was will der Händler hier bezwecken?

  • Vermutlich will er die 5% Rabatt wieder zurück haben.


    Autos werden derzeit zugeteilt, nicht verkauft - Verkäufermarkt.


    Was steht denn genau in euerem Vertrag?

  • Wenn du das Auto mit Händlerzulassung trotzdem die 90 Tage nutzen kannst, ist es doch egal. Also mir wäre es das.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • In unserem Vertrag steht Haltefrist 31 Tage auf Autohaus und der Händler sagt uns, es wird auch nur von ihm gefahren und sonst keinem anderen. Mich regt halt auf, dass er mir erzählt, Hyundai habe das seit 1.4.2022 auf 90 Tage erhöht und wir fallen da genau rein. Und es interessiert auch Hyundai nicht, wann wir das Auto bestellt haben, und wie gesagt als ich gestern bei Hyundai Deutschland angerufen habe, hat der gesagt, dass es nicht stimmt und dass so ne Masche wäre von Verkäufer und Autohaus. Ich wäre mittlerweile sogar soweit, dass ich auf die 5% Scheiss und nehme das Auto dafür gleich!

  • Ja das vermute ich auch, nur bin ich dahinter gekommen und habe ihm jetzt 2 Möglichkeiten genannt, entweder er hält seinen Vertrag mit 31 Tage oder die 2 Variante ich verzichte auf die 5% und er übergibt ihn mir gleich und dann will ich nix mehr wissen von dem Autohaus.

  • Bei mir könnte er sich (Händler) das Auto sonst wo ... hinstellen!

    28.02. 2016 -18.04.2024- 100243 km / Alles funktioniert klaglos ! :super:

    24.10.2020 - Batterie musste getauscht werden!

    10.08.2021 - Stecker von AHK war oxidiert wurde getauscht!

    17.01.2023 - Bremsscheiben v + h. inkl. Belägen erneuert!

    MfG.- Sigi47
    IRREN IST MÄNNLICH!

    Laut meiner Frau habe ich nur zwei Fehler,

    Ich höre nie zu und noch irgendwas!:cheesy:

  • Der Vertrag ist ja schonmal ganz gut. Da kommt er nicht raus. Die Vertragsänderung Hyundai zu Autohaus ist eigentlich nicht Euer Problem.


    Eine Einigungsmöglichkeit wäre, die 31 Tage wie vereinart und NEU dann 59 Tage zu Euerer alleinigen Nutzung als Vorführer. Übergang auf Euch dann besitzrechtlich nach 90 Tagen. Das wäre ein fairer Kompromiss, das das Autohaus seine Förderung bekommt und ihr euer Auto für den vereinbarten Preis. So kommt Ihr dem Autohaus schon sehr stark entgegen!

  • Das habe ich gestern per Mail geschrieben:


    Sehr geehrter Herr xxx,
    Sehr geehrter Herr xxx,

    lt. mail vom 01.04.2022 von Herrn xxx wurde unser bestelltes Auto angeliefert. Allerdings müsste wohl der KfZ Brief noch angefordert werden. (?)

    Am 06.04.2022 schrieb mir dann Herr xxx per mail, dass die gemäß im Kaufvertrag vereinbarte Vorführwagenhaltefrist von 31 Tagen von Hyundai angeblich ab sofort auf 90 Tage erhöht wurde.

    Zuerst einmal davon abgesehen, dass ich den Vertrag mit Ihrem Autohaus geschlossen habe und nicht mit Hyundai, sind Sie dazu verpflichtet, diesen Vertrag auch einzuhalten.

    Außerdem habe ich heute mit Hyundai Deutschland telefoniert. Dort wurde mir gesagt, dass das überhaupt nicht stimmt. Das Ganze wären dann wohl Verkäufer bzw. Händlermethoden, um hier etwas zu umgehen.

    Für mich stellt sich das Ganze als total unseriös dar. Mein Vertrauen in Sie als Händler ist damit verlorengegangen.

    Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, entweder Sie lassen jetzt das Fahrzeug zeitnah für 31 Tage auf Ihr Autohaus zu und danach geht es, wie vertraglich vereinbart sofort in unseren Besitz über. Oder, was mir persönlich aus Vertrauensgründen lieber wäre, ich aber noch entscheiden werde, Sie nehmen Ihren Rabatt für die 31 Tage zurück, teilen mir die Summe mit und das Auto geht sofort in unseren Besitz über.

    Ich erwarte zeitnah Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Moinsen!

    Solch eine Vertragskonstellation ist mir gänzlich unbekannt... ; nun denn...

    Halte(r)Frist bedeutet eigentlich in ähnlichen Fällen stets: Der Wagen geht sofort in den Besitz und in das Eigentum des Käufers über und der Wagen wird haltertechnisch eben nur auf den Händler (oder wen auch immer) zugelassen!

    Der Käufer kann vom ersten Tag an machen mit dem Autos was er will (nur eben den Halter nicht auf sich umschreiben lassen)...

    WAS soll denn mit dem Wagen konkret in den 31 respektive 91 Tagen geschehen?!? Wird der etwa wirklich für Kunden u.a. als Vorführwagen benutzt??

  • Nein bei den 31 Tagen hat mir der Verkäufer gesagt das das Auto nur von ihm diese 31 Tage gefahren wird und sonst keiner, das wäre wohl so abgesprochen mit Geschäftsleitung und dadurch besuch er öfters mal kein eigenes Auto, es wurde auch gesagt in diesen 31 Tagen max 3000km, nur jetzt erzählt er mir eben das Hyundai diese Haltefrist auf 90 Tage erhöht hätte und es zählt nicht das Datum vom bestellen des Fahrzeugs sondern wann es angeliefert bzw zugelassen wird und das war der 1. 04 und damit fallen wir da rein... was im Vertrag steht würde Hyundai nicht interessieren

  • Für popelige 5% Rabatt schrubbt mir keiner auf meinen Neuwagen 3000km drauf, ohne daß ich auch nur einen Meter selber damit fahren kann! So einen Vertrag unterschreibe ich nicht! Je länger ich hier mitlese, desto mehr überkommt mich die Lust meinen Baseballschläger aus dem Kofferraum zu holen.

    Sport beruhigt!:schläge:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • 🤣🤣🤣 Versteht ihr mich jetzt? Er wollte ja versuchen irgendwas zu machen mit uns gleich auf das Auto anzumelden und nach den 31 Tagen melden wir noch unsere Versicherung um und fahren das Auto, aber was mich noch mehr ärgert, hab bis jetzt keine Reaktion bekommen auf meine E Mail, das sagt mir ja noch mehr das da was nicht stimmt. Also wie gesagt ich bin echt kurz davor da anzurufen und sagen nehm deine 5 % sieh zu das das Auto angemeldet wird und wir holen es😬

  • Meine Eltern haben sich mal einen Suzuki gekauft, der war dann EZ 12.2015 wurde auf das Autohaus zugelassen, aber nicht gefahren von denen und dann nach 3 Monaten an meine Eltern zugelassen, ohne Km.

    Das war aber halt alles auch so bei den Preisverhandlungen besprochen und schriftlich festgehalten.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • Ich hätte noch Variante 3: 90 Tage Händlerhaltedauer, und 15% Rabatt.:grrr:

    Wäre auch meine Vorgehensweise. "Pacta sunt servanda". Wenn im Kaufvertrag die 31 Tage und 5% stehen, gilt das. Wenn er nun 90 tage will, geht automatisch auch der Rabatt rauf oder er kann sich die Karre in die Haare schmieren.

    Sachlage ist anders, wenn mal wieder eine Ersatzbeschaffung eines Autos auf Kante genäht wurde, dann biste als Käufer gekniffen.

    Regel Nummer 1 im Umgang mit Verkäufern und Vertrieblern: lass sie NIEMALS, never ever merken, dass du aufs Objekt der Begierde angewiesen bist.


    Mein Eindruck ist im vorliegenden Fall allerdings, dass das Kind da längst in den Brunnen gefallen ist.

    i30 new Wagon 1.5 T-GDI 48V DCT N-Line Exclusive (Schweiz) 1364850_5.png


    Navi: Gen5W PDeAS.S5BLC.AEU (Tempolimiterkennung via Kamera funktioniert)
    SW: PDe_PE.EUR.S5W_L.001.001.230601


    Disclaimer:
    Man muss die in meinen Beiträgen veröffentlichte und gelegentlich polarisierende Meinung nicht notwendigerweise teilen - im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung allerdings tolerieren.

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