Vorführwagen mit Haltefrist 31 Tage aufs Autohaus

  • Ich würde einfach vor dem Schreibtisch des GF stehen und das nichts bringende Gesülze am Telefon und hier im Forum unterlassen. Dazu ist vielleicht gerade jetzt noch Zeit, wenn es nicht schon zu spät ist. Dann ist Ostern und dann die nächste Woche wieder um...

    Ich frage mich hier oft: Wie wären nur die Wessis durch die DDR-Zeit gekommen. Schwerfälliger und träger geht es ja nicht.

  • Leider hat er sich das wieder offen gelassen, heut wohl eher nicht dann ist Ostern und dann vielleicht nächste Woche irgendwann mal das er sich wieder meldet

    Geht für mich gar nicht. Solltest du heute keine Rückmeldung mehr bekommen, am Dienstag anrufen und einen Termin mit dem GF vereinbaren und das Thema vor Ort klären.

    Und wie J-2 Coupe bereits richtig schreibt, anklingen lassen, dass sonst der Weg über den Anwalt gegangen wird.

    Hast du einen Rechtsschutz?

    Hyundai i30 Kombi_N-Line_1.5 TGDI_DCT-7_160PS_2021 8):bang:

  • Leider hat er sich das wieder offen gelassen, heut wohl eher nicht dann ist Ostern und dann vielleicht nächste Woche irgendwann mal das er sich wieder meldet

    Selbst schuld. Dir ist mehrfach gesagt worden, dass du AKTIV werden sollst, und das bringt es mit sich, dass DU die Fristen setzt statt dir von dem Ölauge auf der Nase herumtanzen zu lassen.

    So lange du nicht das Heft in die Hand nimmst, sondern Kommunikationsmittel und Taktiken verwendest, die dem Verkäufer Optionen lassen, wann und ob er überhaupt irgendetwas unternimmt, wird da nichts Sinnvolles für dich bei herauskommen.


    Dir haben hier bereits zig Leute gesagt, wie man in solchen Fällen mit dem Gegner (muss man ja inzwischen leider so bezeichnen) umzugehen hat. Wenn du das nicht tust, eierst du noch Monate herum statt Nägel mit Köpfen zu machen. Bisher bist du weder deinem Auto noch einer finanziell attraktiven Lösung auch nur einen Schritt näher gekommen, sondern hast dem Verkäufer nach wie vor nur wieder und wieder signalisiert, dass er dich rettungslos am Haken hat.

    i30 new Wagon 1.5 T-GDI 48V DCT N-Line Exclusive (Schweiz) 1364850_5.png


    Navi: Gen5W PDeAS.S5BLC.AEU (Tempolimiterkennung via Kamera funktioniert)
    SW: PDe_PE.EUR.S5W_L.001.001.230601


    Disclaimer:
    Man muss die in meinen Beiträgen veröffentlichte und gelegentlich polarisierende Meinung nicht notwendigerweise teilen - im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung allerdings tolerieren.

  • Wenn er dich eh angerufen hätte, hätte er dir auch gleich sagen können, was Fakt ist. Also das Verarsche und Gesülze geht weiter. Ist auch nicht anders zu erwarten, du machst ja weiterhin mit und bist ja dort auch dafür bekannt. :anbet:

  • Sorry, aber Du musst schon in der Lage sein (weil wir DIR ja helfen wollen!), berechtigte Kritik aufzunehmen und bestenfalls auch umzusetzen...!

    Eingeschnappt zu sein bringt Dich erneut kein Stück weiter...

  • Wichtig ist, daß du vor dem Händler deine Position weiterhin energisch vertrittst, und nicht einknickst. Vertragserfüllung wir gefordert, Kompromisse abgelehnt! BASTA!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ohne eine schriftliche Fristsetzung mit der Aufforderung das Fahrzeug auszuliefern ("in Verzug setzen") wird das aber nichts mit einem RA, und das AH schiebt dich weiter auf die lange Bank. Voraussetzung ist natürlich dass du es schon bezahlt hast, gemäß Vertrag.

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

  • Also Verkäufer hat eingelenkt und hält sich jetzt an unsren Vertrag, 31 Tage aufs AH danach zu uns😊 nur mit anmelden und Versicherung müssen wir nochmal reden, da möchte er quasi auf unserer Versicherung mit Halter Autohaus und nach 31 Tagen dürfen wir es fahren...

  • Er will auf dein Risiko mit deiner Versicherung das Auto 1 Monat für sich nutzen? Frag doch mal, ob du ihm auch noch das Benzin bezahlen darfst!=)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Also das der Händler die erste Zeit (hier 31 Tage {bis zu 6 Monate}) der Halter ist und der Käufer der VN ist, ist ziemlich normal...

    Aber dann geht der Wagen stets nicht nur ins Eigentum des Käufers, sondern verbleibt auch vom ersten Tag an im Besitz dessen!

    Den Grund kann ich mir natürlich vorstellen..., aber finde ich schon arg seltsam.

    1. Wann musst Du denn den Wagen bezahlen?!?

    2. Was darf der Halter des Autos in der Zeit alles machen bzw. was ist Ihm untersagt?

  • Ich werde das gleich Dienstag noch klären, mir gefällt das auch wieder nicht das der Verkäufer mit unserer Versicherung fährt, das Auto bleibt 31 Tage als Halter aufs AH danach wird es auf uns umgeschrieben als Halter und wir dürfen es fahren, bezahlt wird Anzahlung und dann per Kredit abgezahltw.

  • (...) nur mit anmelden und Versicherung müssen wir nochmal reden, da möchte er quasi auf unserer Versicherung mit Halter Autohaus und nach 31 Tagen dürfen wir es fahren...

    Sollte es in der Zeit einen Unfall geben hast du den nächsten Ärger mit der Hochstufung deiner KFZ-Versicherung :mauer:

    Zwar wäre das genau so wenn du selbst einen Unfall verursachst, doch kannst du das bei dir eher beeinflussen als beim AH, wo es als Vorführer ein ungleich höheres Risiko bedeutet.

    Steht das (du bist VN während der Händler das Auto 31 Tage nutzt) denn so im Vertrag? Wenn nicht hat er eine andere Möglichkeit gefunden dich zur Aufgabe zu bewegen und auf die zusätzlichen 6% zu verzichten.

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

    Einmal editiert, zuletzt von alex279 ()

  • Dann lies mal in deinen Versicherungsbedingungen nach, ob das versicherte Fahrzeug überhaupt gewerblich benutzt werden darf.

    Kannst du während deines Händlergesprächs auch mal spontan eine Entscheidung treffen oder brauchst du immer eine Woche Bedenkzeit für nichts? Wäre es nicht für dich besser, wenn du das mit dem Auto fahren generell sein lässt? Nach den ersten Metern auf der Straße gibt es die nächsten Diskussionen.

  • Nein, auch davon steht nix im Vertrag, wie das Auto versichert wird in den 31 Tagen, ähm ich hab doch geschrieben Vertrag ist jetzt eingehalten, ich muss auch keine 6% mehr bezahlen, es läuft so wie es im Vertrag steht, 31 Tage aufs AH als Halter danach wird es auf uns umgemeldet.

  • Aber steht denn im Vertrag, dass der Wagen auch im Besitz des Händlers verbleiben soll innerhalb dieser 31 Tage?

    Das kann ich nicht heraus lesen...!

    Haltereintrag bedeutet ja nicht, dass der Wagen auch vom Halter benutzt wird...! (s.o.)

  • Marcel1309 der Verkäufer will das Risiko offenbar auf dich abwälzen! Es soll verdammtnochmal das Auto auf sich anmelden (Halter UND VN!), nach 31 Tagen das Fahrzeug auf dich als Halter und VN ummelden (von mir aus auf deine Kosten...), und feddich :aufgeb:

    Wie Ubs schon richtig angemerkt hat kann eine gewerbliche Versicherung nochmal deutlich teurer sein, da höheres Risiko (unbekannte Fahrer*innen):flüster:


    Echt 'ne schwere Geburt das Ganze hier:flöt:

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

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