Garantie/Gewährleistung Verwirrung

  • Hallo nochmal,


    ich muss die Profis fragen. Ich komme jetzt nicht mehr klar mit den Hyundai Regelungen. Mein i30 Diesel ist von 04/2021. Der hat jetzt bald seine 30.000 km voll.


    Welche Garantiebestimmungen gibt es jetzt konkret, wenn ich bei meinen 30 tkm zu einem Hyundai Vertragshändler gehe für die Wartungsarbeiten? Muss das überhaupt sein bei einem "Neuwagen"? Das Motoröl muss schließlich auch bald ausgewechselt werden... Auch möchte ich mich nicht über den Tisch ziehen lassen und das teure Öl von der Werkstatt kaufen müssen. Wird das akzeptiert, wenn ich das Motoröl laut Betriebsanleitung vorab besorge "ACEA C2 oder darüber / 0W-30"?


    Ich freue mich auf eure Erfahrungswerte/Rückmeldungen!


    VG

    Sebastian

  • Grundsätzlich kannst du die Wartung auch in einer anderen Werkstatt erledigen lassen. Es muss dann nur bestätigt werden, dass dies nach Herstellervorgaben passiert ist.


    In den ersten zwei Jahren greift bei einem Neuwagen eh die gesetzliche Gewährleistung (bei Gebrauchten nur ein Jahr). Allerdings hast du nach sechs Monaten die Beweislastumkehr und musst im Zweifel nachweisen können, dass der Mangel schon zur Auslieferung bestand. Mir persönlich ist aber kein Fall bekannt, bei dem darauf beharrt wurde, dies nachzuweisen.


    Nachteil bei Wartungen bei anderen Werkstätten: Du bekommst im Zweifel keine Updates und Service-Arbeiten (nicht zu verwechseln mit Rückrufaktionen, die über das KBA verteilt werden).

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Das ist doch nur Gewährleistung... Du willst doch nur Wartung(sintervalle) zur Einhaltung der Garantie, oder?


    Ein Händler ist nicht verpflichtet, mitgebrachtes Öl zu akzeptieren, das ist im Einzelfall zu klären. Man kann auch das Öl bei einem Öl-Diskounter (zB. MacOil) am Vortag der Wartung tauschen lassen, dann ist alles konform.


    Die Wartungsintervalle sind eben einzuhalten (also nach x km oder x Monaten, was halt als erstes eintritt), einmalige kurze Überziehung ist möglich.


    Du kannst die Wartungen auch alle selber machen oder nach eigenen Intervallen, dann war es das eben mit der Garantie.

  • Die Aussage mit der Beweislastumkehr ist für deinen Fall erstmal uninteressant.

    Ich verstehe die Aussage im ersten Post nicht so ganz: Du fragst wegen den Wartungsarbeiten nach 30tkm und das demnächst AUCH der Ölwechsel fällig wäre. Der wird doch bei der Wartung / Inspektion mit gemacht.

  • Es sind eigentlich mehrer Fragen verpackt: Ich meine mich zu erinnern, dass nach 30.000 km irgendeine Garantie verfällt, wenn ich das Auto nicht zur Wartung in eine Hyundai Vertragswerkstatt bringe. Wie ist da die Regelung? Ich finde dazu nichts bei Hyundai Deutschland.


    Wo ich den Ölwechsel machen lasse, ist dann eh egal, wenn sowieso die 2 jährige Vollgarantie noch läuft, oder?


    VG

  • Die Inspektion und der Ölwechsel ist eins, der Ölwechsel gehört zur Inspektion nun mal dazu.

    Du hast grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung (Nehme an das meinst du mit Vollgarantie), die Inspektion kannst du bei jeder beliebigen meistergeführten Werkstatt machen lassen, solange die Wartung nach Herstellervorgaben erfolgt.

  • Rose

    Was für ein Auto fährst Du überhaupt? Die allermeisten Benziner haben doch eher ein 15 tkm-Intervall denke ich mal, oder? War das Auto zwecks Inspektion/Wartung noch in keiner Werkstatt bis dato?

  • Die Gewährleistung regelt das Gesetz (24 Monate, mit 12 Monaten Beweisslastumkehr). Hier genügt eine Wartung von einer beliebigen Meisterwerkstatt nach Hyundai Wartungsplan.


    Die Garantie regeln die Garantieunterlagen, die man dir mit deinem Fahrzeug ausgehändigt hat. Bitte sorgfältig nachlesen (in der Regel verlangt der Hersteller hier Wartung bei einem seiner Vertragspartner). Hyundaigarantie bei den PKWs auf viele Teile bis zu 5 Jahre (ausgenommen z.B. Verschleißteile und z.B. Radio/Navi).


    Eine Wartung ist bei deinem Hyundai Diesel Fahrzeug wohl alle 2 Jahre oder 30.000 km fällig, je nachdem was eher eintritt.


    Ob du das Öl mitbringen kannst, musst du mit deiner Werkstatt aushandeln.

  • Darkydark

    Hallo! i30 Kombi (PDE) 1.6 CRDi, das Auto war schon sehr oft in der Werkstatt. Ich weiß nicht, ob die Hyundaihändler gleich dann alles mitinspizieren (hänge immer noch wegen einem Garantiefall rum, der seit letztem Jahr besteht).


    Also soweit ich das mitbekommen habe, besteht die 5 Jahres Garantie, wenn ich mir von einem unabhängigen eine Bestätigung geben lasse, dass die Inspektion laut Hyundairichtlinien stattfand. Stimmt das?


    3Zylinder

    Das ist ein EU-Import Fahrzeug. Das Garantieheft ist nicht lesbar, allerdings steht drauf "Ganzeuropäische Garantie."

  • Terrorkater

    ixxi-seven

    Beim Gewährleistungsrecht ist bei der neuen Regelung der Tag des sogenannten Gefahrübergangs maßgeblich, wenn dieser in 2021 war gilt also noch die "alte" Regel der Gewährleistung = nach 6 Monaten Beweislastumkehr...

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

  • Alex hat recht, vor 1. Jan. 2022 gekauft, 6 Monate Beweisslastumkehr.


    Hersteller Neuwagen Garantie nur wenn in Vertragswerkstatt gewartet, ich hab mich nochmal explizit informiert. (Wer das Gegenteil behauptet bitte belegen, wir reden von Neuwagengarantie nicht das BGH Urteil zur Gebrauchtwagengarantie)

    Gerade wenn du eh schon Ärger hast, solltest du alle weiteren Rechtsunsicherheiten definitiv meiden.


    EU-Importe sind bei Hyundai nochmal etwas heikeler. Oft wird die Garantie von Hyundai verweigert. Vermintes Terrain!


    Berufe dich (auch) auf die Gewährleistung. Für die Gewährleistung ist der Verkäufer verantwortlich, also den zumindestens informieren!


    Ja, alles ziemlich komplex ...

  • Hallo!


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Der Verkäufer wird von mir regelmäßig informiert. Seine Werkstatt ist aber weiter weg, als die, wo der Hyundai gerade steht. Ich habe aber von dem Herrn eine Email erhalten mit dem Hinweis, dass mein Auto die 5 Jahre Garantie hat. Das muss ja als Nachweis reichen, für den Fall der Fälle... Aber gut, da meiner bald die 30000 km voll hat, muss ich jetzt ne Vertragswerkstatt suchen, kein Neuwagen mehr, soviel steht fest... scheiß Stress.

  • Nochmal: Garantiebedingungen beschneiden nicht die Rechte aus der Gewährleistung! EU-Import hin oder her, der Verkäufer ist (zumindest die ersten 6 bzw. 12 Monate) in der Pflicht!

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

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