So sehe ich das nicht. Die Polizei tut nur ihre Arbeit. Sie muß daraur aufmerksam machen, daß man bei Falschaussagen belangt wird. Da geht es, wie schon oben gesagt, nicht darum, den Schuldigen zu ermitteln. Andererseits werden Aussagen natürlich aufgenommen und stehen somit bei der Verhandlung zur Verfügung.
Hat der Unfallgegner (beide Insassen) angegeben, daß nur eine Person im gegnerischen Auto war, und kann dies widerlegt werden, so sind diese Leute schon wegen Falschaussage dran. Ich hoffe, man hat sie auch instruiert, was bei Falschaussage passiert.
Gleichzeitig sind ihre sonstigen Aussagen unglaubwürdig und stehen vor Gericht auf wackligen Beinen. Am Besten wäre natürlich, man hätte vor Ort noch einen Zeugen gehabt. Immerhin besteht ja kein Verwandschaftsverhältnis, was schon mal gut ist.
Autobumser legen es ja darauf an, einen unverschuldeten Unfall zu haben und daraus Kapital zu schlagen. Also entweder hat man das schon öfter gemacht....und irgendwo kassiert, oder der Wagen hatte vorher schon einen Schaden, der quasi kostenlos repariert werden soll.
Im ersten Fall hilft die eigene Versicherung, insbesondere dann, wenn es ein hoher Schaden ist.
Im zweiten Fall sieht das ein Sachverständiger, der bei derartigen Fällen eh zum Zuge kommt. Auch den könnte man auf den Verdacht hinweisen, wenn das nicht schon die Versicherung tut.
Kurzum, wenn das nicht wirklich ein trotteliger Fahrer war, der zuerst einfach nicht wusste, ob er fahren darf, dann stehen die Chancen gut, daß das aufgeklärt wird. Hoffentlich hat die Polizei bei der Unfallaufnahme nicht geschludert und Abstände, Aufprallwinkel und Ort ordnungsgemäß protokolliert.