Wir wurden Opfer eines mutmaßlichen Autobumsers

  • So sehe ich das nicht. Die Polizei tut nur ihre Arbeit. Sie muß daraur aufmerksam machen, daß man bei Falschaussagen belangt wird. Da geht es, wie schon oben gesagt, nicht darum, den Schuldigen zu ermitteln. Andererseits werden Aussagen natürlich aufgenommen und stehen somit bei der Verhandlung zur Verfügung.

    Hat der Unfallgegner (beide Insassen) angegeben, daß nur eine Person im gegnerischen Auto war, und kann dies widerlegt werden, so sind diese Leute schon wegen Falschaussage dran. Ich hoffe, man hat sie auch instruiert, was bei Falschaussage passiert.

    Gleichzeitig sind ihre sonstigen Aussagen unglaubwürdig und stehen vor Gericht auf wackligen Beinen. Am Besten wäre natürlich, man hätte vor Ort noch einen Zeugen gehabt. Immerhin besteht ja kein Verwandschaftsverhältnis, was schon mal gut ist.

    Autobumser legen es ja darauf an, einen unverschuldeten Unfall zu haben und daraus Kapital zu schlagen. Also entweder hat man das schon öfter gemacht....und irgendwo kassiert, oder der Wagen hatte vorher schon einen Schaden, der quasi kostenlos repariert werden soll.

    Im ersten Fall hilft die eigene Versicherung, insbesondere dann, wenn es ein hoher Schaden ist.

    Im zweiten Fall sieht das ein Sachverständiger, der bei derartigen Fällen eh zum Zuge kommt. Auch den könnte man auf den Verdacht hinweisen, wenn das nicht schon die Versicherung tut.

    Kurzum, wenn das nicht wirklich ein trotteliger Fahrer war, der zuerst einfach nicht wusste, ob er fahren darf, dann stehen die Chancen gut, daß das aufgeklärt wird. Hoffentlich hat die Polizei bei der Unfallaufnahme nicht geschludert und Abstände, Aufprallwinkel und Ort ordnungsgemäß protokolliert.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Naja, da haben wir uns wohl selbst keinen Gefallen getan. Wir sind ja von der Kreuzung runter gefahren um sie nicht weiter zu blockieren. Erst danach kam die Polizei.


    Mein Kumpel hat aber nen ganzen Schwung Fotos gemacht aus allen möglichen Richtungen. Als er das gegnerische Fahrzeug fotografiert hat, war der Fahrer ziemlich komisch und fragte immer wieder „Was du mache? Warum? Geh weg“ und ähnliches. Die Polizei selbst hat mal wieder nichts gemacht, wie bei meinem Unfall damals. Die haben Unsere Daten aufgenommen, meinem Kumpel nen Zettel ausgehändigt, über Rechte und Pflichten informiert und das war’s. Und der eine, der mir sehr energisch mitgeteilt hat, dass ich Konsequenzen erwarten müsste usw., der war auch überaus unfreundlich. Hat sich aufgeplustert wie wild und blah. Seine Kollegin jedoch war recht nett. War wie im Film nach dem Motto „Guter Cop, Böser Cop“.

  • Reiner1 Sorry, aber HIER muss ich eingreifen...!

    Gegenüber der Polizei kann/darf man immer lügen..., zu 99,9% ohne (rechtlichen zumindest) Konsequenzen...!

    Eine Falschaussage im rechtliche Sinne kann man gar nicht ggü. der Exekutiven begehen...

    Was Du meinst, ist eine Falschaussage vor/bei Gericht...!(Judikative)

    DAS steht unter Strafe..., und bei schwerwiegenden Delikten/Sachverhalten und vor allem, um den Zeuge*in "unter Druck" zu setzen, damit diese Person (nun endlich) die Wahrheit sagt, kann der Richter*in eine Bezeugung an Eides Statt anordnen, um so das mögliche Strafmaß zu erhöhen...

    Streng genommen sollte man ggü. der Polizei (sofern man Beschuldigter ist) nie was sagen...; außer seine Personalien anzugeben...;-)

  • Vielleicht hast Du mich ja falsch verstanden. Die Polizei macht den Unfallbeteiligten bzw. den Zeugen darauf aufmerksam, daß seine Falschaussage zum Unfallhergang für ihn negative Folgen haben kann. Das hat für ihn alleine genommen keine rechtlichen Folgen, aber kann später in einem Prozeß zu seinem Nachteil verwendet werden. Daher soll man ja auch keine Aussage zum Hergang machen, bei der man sich eventuell selbst belasten könnte.

    In einem eventuellen Prozeß sieht das dann so aus, daß sowohl die Aussage des Polizisten, als auch dessen Protokoll mit zu Rate gezogen wird. Das kann durchaus seine Wirkung auf den Richter haben, insbesondere dann, wenn die Aussage vor Gericht nicht mit der Aussage bei der Aufnahme übereinstimmt.

    Die Empfehlung, als möglicher Unfallverursacher keine Aussagen außer der Angabe der Personalien zu machen, ist sicher richtig und wird von den Versicherungen (aus gutem Grund) zumindest empfohlen.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Huhuuuu, gibt neue News. Der Unfallgegner ist entweder Tot, im Kryoschlaf oder macht seit über einem Monat Urlaub.


    Man hört nix mehr von dem. Weder die Versicherung vom Unfallgegner, noch die Versicherung von meinem Kumpel wissen, was nun Sache ist. Nachdem die Fragebögen zum Unfallhergang verschickt wurden, reagiert der Typ einfach nicht mehr.


    Der Anwalt von meinem Kumpel hat aber geäußert:


    Wenn man dem Unfallgegner keinen Vorsatz nachweisen kann, soll mein Kumpel sich auf 50:50 einstellen.


    Seiner Erfahrung nach machen es sich die Richter ziemlich einfach. Als Unfallopfer kann man bei einer rechts vor links Situation auch mal nach links schauen, ob der andere langsamer wird oder durchzieht. Im Zweifelsfall auf die Vorfahrt verzichten. Da solche Unfälle „vermeidbar“ sind, wird einem

    In der Regel eine Teilschuld zugesprochen.


    Das soll wohl ganz oft passieren. Wenn der Unfall durch das Opfer vermeidbar gewesen wäre, er den Unfall durch Unachtsamkeit oder durch das „pochen auf sein Recht.“ nicht vermeiden konnte, werfen die Richter wohl öfters mit Teilschuld um sich. Ich hoffe ich konnte das irgendwie verständlich wiedergeben.


    Aber ich bin kein Jurist, daher kein Plan wie das vor Gericht läuft.


    Es bleibt spannend. :)


    Grüße.

  • Wer sein Vorfahrtsrecht erzwungen hat, und damit einen Unfall in Kauf genommen hat, haftet üblicherweise mit d.h. er bekommt eine Teilschuld.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Man holt durchaus häufiger sein (neues) Auto mit einem Kurzkennzeichen ab...

    Wieso sollte man das machen?! Dem Händler wird das Wunschkennzeichen mitgeteilt und am Tag der Abholung steht das Fahrzeug - fertig zugelassen - im Abholraum. Gerade in der aktuellen Zeit sind die Händler mit einem Termin bei der Zulassungsstelle schneller als die Privatperson!


    Ich frage mich hier immer wieder, wo solche Geschichten herkommen.



    Wenn man dem Unfallgegner keinen Vorsatz nachweisen kann, soll mein Kumpel sich auf 50:50 einstellen.

    Kann man doch aber. Man kann an der Höhe der Schadensstelle feststellen, ob das Fahrzeug gerade beschleunigt [Vorsatz] oder gebremst [Unfall] wurde. ;)

  • rotesTeufelchen


    Nur weil du es vielleicht nicht machst gilt das nicht für alle Anderen. Ich z.B. habe mein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen abgeholt, da mein vorheriges Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch zugelassen war und ich das gleiche Kennzeichen weiter verwenden wollte, Aber hey, sind ja eh nur Geschichten... :mauer:


    Edit: B2T - Ich bin echt gespannt wie die Story weiter geht, meine Schwester arbeitet bei einer großen Versicherungsgesellschaft in der KFZ-Schaden Bearbeitung, was da teilweise abgeht kann man sich nicht ausdenken...

  • Terrorkater


    Laut Versicherung haben die Beteiligten drei Monate Zeit alles einzureichen. Passiert das nicht, wird gemäß Ermittlungsakte entschieden. Dagegen kann man dann gerichtlich vorgehen. Mein Kumpel hat ja schon alles eingereicht.


    rotesTeufelchen


    Ein richtiger Profi wird das wohl auch wissen. Da wird volle pulle aufs Gas gelatscht und kurz vorm Aufprall auf die Bremse. Die Nase senkt sich und fertig is der Beschiss.


    Das Auto wurde ja schon repariert, nachdem ein Dekra Typ alles aufgenommen und alles für die Versicherung dokumentiert hat. Die Kiste sieht wieder aus wie neu. Rahmen war nicht verzogen. Die eigene Versicherung wollte das Auto umbedingt sehen, nachdem man den Verdacht auf Autobumser geäußert hat. Hab ihm gesagt, er soll mit der Reparatur warten aber er is halt drauf angewiesen. ^^


    Und das ging alles erst mal aus eigener Tasche… aber wer monatlich über 3,5k netto verdient, der steckt das halt erst mal weg. Ich wäre zumindest erst mal pleite gewesen xD


    Ich komm halt nur sperrlich an Infos. Dem muss man alles aus der Nase ziehen. :D Daher nicht böse sein, wenn wochenlang nichts kommt.

  • wegen solchem Mist habe ich eine Dashcam. seit gestern auch in meinem „i“


    es genügt schon wenn zwei behaupten es war grün,

    während der Eine im Recht eigentlich grün hatte.

    „Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always“

    Robin Williams

  • Hab leider nix neues gehört. Sorry. :(


    Hab eben mal nachgefragt und er meinte nur: „Abwarten, Anwalt kümmert sich“.


    Wie lange sich sowas hinziehen kann… Allein schon wegen den Nerven werde ich lieber ein Mal mehr auf mein Recht verzichten als nen kaputtes Auto zu riskieren.


    Grüße

  • Ich verstehe nicht warum du dir solch einen Kopf deswegen machst.

    Du bist weder selbst gefahren noch ist es dein Auto, und dem besitzer ist es anscheinend weitaus weniger wichtig als dir wie die Sache ausgeht.


    So, don't worry be happy.

    Freundliche Grüsse


    Der AutoMaat


    “Man muß das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrthum um uns her immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse.”

    Johann Wolfgang Goethe

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