Richtig, das kommt an Unklarheiten noch dazu?
Gehäuse vom Schlüssel gewechselt und nun startet Motor nicht mehr
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Problem gelöst...Transponder war defekt und hat dadurch die Wegfahrsperre aktiviert.
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Vielen Dank für die Rückmeldung und schön wenn der Fehler gefunden wurde.
Grüße Kater
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Waren die Transponder in beiden Schlüsseln defekt? Und der Händler hat "zufällig" Ersatztransponder / Schlüssel dabei gehabt?!?
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Habe neue Schlüssel bestellen müssen, pro Stück 120 € mit Transponder und Einbau.
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Und der Motor sprang nicht kurz an? Komisch.....
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In der Werkstatt haben die den Luftfilterkasten ab gemacht und ein Spray rein gesprüht. Da ruckelte der Motor kurz aber ging nicht an.
Im 2. Schlüssel war kein Transponder und der Händler hat den nur zu den Papieren in den Umschlag rein gelegt. Habe das Auto erst kurze Zeit. An beiden Schlüsseln war bei Übergabe kein Tastenfeld am Schlüssel und der Verkäufer sagte, daß er mir neue zusendet, was er aber nie tat.
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Dann würde ich dem die Rechnung für die 2 neuen schicken! Der hat das 100 pro gewusst und den Wagen dadurch auch billig eingekauft.
War er besonders billig, das mit den Schlüsseln eingerechnet? Hast du schriftlich im Kaufvertrag, dass er Schlüssel nach sendet?
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Jupp, sowas muss man immer schriftlich fixieren lassen.
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hab nachträglich in seinen Bewertungen vom Autohandel so einiges negatives gelesen....Gewährleistung verweigert. Und und und
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Ich komme mir gerade auch ein wenig veräppelt vor.......
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Wie was Autohandel auf einmal?!?
Mandy Auf meine Frage hattest Du geantwortet, dass Du das Auto privat gekauft hast...?!
Käufer = privat
Verkäufer = gewerblich
???
Venga²
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VON Privat oder vom Händler war die Fragestellung. Und die Antwort war: Privat gekauft.
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Er hat privat im Kaufvertrag aber ist gewerblich
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Dann würde ich dem Voll.... erst recht eine auswischen...!
Er hat das Auto im Kundenauftrag verkauft oder hat er selbst sogar das Auto "privat" verkauft? Verstehe es nicht wirklich...
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habe es erst jetzt im Internet heraus bekommen
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Ist doch völlig irrelevant!! Der Passus "keine Gewährleistung etc. pp" ist null und nichtig...!
DU hast 2 Jahre ab dem Tag des Kaufes nun Gewährleistung, da der Verkäufer diese Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen respektive auf ein Jahr (das wäre für Ihn max. möglich gewesen) reduziert hat...!
Innerhalb der ersten 6 Monate liegt sogar eine Beweislastumkehr vor...
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Immer vor Vertragsabschluß fragen: WER ist der Verkäufer! Ein Händler kann auch nur Vermittler sein - und damit besteht kein Gewährleistungsanspruch. Es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen, oder man kann glaubhaft nachweisen daß der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe bestanden hat.
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