Die erste N Knolle flattert demnächst in den Postkasten

  • G4mer68:
    Die Rechtsnorm / das Urteil möchte ich auch sehen, in der behauptet wird, dass die Klappe innerhalb geschlossener Ortschaften immer geschlossen sein muss.


    Ich kanns kurz machen: Gibt es nicht. Das ist eine Fehlinformation.


    Bitte nicht nur (rechtlich) Behauptungen aufstellen, sondern diese auch belegen.


    J-2 Coupe:
    Ja, wir haben es langsam kapiert, willst du in noch dutzenden Beiträgen darstellen, dass du keinen sportlichen Sound magst? Gleich kommt wahrscheinlich wieder "gegenseitige Rücksichtsnahme" usw. Du nimmst leider auch keine Rücksicht darauf, dass andere Leute gerne mit offener Klappe fahren.


    Naja, im Zweifel sagst du Klappe auf = doof, ich Klappe auf = Spaß, doch wer bedient die Klappe? Richtig, ich. Daher wohl: Klappe auf. Immer und überall. 8)

  • PAcman8
    Nein, du hast es eben nicht verstanden! Ich liebe sportlichen Sound, sei es beim Moped oder beim Auto. Aber eben nur in Bereichen, wo ich keinem auf den Sack gehe! Wenn ich bei meinem Auto die Klappe aufmache, und voll Feuer gebe - dann hört man deine Low-Price-Knallbüchse wahrscheinlich nicht mal mehr, wenn sie nebendran explodieren würde. =) Aber wenn ich wirklich mal durch die Stadt fahren muss, dann bleibt die Klappe zu - oder ich nehm eines meiner leiseren Fahrzeuge. Spaß jederzeit gerne, aber eben auch Rücksicht. Darum geht es mir!
    Ich bin vor 40 Jahren auch volles Rohr mit der offenen Marving 4-1 auf der GS 750E durch die schlafende Stadt geknallt. Heute mach ich das nicht mehr. Schon sehr lange nicht mehr. Hat was mit "Reife" zu tun.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: “Fahrzeugschein”) finden Sie die entsprechenden Angaben für Ihr Fahrzeug. Der dort angegebene Dezibelwert darf nicht überschritten werden.
    Sollten die Behörden feststellen, dass der Sound Ihres Wagens oder Kraftrades zu laut ist – und dies lässt sich oft schon mit bloßen Ohren feststellen – können die Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Geräuschpegelmessung veranlassen.


    Verweigern Sie eine entsprechende Untersuchung, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Zudem können die Polizisten eine richterliche Verfügung einholen, die die Prüfung erzwingt.


    Also müssen die Beamten eine Messung durchführen, ohne diese gehts schon mal nicht.
    Welchen Modus sollen die nun auswählen?
    N, Eco.
    Zudem steht noch, dass die Werte in allen Modi eingehalten werden müssen.
    Sowas wie in der Ortschaft nur ein bestimmter Modus erlaubt ist, ist Blödsinn, sowas gibt es nicht.

  • Ich mag mich täuschen, aber zwischen "Mit offener Klappe tagsüber normal durch die Stadt fahren" und "Mit offener Klappe vollgas und jederzeit bei 4k+ Umdrehungen durch die Wohngebiete um 3:00 Uhr Nachts ballern" gibt es doch entscheidende Unterschiede ;) Ich würde mal soweit gehen, dass zweiteres niemand hier tut. Daher verstehe ich die riesige Aufregung hier nur bedingt. Ich habe auch am Tag nahezu immer und überall die Klappe offen. Knallen tut es nahezu nie in der Stadt, dafür habe ich das schöne brabbeln und blubbern auf dem Ohr. Lärmbelästigung dabei? Jo, das sind dann die Leute die neben dem Sportplatz den Kindern den Ball wegnehmen weil sie beim Kicken zu laut sind. Jacky du sagst es ja selbst, SO laut ist der N nun wirklich nicht, als dass man bei normaler Fahrweise in der Stadt sein eigenes Wort nicht mehr versteht.


    Es gibt doch nicht immer nur schwarz/weiß. Zum Ausgangspost hab ich es so verstanden, dass es eine Strafe für normales Fahren mit offener Klappe, um die Mittagszeit unter der Woche, in einem Industriegebiet gab. In meinen Augen völlig überzogen. Sollte Sie allerdings da im Industriegebiet mehrfach hochgedreht haben und das Ding rumknallen lassen haben, ist es durchaus berechtigt (wenn auch ohne Fingespitzengefühl der Beamten) hier zu handeln.

  • Daniel, bin voll bei dir. Und nur darum geht es: reine Fakten, nichts als Fakten.
    Ich bin ja auch älteren Datums und auch ich habe meistens die Klappe (am Auspuff) auf, weil ich den sound schön finde.
    Und Rücksicht hin oder her, nehmen die ganzen Winterkorn Gedächtnisschleudern Fahrer Rücksicht auf meine Gesundheit mit ihren Abgasen???
    Nö, und die fahren alle ohne Betriebserlaubnis!!!

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • @Klaus B
    Genau darum gehts, Fakten und nichts außer Fakten.
    Warum sollte der Hersteller die Anlage eintragen, wenn es verboten ist diese zu fahren.
    Das macht kein Sinn.


    BWchris
    Sehe ich auch so.
    Selbst mit einem normalen Auto (ohne Klappe usw.) darf ich nicht unnötig Krach verursachen.
    Nur ob ich normal fahre und dabei die Klappe auf oder zu ist, spielt keine Rolle.
    Das Auto muss in allen Modi die DBs einhalten und mehr nicht.

  • Verweigern Sie eine entsprechende Untersuchung, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Zudem können die Polizisten eine richterliche Verfügung einholen, die die Prüfung erzwingt.

    Wenn ich das richtig verstehe, hätten die Blauen eine Messung durchführen müssen, erst bei der Verweigerung dürften Sie ein Bußgeld in der höhe von 10€ erlassen?



    BWchris, es war um ca. 10 Uhr in einem Industriegebiet. Kein Knallen oder hochdrehen.

  • DanielZ86, Super danke dir, dann werde ich, falls es erneut vorkommen sollte auf eine Messung bestehen, ansonsten verweigere ich das Bußgeld.


    BWchris, Ist es auch, würde es beim Knallen oder Hochdrehen verstehen.

  • Nun ja, ich muss ja wohl nicht darauf hinweisen, dass eine Betriebserlaubnis durchaus auch Verbote beinhaltet.


    Und Daimler sichert sich durch diesen Eintrag darin gegen Rechtsansprüche ab. Wenn darin steht, dass die Benutzung der offenen Klappe in geschlossenen Ortschaften unzulässig ist, dann sind die aus der Verantwortuing raus!


    Es gibt übrigens sehr prominente Beispiele dafür, dass die "Rennleituig" da durchaus hart durchgreift. Ich führe nur mal das Beispiel Tim Wiese an, dessen Lamborghini stillgelegt und sichergestellt wurde, weil er mit offener Klappe der hauseigenen Abgasanlage durch Hamburg gedonnert ist! Er bekam eine Anzeige wegen Lärmbelästigung und musste seinen Lambo umbauen lassen!


    Aber ich habe mal einen Artikel rausgesucht worin zu entnehmen ist, dass diese ganze Diskussion ohnehin bald der Vergangenheit angehört (bitte bis unten lesen, dann rumpöbeln!)


    Interessant finde ich den Teil, worin geschrieben wird, dass auch werksseitig verbaute Abgasanlagen teilweise nicht zulassig sind, da in der EU seit 2016 ein Grenzwert für Neufahrzeuge von maximal 72 db erlaubt ist (in Ausnahmen max. 75 db).


    https://www.bussgeldkatalog.org/auspuff/


    "Überschreitet Ihr Fahrzeug durch die Umbauten an der Auspuffanlage diese Grenzwerte, kann die Betriebserlaubnis erlöschen."

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    Einmal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Guten Morgen.


    Jeder in Deutschland kann erstmal tun und lassen was er möchte, solange man sich dabei an die Gesetze hält.



    Ich zitiere jetzt hier aus meinem Lieblingsbuch von Roland Schurig ( STVO Kommentar 16. Auflage )



    Der § 30 Abs 1 erfasst nur unnötigen Fahrzeuglärm, der bei sachgerechter Nutzung das für den Verkehr notwendige Maß übersteigt und andere ( abstrakt ) beeinträchtigen kann......So sah es auch das OLG Köln VRS 56,471
    Es geht im Großteil darum, keine unbeteiligten Personen zu stören. Hier ist es Aufgabe der Polizei und Ordnungskräfte, gegen unnötige Lärmeinwirkung einzuschreiten ( Huppertz DAR 2017, 110 )


    Ich könnte jetzt auch noch Urteile zitieren vom OLG Köln, OLG Düsseldorf, OLG Koblenz, OLG Braunschweig oder auch vom BGH Karlsruhe.....das wird mir aber zu viel. Alle Kläger sind hinten runtergefallen.......


    Die Gerichte befassen sich ja auch nicht erst seit heute mit diesen Themen sondern schon seit den 70er Jahren. Und in den meißten Fällen wurde zu Gunsten des Gestörten geurteilt......
    Nur weil unsere Karre mit 109 dB eingetragen und abgenommen wurde, heißt das noch lange nicht, das wir damit machen können was wir wollen.


    Wenn der Polizist behauptet, das Auto sei zu laut, dann ist das erstmal so und es gibt 2 Möglichkeiten....
    1.) Die besagten 10 € zu bezahlen und die Sache ist erledigt oder


    2.) Ein Fass aufzumachen, evtl. sogar noch mit Phonemessung Gutachter usw und dagegen zu klagen. ( Bei Möglichkeit 2 könnte es unter Umständen auch noch zur Beschlagnahmung oder Stilllegung des Fahrzeugs kommen )



    Das Beispiel Tim Wiese wurde ja bereits genannt.
    Jeder sollte das für sich selbst entscheiden.
    Klar können wir mit offener Klappe durch die Stadt fahren...solange es niemanden stört.


    So wie einige glauben das Recht auf eine offene Klappe zu haben, glaubt ein anderer, ein Recht auf Ruhe zu haben..... Am Ende entscheidet das der Richter was nötig und was unnötig ist!
    In unserem Fall hier glaube ich auch, das die Polizistin einfach nur der Kathrin etwas beweisen wollte.

    Brüh im Lichte ...dieses Glückes...:schläge:

    19 Mal editiert, zuletzt von redskins ()

  • Warum gibt es hier eigentlich keine Like funktion?
    In allen Punkten absolut richtig.
    Und zum Glück werden diese Klappenabgasanlagen bald verboten sein, wird ja schon dran gearbeitet. Oder man steuert sie einfach per Geschwindigkeit, sodass die Klappe erst ab 70 km/h öffnet.
    Oder die Klappe erkennt das Ortseingangsschild und schließt sich automatisch.

  • @srabb:
    Danke für den Link. Allerdings wird bei den genannten Grenzwerten nicht darauf hingewiesen, dass es sich dabei um das Fahrgeräusch handel (Ziffer U3 im Fahrzeugschein). Dieser liegt beim N bei den erlaubten 72dB.
    Betriebserlaubnismäßig also alles im grünen Bereich.
    Die Messung des Grenzwertes ist allerdings nicht ganz so leicht, ich bezweifle, dass das die Polizei vor Ort durchführen kann. Geregelt wird das Ganze in der Richtlinie 70/157/EWG.
    Das nur als Ergänzung.

  • scrabb, wenn man den Bericht von Stern glauben darf, hat er 139 dB und eingetragen sind nur 88 dB, da liegt es nahe, dass Timmi nachgeholfen hat. Ich selber kann keine Messung durchführen oder weiß es nicht wie, aber glaube nicht das der N über 109 dB ( 91 dB mit OPF ) sein wird.


    "Überschreitet Ihr Fahrzeug durch die Umbauten an der Auspuffanlage diese Grenzwerte, kann die Betriebserlaubnis erlöschen."

    Das trifft vielleicht bei Tim Wiese zu, aber nicht bei N Fahrern, die nichts am Fahrzeug verändert haben. Und die, die sich jetzt über so ein Quatsch aufregen, waren damals wahrscheinlich die schlimmsten, á la gewordene Nichtraucher.


    Entweder habe ich es überlesen oder es steht nirgends, das ich in geschlossenen Ortschaften meine Klappen zu machen muss.

  • Ich finde es kommt voralem darauf an, wo und wann man sein Auto mal ein bisschen knallen lässt. :) Bei uns in der Straße (30er Zone/Mehrfamilienhäuser) haben manche Fahrer die Angewohnheit, dass mitten in der Nacht zu tun und das finde ich wirklich extrem nervig. Zusätzlich haben die in ihren Autos noch ne Disco verbaut. Da finde ich könnte man schon Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen.

  • Ja, so sehe ich das auch! Und wer der Meinung ist, jederzeit und überall alles geben zu dürfen was auch Eingetragen ist, der möchte mir bitte seine Adresse mitteilen - ich komm dann in Zukunft jede Nacht ein paar mal mit offener Klappe vorbei! :grrr:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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