Beiträge von PAcman8

    Der i30 ist eher in die Fahrzeugklasse VW Golf, Mercedes A-Klasse, Opel Astra einzuordnen, jedoch nicht zu Audi A4, Mercedes C-Klasse oder Opel Insignia... das würde eher dem i40 von der Fahrzeugklasse her entsprechen.


    Daher finde ich den Klassenunterschied schon enorm - Kompaktklasse zu Mittelklasse.

    dtv4251: Ja, siehe mein hier zitierter Beitrag #943.


    Dabei von mir noch eine wichtige Anmerkung:


    Es kann jeder von euch mit an Kartenfehlern arbeiten. Wenn ihr in eurer Gegend eine Straße habt, die falsch verläuft oder eine Straße, die im Navi gar nicht existent ist, dann helft doch mit, die Karte für alle zu verbessern. Hier könnt ihr den Mapcreator aufrufen und Informationen aktualisieren: https://mapcreator.here.com/.

    badwolf
    Das Forum ist unter anderem dafür da, anderen bei Fragen zu helfen. Das Forum ist aber auch da, um Meinungen abzubilden. Es kann jeder mit seinem Auto machen was er will, aber wenn man dies öffentlich im Forum postet, dann sollte man sich über etwaige Kritik nicht beschweren.

    xpert
    Ganz subjektiv und platt: Der GD ist optisch echt häßlich, der PD sieht ganz hübsch und stimmig aus.


    Hätte es den N als GD gegeben, hätte ich ihn mir niemals geholt, wenn das Grunddesign übernommen worden wäre.

    ...Zum 6. Gang, es ist ein bekanntes "Problem", bei mir ging es von alleine weg, es war nie unmöglich den 6. Gang einzulegen, somit brauchte der 6. Gang einfach etwas länger, um auf Touren zu kommen...

    Bei mir war es auch genau so der Fall.


    Einfach ein wenig einfahren und nicht unbedingt gleich das Getriebe auseinander reißen lassen. Ich meine, man hat 5 Jahre Garantie. Wenn es bis zum ersten Ölwechsel immer noch auftritt, kann es ja angesprochen werden. Bis dahin hatte es sich bei mir jedoch schon lange erledigt.

    War bei meiner Felge auch so, der Bordstein sollte halt gar nicht berührt werden, auch nicht leicht. :D


    Wobei ich auch bei den OEM Felgen leider direkt einen verkratzten Felgenrand hatte, als ich einmal leicht den Bordstein berührt hatte.

    Die gibt es auch nicht. (außer die Original Zubehör OZ Hyper GT Felgen aus dem Hyundaishop) Habe damals auch ewig gesucht.


    Die Karosserieauflagen hast du immer bei 19 Zoll 235/35 für den N. Hatte mir daher im letzten Winter 225/35 geholt.


    Die meisten fahren aber einfach zum Gutachter und bekommen es in der Regel (wenn die ET passt) eingetragen, ohne die Kanten ziehen zu müssen. Bleibt natürlich durch die Auflagen ein Restrisiko, dass du Karosseriearbeiten durchführen musst (was natürlich meistens keiner will), aber dann kannst du ja auch zum nächsten Gutachter fahren, bis du es so eingetragen bekommst.

    Das Gute ist: Wenn man den N verkaufen will, aus welchen Gründen auch immer, so bekommt man ihn ohne großen Wertverlust momentan verkauft. Wenn man etwas Gedukd hat und auf den richtigen Käufer wartet.


    Der N hat sich in der "Autoszene" durch seinen Sound und die neuesten Videos von JP seinen Platz erarbeitet. Hinzu kommen weiterhin mind. 3 Monate Lieferzeit im Schnitt. Dadurch, dass die Garantiezeit auch auf den Käufer übertragen wird, sind viele bereit das Fahrzeug für etwas weniger Geld als der Neupreis, als "Jahreswagen", zu erwerben.



    Ich habe meinen N auch verkauft. Wollte nochmals herausstellen, dass dies nicht erfolgt ist, weil ich in irgendeiner Weise mit dem Fahrzeug oder dem Service von Hyundai unzufrieden war, wie es teilweise bei Panse wohl der Fall war. Es gab keine Mängel und er ist tadellos gefahren. Wenn ich weiterhin bereit wäre, für ein Auto soviel Geld auszugeben, dann würde ich auch den N wählen.


    Ein Wechsel im selben Preissegment (auf Cupra, Golf GTI/R, Renault Megane RS etc.) wäre für mich ausgeschlossen.


    Daher ExxxPlosiv:


    Ich denke nicht, dass die Verkäufe mit den "ganzen Mängeln, Umgang mit Kunden" zu tun haben. Hab ja schon oft geschrieben, dass auf Facebook / hier im Forum meist nur die posten, die ein Problem haben. Wenn du die Anzahl der verkauften N siehst und die Rückmeldungen dazu in den bekannten Facebookgruppen und hier in Relation setzt, so stellt es sich für mich dar, als wäre der N ganz normal in Einzelfällen von "Mängeln" betroffen, wie jede andere Modellreihe auch.


    Es gab bisher wenig nennenswerte Rückrufe (Steuergerät und Frontkamera-System glaube ich nur). Weiterhin verkauft sich der N bombastisch. Würde es sich dabei um eine fehlerhafte Modellreihe handeln, wäre die Welle sicherlich schon viel größer seit 2017.


    Ich weiß, dass man besonders sensibilisiert ist, wenn man selbst die Mängel besitzt. Aber ich denke, ganz objektiv, dass nicht so viele den N verkaufen, weil er Mängel hat.


    Vielleicht eher, weil sie wie Panse doch ein anderes Fahrzeug der Kompaktsportler (ich zähl den Ateca einfach mal dazu) bevorzugen. Z.b. DSG / Allrad / mehr Platz fürs Kind (wie Panse schrieb).


    Allgemein glaube ich, dass in dieser Fahrzeugklasse sowieso viel Bewegung drin ist, was kaufen und verkaufen angeht. Besonders im Blick auf den VW Golf GTI / R ist die Zahl der "jungen Verkäufe" (bis 20.000km) auch überproportional hoch.

    Du kannst ja mal probieren das Navi auf Werkseinstellungen zurückzusetzen, manchmal hilft das. Ansonsten würde mir in Bezug auf die Navisoftware momentan kein anderer Lösungsansatz einfallen, wenn du bereits ein Naviupdate durchgeführt hast.

    Man kann doch jegliche formatierte SD-Karte nehmen und sogar die Update-Dateien daraufspielen. Eine fehlende SD-Karte ist kein essenzieller Teil des Fahrzeuges, sondern nur Zubehör fürs Navi-System.
    Weil man sie, wie gesagt, gegen jegliche Speicherkarte, die die selbe Bauform hat, austauschen kann.


    Siehe Beitrag #888: KLICK

    Um die ganze Diskussion hier auch mal zu fundieren:


    Gemäß § 16 StVZO sind

    Zitat

    alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.


    Gemäß § 20 StVZO:

    Zitat

    (1) Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis), wenn er die Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet. [...]


    (2) Über den Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt. [...]

    So jetzt wir zunächst erstmal an der Stelle angelangt, warum euer Hyundai wenn er vom Werk aus geliefert wird, zugelassen werden kann - weil er unverändert eine Allgemeine Betriebserlaubnis durch das KBA für das Modell erhalten hat.


    Nun könnte bei einer Veränderung der § 19 StVZO greifen:

    Zitat

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Jetzt könnt ihr euch gern noch mal die Köpfe einschlagen, ob ein Short Shifter einen der drei Punkte erfüllt. :schläge: Es könnte lediglich "2. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" zutreffend sein.


    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man einfach LED Blinker einsetzt - durch das andere Leuchtverhalten ohne lichttechnisches Gutachten können andere Verkehrsteilnehmer potenziell geblendet und damit gefährdet werden.


    Ob dies beim Short Shifter der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Ich denke eher nein.


    Dort habe ich auf die schnelle nur folgende Quelle aus 2018 gefunden: https://www.t-online.de/auto/t…uto-was-ist-erlaubt-.html


    Zitat

    Schaltknüppel darf man in der Regel ohne Eintragung wechseln – wenn sie ein amtliches Prüfzeichen haben.

    Macht für mich auch Sinn die Antwort - Gefährdung wäre vielleicht anzunehmen, wenn es ein minderwertiges Stück ist und der Schaltknüppel "zusammenbrechen" kann. Wenn natürlich der Shifter ein TÜV Siegel hat, könnte man dieses Risiko verneinen.


    Andererseits haben aber auch einige Short Shifter auf deren Homepages die Angabe, dass eine Eintragung erforderlich sei und ein Gutachten beigelegt ist. Vielleicht ist es auch in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung - je nachdem, was es für ein Shifter ist und WIE er eingebaut werden muss.


    Bleibt wohl nur eine Möglichkeit - baut ihn euch ein, werdet angehalten von der Polizei bzw. fahrt beim TÜV vor, vielleicht bekommt ihr ein "Es ist verboten!". Dann klagt dagegen und geht die Instanzen vor Gericht durch, bis eine endgültige Entscheidung für den Shifter getroffen wurde - und postet die Antwort bitte hier. :D

    Der Cupra von ihm hat 206 kW (280 PS) bei 5600–6500 U/min und 350 Nm bei 1700–5600 U/min; 5,7s auf 100 km/h und 250 km/h Spitze bei 1395–1466 kg Leergewicht.


    Der N Performance hat 202 kW (275 PS) bei 6000 U/min und 353 Nm bei 1450–4700 U/min. (mit Overboost 378 Nm bei 1750–4200 U/min); 6,1s auf 100 km/h und 250 km/h Spitze bei 1429–1584 kg Leergewicht.


    Die Umstellung bezüglich des Motors ist dann aber wirklich nur "klein", ich würde sagen "unerheblich".

    Was soll man groß zur Seite sagen?


    Die Seite tritt als Vermittler für Händler in deiner Nähe an. Du kannst dir quasi vorher eine Felge heraussuchen, dann deine Postleitzahl angeben und dir die Preise der Händler für die Felge in deiner Umgebung anzeigen lassen. Nun kannst du entweder direkt über die Seite bestellen, wobei die Auslieferung und Rechnung durch den Händler erfolgt und die Seite lediglich als Vermittler auftritt und die Provision kassiert.


    Andererseits könntest du nun den Händler direkt kontaktieren und vielleicht noch was am Preis machen lassen.