Die erste N Knolle flattert demnächst in den Postkasten

  • Hallo redskins. Der N Modus bei unseren Schüsseln ist legal, er ist eingetragen (Klappenauspuff), von daher kann man, sofern man das Auto bewegt, nicht von einer vermeidbaren Lärmbelästigung ausgehen. Es ist was ganz anderes, wenn ich mehrmals hintereinander die Türe zuschlage, nur um Spaß zu haben. Auch unnötig im Kreisverkehr rumcruisen hat damit rein gar nix zu tun.
    Und nochmals, solange Kathrin, wovon ich ausgehe, ihr Auto ganz "normal" bewegt hat, egal in welchem Modus, ist die ihr zugeteilte Knolle absurdum.
    Ob man jetzt, ob der 10 €uronen ne unnötige Diskussion mit dem von Kathrin beschriebenen "Püppchen" anfangen muss, steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Recht haben und Recht bekommen sind nun mal 2 Paar Schuhe.
    Denke, das "Püppchen" hat ihre innerliche Befriedigung gefunden und gut ists. Vielleicht wollte sie sich auch nur, da der Kollege evtl. en höheren Dienstgrad hatte, profilieren. Sie war vermutlich "nur" ne Kommissarin und der Kollege vielleicht schon en Hauptkommissar, man weiß et nich.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Ich misch mich mal ein. Wenn bei uns ein C oder GLC 63 S AMG vom Band geht hat der auch einen Klappenauspuff (wenn er denn die offene Version verbaut hat).


    In der Betriebsanleitung steht explizit drin, dass das Betreiben mit geöffneter Klappe in Wohngebieten und geschlossenen Ortschaften laut STVO verboten ist.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber so sei es.
    Im Hyundai steht sowas m.W. aber nicht drin. Immerhin wurde dieser ja vor Inbetriebnahme so abgenommen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Nein, da das Verwenden der Hupe eindeutig in der StVO in § 16 StVO als Warnzeichen geregelt ist.


    Eine Klappenauspuffanlage ist weder in der StVO erwähnt, noch ein Warnzeichen. Der Vergleich hinkt also etwas.

  • Es bildet sich aber immer mehr Widerstand gegen laute Autos, gerade in Städten. In absehbarer Zeit wird der Staat reagieren müssen! Und dessen Reglementierung wird sicher strenger als erwartet. Schuld daran haben dann aber immer nur wenige uneinsichtige und rücksichtslose Fahrer. Vor 50 Jahren gab es in der Stadt noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung - trotzdem sind so gut wie alle anständig und angemessen gefahren. Bis auf ein paar Deppen, die wie blöd durch die Stadt gerast sind - weil es ja nicht verboten ist. Jetzt zahlt man eben, wenn man 60km/h schnell fährt, früher war das umsonst. Deppen kosten Geld, und zwar gelegentlich auch den klugen Fahrern.....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Gibt's ja schon, soweit ich weiß ist der N einer der letzten mit regelbarer Klappe. Aktuell dürfen Klappen nur noch ab 70 km/h öffnen (korrigiert mich wenn ich falsch liege)

  • Was ja der absolute Schwachsin ist. Da drückt mir der Gesetzgeber aufs Auge, 800km mit einer geöffneten Klappe fahren zu müssen. So wie es jetzt ist, bestimme ich es über meine Intelligenz wann auf/zu. Und damit meine ich niemanden zu belästigen und das geht.

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • J-2 Coupe: Der Vergleich hinkt nun aber wirklich. Vielleicht wird in Kürze jemand angehalten, weil das Abrollgeräusch seiner Reifen zu laut ist.
    Nochmal, die Klappe ist eingetragen und niemand schreibt einem vor, dass diese hier oder dort zu schließen ist.
    Das KBA hat vollumfänglich dieses Auto für den deutschen Straßenverkehr freigegeben. :mad:

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Wie man sich im Straßenverkehr verhält, ist auch eine Frage des persönlichen Verantwortungsgefühls - Unrechtsbewusstsein ist eben nicht bei jedem gleich stark ausgeprägt. Im übrigen verweise ich nochmals auf Paragraph 1 Abs.2 StVO ! Früher bin ich gefahren wie eine Sau - heute nicht mehr.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Zum Thema Willkür, ich wurde auch schon damals mit meinem Ford Ka angehalten, obwohl alles Serie ist, nur weil ich ein Problem an der Zündspule hatte und gerade auf dem Weg zur Werkstatt war. Es knallte bei mir daher auch 1 oder 2x leise und ich durfte dafür blechen.


    Im Nachhinein bin ich allerdings froh, dass mir dadurch nicht noch der Kat kaputt ging :D Aber für mich wird das wohl Willkür gewesen sein, zumal ich 10 Meter vor der Werkstatt raus gezogen wurde! Nicht mal die leuchtende Motorkontrolllampe hat die interessiert.

  • @J-2coupe: Was haben deiner M.n. Verantwortungsgefühl und Unrechtsbewusstsein mit dem hier oft zitierten §30 zu tun?
    Genauso der von dir erwähnte §1. Hast du noch en paar mehr von den schwammigen §§, auf die man sich alles zusammenreimen kann.
    Da du weißt, wie jung oder alt ich bin, denke ich, dass du wissen könntest, dass ich mit Sicherheit auch kein aggressiver Fahrer bin.
    Und noch immer bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Knolle nicht berechtigt war.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Du warst (wie wir alle) nicht mal in der Nähe, geschweige denn dabei, als die Sache passiert ist. Als Zeuge ist man damit ebenso ahnungslos wie nutzlos. Und eine Meinung - die man sich ohne Anhörung der anderen Seite gebildet hat - ist ebenfalls nicht belastbar.
    :wech:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ich habe einfach nur die Ausgangslage als die von Kathrin interpretierte angenommen und zum Gegenstand meiner Antworten gemacht. Alles andere wäre ja nur Rätselraten. Und irgendetwas hinzuzudichten kam mir halt nicht in den Sinn, sonst kann man natürlich, unter Abwandlung des "Tathergangs", alles schreiben.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Findet ihr nicht, dass wir nie zu einer einstimmigen Meinung kommen? :prost:


    Wenn wirklich im Laufe der Zeit hier noch mehr Lärmbelästigungsanzeigen auftauchen, könnte man ja eine Sammelklage vorbereiten. :todlach:

  • Moin Daniel. Das glaube ich auch, das ist aber auch völlig normal. Für den Einen ist das eine glasklare Sache, für den Anderen völlige Willkür.....alles andere wäre doch auch total langweilig ;) :)

  • Es wird nie eine Einigung geben, weil jeder eine andere Sichtweise dazu hat. Ich kann mich nur wiederholen und sagen, das ich hier weder gelogen noch etwas ausgelassen habe, dafür gab es keine Gründe. Die Begründung dazu liegt auch auf der Hand, wenn ich hier die hälfte schildern würde, dann könnte ich bei einem Lösungsvorschlag nie danach handeln.

  • Ich kann nur sagen was Fakt ist und zwar das bei einer klappenauspuffanlage die Klappe geschlossen sein muss innerhalb geschlossener Ortschaft, sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit.

  • G4mer68
    Was du mit angrenzender Sicherheit auch mit nem § belegen kannst? Und bitte, nicht ne Gummihausnummer zitieren. Ich kenne keine Vorschrift, die es verbietet, innerhalb geschlossener Ortschaften die Auspuffklappe schließen zu müssen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!