Die erste N Knolle flattert demnächst in den Postkasten

  • Nur mal so als Denkhilfe :


    Ich wohne in der nähe eines Motorradhändlers . Die Zufahrt führt genau an meinem Haus vorbei .
    Und dann noch 100m von der Abzweigung weg . Also genau inder Beschleunigungsstrecke .
    Wenn da jetzt einer mit Sportaupuff Gas gibt , ist das ja noch ok . Wenn da je Stunde 20 von solchen
    Knalltüten vorbei kommen , ist das nicht mehr so lustig . :cursing:
    Nicht falsch verstehen ,ich fahre auch Motorrad . Und früher hab ich auch den DB Killer ausgebaut .
    Aber in einer Ortschaft hab ich den Hahn nicht voll aufgerissen .
    Der Einzelne sieht meist nicht das gesammte Problem .
    "Ich alleine bin ja nicht schlimm" . Neee . Aber viele zusammen ! :evil:
    Wenn das Betriebsgeräusch über den 73dB (oder wie viel auch immer legal ist) liegt , und man von der
    Rennleitung erwischt wird , dann soll die Karre im Extremfall auch stillgelegt werden . Muss man halt auf
    der Rennstrecke den Sound geniessen . :cheesy:
    Oder fahrt ihr auch mit 100 im Ort weil das Auto das kann ? Also , im Ort Klappe zu . :super:

  • Kathrin87


    Ich habe ja geschrieben "bitte bis unten lesen"!!


    Da steht auch drin, dass es auch für werksseitig verbaute Anlagen gilt und auch diese Fahrzeuge stillgelegt werden können!
    Da gibts dann eine Anzeige gegen Dich und dann gegen den Hersteller (der muss sich dann verantworten - jedoch ist Dein Auto erst mal bis zur Klärung aus dem Verkehr!!)


    Ist natürlich ein extremes Beispiel , jedoch ist es im Bereich des Möglichen!


    Und zum Thema Tim Wiese kann ich sagen, der hat als Torwart nix getaugt und einen schraubenden Wrestler mit 11 linken Daumen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
    Die Abgasanlage seines Fahrzeuges war eine originale von Lambo! Und die mussten das Fahrzeug umbauen.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • micha
    Ich kenne Fälle, da wurden (beim Moped) nach zu lauter Geräuschmessung sofort Zwangsstillegungen durchgeführt, und die Auspuffanlage beschlagnahmt - oder falls die Anlage nicht demontiert wurde das gesamte Moped! Die betroffenen Zubehör-Auspuffanlagen waren völlig unverändert, und vom TÜV so abgenommen worden und auch Eingetragen wurden. Selbst wenn die Serienanlage den zulässigen Wert der in den Papieren steht, überschritten hat, war Schluß mit weiterfahren.
    Darüber gab es damals Berichte in allen Motorrad-Fachzeitschriften, und heftigste Proteste der Motorradfahrer - nicht nur von den Betroffenen!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Bitte zitiere mir das mal raus oder sag mir an welchem Abschnitt ich das lesen kann, ich finde es nicht. Das was du ansprichst gilt immer unter dem Vorsatz mit Manipulation oder Änderung, kann nirgends entnehmen, das werksseitige Verbauten unzulässig sind oder das Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden können.


    Und keine Ahnung wie gut Tim im Tor war oder als Wrestler, aber seine Steroid Kuren müssen gut gewesen sein :todlach:
    Timmi hatte ein nettes Feature an seinem Schlüssel, das deutet auf Manipulation hin oder ist das Serienmäßig bei einem Lamborghini, habe nie in einem gesessen :denk:

  • Neuzulassung und 74db!!! wer das nicht versteht........ :mauer:


    Das ist eine gestzliche EU-Regelung, die seit 2016 in Kraft ist!


    "Wie laut Ihr Kfz tatsächlich sein darf, können Sie auch der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) entnehmen."
    Das hingegen ist schwammig.......deshalb kann (!!) aber muss das nicht passieren.



    Es ist eben in Deutschland so, dass man auch mit nem (in Deutschland verbotenen) Radarwarner zum TÜV fahren kann.
    Wenn er eingebaut und offensichtlich im Blickfeld des Prüfers ist, muss er funktionieren, sonst gibts keinen TÜV. Verboten ist er trotzdem.



    In der Regel ist es eine Auslegungssache der Polizei. Ich bezweifle jedoch stark, dass man um das festgelegte Bussgeld drumrum kommt.
    Wer soll sich damit befassen? Der Hersteller ja wohl eher nicht, bevor eine Typgenehmigung zurückgenommen wird. Und wie wahrscheinlich ist das?



    Jedoch denke ich, dass es in Zukunft solche Sachen öfter passieren werden (siehe Abgasnorm Euro6 ohne SCR-Einspritzung bei VW)

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    2 Mal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Wie laut Ihr Kfz tatsächlich sein darf, können Sie auch der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) entnehmen.



    Kann leider keinen schönen roten Rechteckigen Rahmen um diese Aussage ziehen :rolleyes:

  • Tja lieber Jacky, sie werden es früher oder später alle lernen müssen....... 8)

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Und für alle Ungläubigen stehts hier nochmal ganz explizit, das die werksseitigen Sportauspuffanlagen als Nachrüstteil gelten und der im Schein ausgewiesene Wert auf die Serienanlage des Grundmodells bezieht!


    Und das ist schon seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 540/2014 so!



    https://www.vau-max.de/magazin…auspuffanlagen-kommt.4546


    Und der unterste Satz bezieht sich nur auf Fahrzeuge bis Baujahr Ende 2015!!

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • 2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....


    Vielleicht solltest du dir mal das Datenblatt anschauen, 72 dB Fahrgeräusch. Und ich bitte dich erneut, zeig mir wo es steht, dass selbst Serienmäßige Autos stillgelegt werden können.

  • Du willst es nicht begreifen oder?


    Deine Sportauspuffanlage (auch die werksseitig verbaute!!!!) zählt als nachträglich verbaut und ist nicht Bestandteil der Typgenehmigung des Fahrzeuges.....heisst nach deutschem Gesetz: Ist ein nachträglich angebautes Zubehörteil und ist nicht Teil des Serienzustandes!


    Sollte der Geräuschpegel durch diese Abgasanlage zu hoch sein, erlischt theoretisch die Betriebserlaubnis!


    Übrigens ist das Thema hier auch ziehmlich aktuell in den Medien:


    https://www.welt.de/wirtschaft…-der-Dezibel-Skandal.html


    Und jetzt geht dann wohl das Gejaule um die libidobeschneidung los...... :todlach:

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • ... und der im Schein ausgewiesene Wert auf die.....
    Das glaubst Du wirklich?
    Die Werte beziehen sich auf die serienmäßig verbaute Anlage, auch wenn sie hier als Nachrüstteil angesehen werden sollen. Etwas anderes kann der Gesetzgeber nie gewollt haben, das wäre ja abstrus.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Tja, im Grunde darf ein Auto etwa so laut sein wie ein Staubsauger....nämlich maximal 74 db (Sportwagen max. 75 db)


    Und was ich glaube oder nicht spielt hier gar keine Rolle.


    Du kannst es doch selber im Link des Beitrages 128 nachlesen.


    Versteh mich nich falsch....mir isses Latte. Aber wir leben in Deutschland und was da mit sinnigen oder unsinnigen Gesetzen und Vorschriften abgeht wissen wir doch alle.


    Die im N verbaute Sportabgasanlage fällt nach deutschen Gesetz unter Tuning-Teil und wird demnach auch so behandelt.
    Überschreitet es den vorgegebenen Lautstärkepegel, kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen......kannste auch hier nochmal nachlesen:


    http://www.autoguru.de/p/6pqv7…aut-darf-der-auspuff-sein

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Nein, du liegst leider falsch!!!
    Wer in Deutschland eine Klappenabgasanlage an seinem Fahrzeug nachrüsten möchte, sollte zwei gesetzliche Aspekte besonders beachten: Die Emissionswerte sowie die Lautstärke. Ist die Klappenabgasanlage lauter als die Serienanlage ist sie nicht eintragungsfähig! Dieser kann jederzeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle überprüft werden. Sollte der Wert der verbauten Abgasanlage höher als der Grenzbereich sein, so muss das Auto stillgelegt werden. Zudem besitzen Klappenauspuffe teilweise andere Abgaswerte als Serien-Auspuffanlagen. Wird bei der Untersuchung der Abgase durch den TÜV festgestellt, dass sich die Emissionswerte, welche durch eine On-Board-Diagnose geprüft werden, über den maximal zugelassen werden befinden, so erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Somit darf das Fahrzeug nicht mehr weiterbewegt werden.
    Klappenauspuff Verbot 2018
    In der Tuning Szene geht das Gerücht um, dass Klappenabgasanlagen ab 2018 verboten werden.
    Dies ist nicht ganz wahr.
    Im Jahr 2016 trat die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft.
    Diese besagt, dass alle Fahrzeuge mit Austauschdämpferanlagen nicht lauter sein dürfen, als die Serienabgasanlage bzw. die gesetzlichen Grenzwerte.
    Davon nicht betroffen sind Fahrzeuge die bereits einen Klappenauspuff serienmäßig verbaut oder vor Inkrafttreten der EU-Verordnung eingetragen haben. Es gilt Bestandsschutz.
    Das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) brachte nochmal Klarheit.
    Im Jahr 2018 wurde ein Verkehrsblatt veröffentlicht, in dem klargestellt wurde, dass alle Klappenabgasanlagen die lauter sind als der Serienzustand gegen Paragraphen 30 StVZO verstoßen.D.h. eine Klappenabgasanlage einzutragen ist weiterhin kein Problem, sie darf jedoch nicht lauter sein als die Serienanlage.
    Dann ist der Sinn natürlich komplett verfehlt.
    Ob man einen lauteren Klappenauspuff noch eingetragen bekommt, hängt also ganz stark vom TÜV-Prüfer ab und kann dann trotzdem im Nachhinein noch angezweifelt werden.
    Bessere Chancen hat man, wenn vorher bereits eine Klappenabgasanlage verbaut war. Dann ist auch der Austausch gegen eine Neue in der Regel kein Problem.
    hier der passende link:
    https://generationtuning.de/is…ppenauspuff-erlaubt-tuev/


    Die Anlage ist serienmäßig verbaut, also genehmigt!!! Bitte im Fettgedruckten das "oder" nicht überlesen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Wer glaubt , das bei einem serienbelassenen Kfz immer alles gesetzmässig und zugelassen ist ,
    der hat wohl noch noch was vom Abgasskandal gehört =)

  • Die im N verbaute Sportabgasanlage fällt nach deutschen Gesetz unter Tuning-Teil und wird demnach auch so behandelt.


    Wieso sollte die im N Modell serienmäßig verbaute Abgasanlage als Tuning Teil gelten?
    Dann hat mein normaler i30 Kombi also auch einen Tuning Auspuff drunter oder was?

  • Micha71; solange mir keiner an die Karre pissen will, ob der Lautstärke gehe ich von der Gesetzmäßigkeit meiner Anlage aus. Sollte sich herausstellen, dass dem nicht so ist, hat Hyundai en Problem, und zwar mit mir.
    Und ja, ich würde es dann durchziehen. Hätte es auch gemacht, wenn ich so ne verschissene Winterkorn Gedächtnisschleuder gehabt hätte. ICH hätte meinem Händler das Teil aufn Hof gestellt und ihn auf Rücknahme verklagt. Ich mache keine Rückzieher!!!

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Hätte es auch gemacht, wenn ich so ne verschissene Winterkorn Gedächtnisschleuder gehabt hätte. ICH hätte meinem Händler das Teil aufn Hof gestellt und ihn auf Rücknahme verklagt. Ich mache keine Rückzieher!!!

    Der VW-Konzern würde vor Ehrfurcht erbeben - ein Global Player ist ja juristisch auch Kinderleicht zu knacken... :super:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Aber dass der Bestandsschutz nur für Fahrzeuge gilt, die vor Inkrafttreten der EU-Verordnung 540/2014 bereits eine Klappenanlage installiert hatten ist Dir nicht entgangen nein?


    Da steht ja auch nur drin, dass du zwar eine Klappenanlage einbauen darfst bzw. wenn eine werksseitig verbaute drin ist, sie aber nicht lauter sein darf als die Serienanlage (die ohne Klappe!!).


    Und natürlich würden dann Resch, KBA und Co auch gegen die Hersteller mit Serienklappenanlagen vorgehen und Klagen was das Zeug hält (schliesslich ist da Geld zu holen und Autofahrer zu schikanieren - welches ja das Hobby der DUH ist).


    Ich fürchte nur, dass man als Betroffener genau wie beim Abgasblödsinn alles selber löhnen darf, wenns zu Sanktionen kommt.





    Wartet doch erst mal ab ob da überhaupt vermehrt Anzeigen kommen. Es sieht zwar so aus, als ob die Wegelagerer ein neues Hobby bekommen, aber wie sich das Entwickelt werden wir erst in der Zukunft sehen.



    Wenn ich mir ansehe, wieviele auf der Autobahn mit nem Fahrradträger auf dem Kugelkopf mit 150 Km/h auf der linken Spur langdonnern, obwohl in der Betriebsanleitung des Trägers eine zulässige Vmax von 120 Km/h angegeben ist, empfinde ich das als viel schwerwiegender als einen etwas lauteren Auspuff.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    Einmal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Du kannst gerne denken, was du willst. Ich hätte es durchgezogen. Es gibt genug Urteile in Juris nachzulesen, bei denen sich der vermutlich in Ehrfurcht erstarrte VW Konzern die Blöße gab, weil sie aufgrund des sich in Sicherheit wiegend, en Urteil verpassen haben lassen und nicht, wie es für sie besser wäre (was sie auch sehr oft gemacht haben) kein Urteil abzuwarten und nen außergerichtlichen Vergleich anzustreben.
    Manchmal fällt auch so ein Betrügerkonzern mal nicht auf die Füße; und das ist auch gut so. Habe jedes Urteil mit einem inneren Wohlgefühl gelesen, ach wie schön.
    Und ja, auch VW kocht nur mit Wasser, und ja, auch die sind nicht so schwer zu knacken, wie du dir das vielleicht denkst.
    Und, ich bin nicht die allerdunkelste Kerze auf der Torte.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • nein, genau das steht nicht in dem Text. Lies es dir doch mal genau durch. Sorry.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!