Winterreifen

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fahrzeug so von Hyundai kam. Ich gehe eher davon aus, dass wie bei allen Fahrzeugen ursprünglich Sommerreifen montiert waren und dein Händler die möglichst billig auf GJR (die du ja haben wolltest) umgerüstet hat, um möglichst wenig Kosten zu haben.

  • So etwas habe ich mir schon fast gedacht. Was denkt ihr wie hoch die Erfolgschancen einer Beanstandung sind. Dies sollte ja sogar durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt sein.

  • Ahja, jetzt habe ich es auch gesehen - nachdem ich das Bild vergrößert habe. Probieren würde ich es auf jeden Fall, den Händler einen Mangel an den Reifen reinzudrücken - was sagt der TÜV dazu?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • DOT von den Reifen. Es wäre interessant zu wissen, wie alt die schon sind. Vermute älter als 2 Jahre, so wie die aussehen…

    Meiner:

    I30 Fastback 2022, 1,5 GDI, Phantom schwarz, N-Line, Leder, DCT

    1406191_5.png


    Meine Frau fährt:

    I20 BC3 2021, 1,0 48V, 100PS, Sleek Silver, Trend-Ausstattung, schwarzes Dach, Funktions-Paket, Navigations-Paket (großes Navi, BOSE), Licht-Paket (LED, Ambiente-Licht vorne)

  • Alterung der Reifen ist m.M.n. nicht von einer Gewährleistung abgedeckt, weil Faktoren der Umwelteinflüsse (Sonne, Temperaturen der Fahrbahn, ...) für keinen Hersteller oder Händler berechenbar sind...

    Hyundai i30 PDE, EZ 02/21, 1,5T-GDI 48V, "Edition 30", Dark Knight metallic

  • Versucht mal nach zwei Jahren dem Händler nachzuweisen, dass die Reifen vor der Montage falsch gelagert wurden (wäre für mich die plausibelste Ursache für das jetzige Bild). Dürfte nahe an Unmöglichkeit grenzen.

    i30 new Wagon 1.5 T-GDI 48V DCT N-Line Exclusive (Schweiz) 1364850_5.png


    Navi: Gen5W PDeAS.S5BLC.AEU (Tempolimiterkennung via Kamera funktioniert)
    SW: PDe_PE.EUR.S5W_L.001.001.230601


    Disclaimer:
    Man muss die in meinen Beiträgen veröffentlichte und gelegentlich polarisierende Meinung nicht notwendigerweise teilen - im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung allerdings tolerieren.

  • Das sind jetzt 3 Sommer seit Herstellung der Reifen. Das hatte ich auch schon mal, das dann erste Risse sichtbar waren - und das waren "teure" Premiumreifen.

    Wenn der Wagen häufig und ganztägig in der Sonne steht, KANN das durchaus normal sein.

  • Zitat

    Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) gibt dazu an, dass Reifen bis zu einem Alter von bis zu 3 Jahren als fabrikneu gelten. Ungebrauchte Reifen mit einem Alter von max. 5 Jahren gelten weiterhin als neu. Laut ADAC sollten Neureifen nicht älter als zwei Jahre sein.

    Demnach gilt der Reifen aus KW 1.2020 als neu. Zusätzlich ist anzumerken, dass ein Reifen ein Verschleißteil ist und damit eine Einreichung auf Garantie so gut wie unmöglich ist.


    Man sollte vor dem Kauf genau definieren, von welcher Qualität der GJR sein soll, den man sich vorstellt. Wenn man das nicht tut ist doch klar, dass der Händler einen Reifen wählt, der netto EK 42,- kostet.

  • Demnach gilt der Reifen aus KW 1.2020 als neu.

    Diese Angabe bringt aber in diesem Falle nix, da sie nur auf nicht montierte bzw. ungefahrene Reifen abzielt.

    Seine Reifen sind drei Sommer montiert, (etwas) gefahren worden und der Umwelt ausgesetzt.

  • Bei allen nachvollziehbaren Argumenten, bewegen wir uns hier doch m.M. nach im Bereich der gesetzlichen Gewährleistung.

    "Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte."

    Ich habe das Fahrzeug vor nicht einmal zwei Jahren abgeholt (Neuwagen).

    Ein Mangel bei Übergabe sollte man bei diesem Zustand der Reifen problemlos unterstellen können. Wir haben im Haushalt 2 weitere Autos auf Ganzjahresreifen. Auch nicht die ersten und keiner der Reifen sah so aus.

    Der Hyundai Händler will sich nach Rücksprache mit seinem Reifenhändler bei mir melden. Ich werde dann berichten.

  • Moinsen!

    An sich relativ viel richtig...; allerdings gibt es innerhalb der gesetztlichen Gewährleistung bezogen auf die Beweislastumkehr zeitliche Schranken...

    In Deinem Fall sind es sechs Monate nach Kauf gewesen; insofern liegt es an Dir, den Mangel zu beweisen...; nicht (mehr) umgekehrt!

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