Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot ist aber eine seltene Ausnahme, und bei weitem nicht frei wählbar!
Geblitzt .... Was nun ?
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Eine gute Maske hätte auch weitergeholfen: http://www.bild.de/auto/auto-n…as-nun-37480186.bild.html
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Oder einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
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Fatah, du kannst natürlich auch einfach mal ne Beratung beim Rechtsanwalt machen. Der sagt Dir gleich, was geht..
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Ich hab dieses Wochenende auch Post bekommen. Geht zwar nur um 13km/h bzw 20€ aber da ich geblitzt.de eh mal ausprobieren wollte, bin ich gespannt.
Die Messstelle an der ich gemessen wurde ist, ist definitiv KEINE Gefahrenstelle und der Blitzer stand keine 100m hinter dem Ortshinweissschild. - Nicht zu verwechseln mit einem Ortseingangsschild! Geltendes Recht in Thüringen: Messstellen müssen mindestens einen Abstand von 200m zu dem geschwindigkeitsanweisenden Schild haben. -
Schuld ist nicht der blitzende, sondern der geblitzte. Und Geschwindigkeitsmessungen sind überall erlaubt, nicht nur an "Gefahrenstellen"!
Hauptunfallursache in Deutschland war und ist die überhöhte Geschwindigkeit -
Hallo muggubuggu
Ein Ortshinweisschild beinhaltet keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, dann wird dies durch das entsprechende runde Schild geregelt.
Gruß
Hans -
Zitat
Geltendes Recht in Thüringen: Messstellen müssen mindestens einen Abstand von 200m zu dem geschwindigkeitsanweisenden Schild haben.
Tschuldigung, aber das ist Käse. Verkehrsrecht ist Bundesrecht!
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Ich schätze es geht hier eher um Dienstanweisungen als um Recht im Sinne eines Gesetzes.
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@Samantha: Was ich damit sagen wollte ist, dass das Blitzen an der Stelle reine Abzocke ist. Wenn ich mir so manche Blitzer bei uns in der Stadt anschaue, frag ich mich was die sich dabei gedacht haben. Weder Fußgängerwege, noch Kreuzungen, Schulen ect, weit und breit nicht in Sicht, aber man stellt nen Blitzer auf. Aber vor den ganzen Schulen stellen sie keine hin... seltsame Logik! Ich bin für Blitzer vor allen Schulen, KiTa's ect.
ZitatDer Mindestabstand zwischen einem Temposchild und einer dahinter aufgestellten Blitzanlage schwankt von Bundesland.
Zu deiner Info:
MZ-Web Steht der Blitzer zu nah am Tempo-Schild?
Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung Stand 1999?
www.Anwalt.de Geschwindigkeitsbeschränkung – Wie nah darf der Blitzer stehen? Stand 2011Wo kämen wir denn hin, wenn die ihre Blitzer 5 Meter hinter das geschwindigkeitsbestimmende Schild stellen würden???
Trabbi: Richtig. Die Ortshinweistafel unterrichtet nur, hat aber keinen Einfluss auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. In meinem Falle war das Schild mit 50 km/h verbunden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Messstelle nicht weit genug entfernt war, da kurz nach dem Ortshinweisschild bzw dem 50er Schild schon wieder das 100er Schild folgte. Hätten sie die Messbeamten an die Vorgaben gehalten, hätten sie IN der 100er Zone stehen müssen, um die 50er Zone zu messen, was logischerweise nicht funktioniert
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Ich fahr auch gerne schneller, dennoch ist Blitzen keine Abzocke, egal wo geblitzt wird. Denn die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur vor Schulen und Kindergärten, sondern ÜBERALL gleich!
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Dennoch ist das "rasen" vor Schulen gefährlicher, als auf der Bundesstraße..
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.....und die Unfälle passieren nicht vor den Schulen , sondern durch Raserei auf den Land und Bundesstrassen.
Ist immer noch Hauptunfallursache .Gruss H.-W.
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Hallo,
... Was ich damit sagen wollte ist, dass das Blitzen an der Stelle reine Abzocke ist.
Abzocke ist eine Straftat genauso wie jemanden unberechtigt einer Straftat zu bezichtigen. (Soviel dazu)
ZitatWenn ich mir so manche Blitzer bei uns in der Stadt anschaue, frag ich mich was die sich dabei gedacht haben.
Wenn ich mir so manche Geschwindigkeitsbegrenzung ansehe frage ich mich auch hin und wieder was die sich dabei gedacht haben. Dies gilt insbesondere für Wechselzeichenanlagen auf Autobahnen die dauerhaft das gleiche anzeigen.
Zitat
Zu deiner Info:
[diverse Links]Wo kämen wir denn hin, wenn die ihre Blitzer 5 Meter hinter das geschwindigkeitsbestimmende Schild stellen würden???
Dann kämen wir dahin wohin es sich gehört, dass sich jeder an die Gesetze hält.
Zitat
Trabbi: Richtig. Die Ortshinweistafel unterrichtet nur, hat aber keinen Einfluss auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. In meinem Falle war das Schild mit 50 km/h verbunden. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Messstelle nicht weit genug entfernt war, da kurz nach dem Ortshinweisschild bzw dem 50er Schild schon wieder das 100er Schild folgte. Hätten sie die Messbeamten an die Vorgaben gehalten, hätten sie IN der 100er Zone stehen müssen, um die 50er Zone zu messen, was logischerweise nicht funktioniertOrtshinweistafeln stehen üblicherweise nicht einfach in der Gegend rum sondern da wo Menschen leben. Auch diese Menschen haben ein Recht darauf durch Geschwindigkeitsbegrenzungen geschützt zu werden. Für diese Menschen ist der fließende Verkehr eine Gefahr und bei Gefahrenstellen gilt die Blitzermindestabstandsregel nicht. Die Alternative wäre natürlich das 50 km/h-Schild einfach 200 Meter, oder um absolut sicher zu gehen sogar 500 Meter, früher aufzustellen.
Gruß
Hans
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Es reicht auch wenn man einfach mal bissl sein Hirn anschaltet! Ich brauche kein 50er Schild um zu erkennen das es in der Stadt besser ist langsam (er) zu fahren als auf der AB...
Ich will hier kein Moralapostel sein, fahre selbst morgens immer 60 in der 50er Zone, aber auch nur weil das erstens gegen 05:15 ist und zudem eine Tangende, somit nicht "direkt bewohnt"
PS: mich hat es 2013 auch 2x erwischt in kürzester Zeit. Na und? Selbst schuld, nicht aufgepasst und einmal halt mim Moped etwas zu spaßig unterwegs gewesen... Nur die Idee mich per Anwalt rauszureden hatte ich noch nie! Das gehört sich auch nicht!
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Zahlen und fröhlich sein - so machen es die Kerle mit Eiern in der Hose
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So krass wollte ich es nicht ausdrücken, aber:
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Müsste oder sollte nicht ein Kennzeichen auf einem der Fotos zu erkennen sein, um das Fahrzeug zweifelsfrei zuordnen zu können?
Und was bedeutet auf dem Anhörungsschreiben "Bemerkungen: ERINNERUNG"? -
Es gibt ganz sicher auch Fotos vom Kennzeichen, wie hätte sonst der Halter Post bekommen können? Und ERINNERUNG bedeutet: 2. Anschreiben!
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Moin
Werte Leser, nicht die beiden Beiträge in einen Topf werfen.
Der Eröffner dieses Themas (siehe Beitrag Nr. 1) wurde mit 32 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit erwischt. Kennzeichen pp ist alles auf dem Schreiben. Wenn man da noch mit einem Anwalt 2 km/h runterrechnen kann, wird es etwas billiger. Aber zahlen auf jeden Fall, halt kein Fahrverbot. Oder mit dem Amt handeln, dürfte die 3 fache Summe werden und kein Fahrverbot. Man muss es nur freundlich einfädeln.
Ich bin der Meinung, wir reden z.Z. über den Beitrag 13 km/h zu schnell und dafür 20 EUR in die Kasse, was der Betroffene nicht will und einen Aufstand macht.
Gruss H.-W.
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