Beiträge von Trabbi

    Hallo,

    Ich mach das anders:

    Du bist Händler und hast daher eh eine andere Sichtweise. Da ich selbst einmal im Fahrzeughandel gearbeitet habe, weiß ich daß immer zuerst auf die Jahreszahlen geachtet wird und es daher besser ist, wenn die Jahreszahl höher ist, egal ob EZ oder HU.


    Wenn ich aber davon ausgehe, daß ich irgendwann einmal einen Unfall haben werde, dann müsste ich, überspitzt gesagt, jeden Monat zur HU, denn 24 Monate HU sind immer besser wie nur 23. (-;


    Gruß
    Hans

    Hallo,

    Man überzieht den TÜV nicht! Auch nicht im erlaubten Rahmen!

    Ich weiß, ich krieg gleich Haue von Dir, aber es gibt für mich einen guten Grund warum ich den HU-Termin für max. 2 Monate überziehe.


    Unser Getz hat EZ 02/2009 und müsste somit immer im Februar zur HU. Ich habe aber jedesmal einen Monat überzogen und jetzt ist die HU im Juli fällig.
    Unser Captur (mit 4 Jahren Garantie) hat EZ 10/2014 und mit dem war ich im Dezember 2017 und jetzt im Februar zur HU.
    Mein 125iger Roller hatte, als ich ihn gekauft habe, den März als HU-Termin und jetzt liegt er im Juli.


    Zitat

    TÜV und Öl wird immer pünktlichst erledigt.

    Während der Garantiezeit auf jeden Fall, aber danach lege ich mir die Termine schrittweise in den für mich angenehmeren Sommer.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    da ein Auto für mich inzwischen nur noch ein Gebrauchsgegenstand ist, sehe ich das nicht mehr so eng wie früher. Früher gab es nur eine Person die meine Autos fahren durfte und das war mein Vater (Berufskraftfahrer). Inzwischen sehe ich das lockerer und nahezu jeder aus meinem Bekanntenkreis dürfte mein Auto fahren, wenn da nicht die Versicherung wäre. Aber natürlich gibt es in meinem Bekanntenkreis auch Personen, denen ich niemals mein Auto geben würde, entweder weil sie nicht wirklich Auto fahren können (z. B. immer viel Drehzahl anfahren) oder weil sie mir einfach zu unsicher oder zu aggresiv fahren.


    Gruß


    Hans

    Hallo,


    Schlicksurfer hat das juristisch ja schon klar gestellt. Eigentümer ist immer der, dem die Sache gehört, Besitzer ist derjenige der die Sache benutzt.


    Beispiel: Du least ein Fahrzeug, in dem Fall ist die Leasinggesellschaft der Eigentümer und Du der Besitzer.


    Zitat

    Die Werkstatt nutzt sie schließlich nicht, sondern bewahrt sie lediglich auf.

    So sollte es zumindest sein, aber es ändert nichts daran dass die Werkstatt in dem Moment der Besitzer ist.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man sich stundenlang irgendwelche Videos über Streamingdienste ansieht oder man eine Seite im Browser geöffnet hat.


    Gruß
    Hans

    Hallo,

    ... weil ein Paar Leute in Internetforen unterwegs sind und Texte lesen oder schreiben, wie es täglich rund um die Uhr fast weltweit geschehen dürfte, wird das Internet schon nicht schlapp machen, oder?

    Das hast Du richtig erkannt, von so ein bischen hin und her Texten bricht das Internet in Deutschland sicher nicht zusammen. Wenn dem so wäre, dann hätte es bereits vorige Woche wegen der vielen auf Home-Office umgestiegenen Mitarbeiter und der gestiegenen Nutzung von Streaming-Diensten Schwierigkeiten gegeben.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Rechtsanwälte versuchen genauso zu streiten, wenn der Blitzer statt 150m nur 140m vor/hinter dem Schild stand.

    Richtig, weil der Abstand dann nicht mehr den aktuell gültigen Richtlinien entspricht. Selbst wenn es nachweislich nur 1 Zentimeter weniger wären, würde der ein oder andere RA seinem Mandanten empfehlen vor Gericht zu gehen.


    Zitat

    Ein Limit gilt immer ab/bis Schild; Punkt, Ende!

    Da hast Du meine eingeschränkte Zustimmung. Eingeschränkt deshalb, weil es auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt, die kein Aufhebungsschild erfordern.


    Gruß
    Hans

    Hallo,

    da wir hier schon so schön OT sind....

    Ganz OT sind wir ja nicht, es geht ums Blitzen. (-;

    Zitat

    Diese "Blitzerfreizone" ist eine reine Empfehlung (also eine Kann-Bestimmung) und keine verbindliche Vorschrift! Die Polizei/das Ordnungsamt oderwerauchimmer darf die Blitzekiste also auch direkt vor/hinter dem entsprechenden Schild platzieren (und kassieren). Sie sollten es nur nicht.

    Und warum sollten sie es nicht? Der Grund dafür sind die Rechtsanwälte, die mit allen Mitteln versuchen ihre Mandanten da raus zu boxen. Und um die Gerichte von diesen unnötigen Rechtsstreitigkeiten frei zu halten, wurden in den meisten Bundesländern diese "Blitzerfreizonen" in den Richtlinien eingeführt.

    Von daher fände ich es gut, wenn es für den Hyundai einen adaptiven Tempomaten gäbe, der das maximale Tempo mit der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung abgleicht. Das gibt es wohl beim Ford Focus.

    Das gibt es auch schon in anderen Autos, aber bisher vorwiegend nur in den etwas teureren und/oder größeren Modellen. Aber wie bei so vielen anderen modernen Hilfsmitteln wird auch der adaptive Tempomat mit Geschwindigkeitsbegrenzungserkennung früher oder später auch in den günstigeren und kleineren Modellen Einzug erhalten. Ein aktuelles Beispiel dafür ist z. B. der neue Renault Captur. Der hat mittlerweile so vieles schon serienmäßig was beim alten Captur auch nicht gegen Aufpreis zu erhalten war.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Ich?

    Ja Du, denn Du schriebst "Tatsache ist jedoch dass in DE erst 150 (oder sind es sogar 200) Meter NACH dem Ortsschild die zulässige Geschwindigkeit erreicht sein muss." und das stimmt nicht. Gesetzlich gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Schild (es sei denn durch ein Zusatzschild wird deren Anfang anders definiert) und endet mit einem entsprechenden Aufhebungsschild.


    Theoretisch ja, aber ...

    Theoretisch muss man auch beim Verlassen eines Kreisverkehrs blinken, aber in der Praxis wird das von vielen nicht getan und es wird nicht kontrolliert.


    Du siehst den Widerspruch in Deiner Aussage?

    Meine Aussage gibt nur wieder, wie die Kontrolle in den meisten Bundesländern gehandhabt wird. Sollte es in dieser "Blitzerfreizone" zu einem Unfall kommen und dem vermeindlich Geschädigten die zu hohe Geschwindigkeit nachgewiesen werden, trifft ihn auf jeden Fall eine Teilschuld.


    Oder um mal ein krasses Beispiel zu bringen:


    Du wohnst in SH (Schleswig-Holstein), dort gilt (laut der verlinkten Seite) eine 150-Meter-Blitzerfreizone. Du nutzt diese "Freizone" bis zum Ende aus und knallst die ersten 100 Meter noch mit 100 km/h durch den Ort. Auf diesem Stück nach dem Ortseingangsschild möchte eine Person die Straße überqueren und schätzt Deine Geschwindigkeit im guten Vertrauen falsch ein. Du kannst nicht mehr rechtzeitig abbremsen und tötest diese Person. Da kannst Du Dich dann nicht mehr mit der Freizone rausreden.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Tatsache ist jedoch dass in DE erst 150 (oder sind es sogar 200) Meter NACH dem Ortsschild die zulässige Geschwindigkeit erreicht sein muss.

    Du verdrehst hier etwas. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten immer ab dem Schild und ab da darf man nur noch mit der entsprechenden Geschwindigkeit fahren. Paradoxerweise gibt es Richtlinien der einzelnen Bundesländer die da teilweise eine "Blitzerfreizone" einräumen.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Deutsche Geisterbaustellen auf der Autobahn sind auch ganz schlimm: Da soll man nachts bei leerer Autobahn wo alle Bauarbeiter schlafen mit 60 dahinrollen ...
    Mit solchen Dummheiten senkt man natürlich die Akzeptanz von Limits, Hauptsache die Einnahmen stimmen.

    Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Autobahnbaustellen sind nicht nur zum Schutz der schlafenden Bauarbeiter sondern haben ihren Grund auch in den verengten Fahrstreifen, denn es gibt eine Verordnung, die regelt wie breit ein Fahrstreifen bei einer zugelassen Höchstgeschwindigkeit mindestens sein muss.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Der Bürgermeister eines Ortes der knapp bei Kasse ist, läßt das Ortseingangsschild 200 Meter raussetzen, sodaß ein Bereich entsteht, in dem 50 vorgeschrieben, aber nach Lage der Dinge gar nicht erforderlich ist.
    Dann investiert er in einen festen oder auch mobilen Blitzer um in diesem Bereich die Geschwindigkeit zu kontrollieren.

    Wie J-2 Coupe bereits schreib, so einfach kann ein Bürgermeister das Ortsschild nicht einfach versetzen. Ich kenne hier sogar zwei Beispiele wo es sinnvoll wäre die Ortschilder auf Grund der neu erbauten Discounter-Märkte außerhalb der Orte zu versetzen, dies aber nicht geschehen ist. Dort gibt es nicht einmal eine entsprechend angepasste Geschwindigkeitsbeschränkung.


    Zitat

    Die Kasse klingelt, weil dort auch solche Fahrer zu schnell sind, denen man sicher keine Tendenz zum Rasen nachsagen kann, die aber nach Gefühl fahren und 200 Meter vor dem echten Ortseingang eben noch nicht auf Tempo 50 runter sind.
    Die Einnahmen gehen an die Kommune, die finanziellen Sorgen des Bürgermeisters sind gelöst.

    Janeeisklar! Ortsunkundige gewissenhafte Fahrer werden dort schonmal nicht geblitzt, weil sie sich an den Schildern orientieren. Ortskunde Fahrer die rein gewöhnungstechnisch fahren, werden dort zwar dann geblitzt, aber sicher nur einmal. Das spült dann soviel Geld in die Kasse, dass die Gemeinde saniert ist.


    Übrigens ist genau dieses eine Mal bei Gewohnheitsfahrern zwingend notwendig, denn sonst fahren sie dort auch in 20 Jahren noch zu schnell.


    Übrigens können wir hier in Deutschland froh sein, dass man es sieht wenn man geblitzt wird. In Österreich gibt es Blitzer die den Namen eigentlich gar nicht verdienen, weil sie nicht blitzen. Dazu habe ich vor ein paar Wochen einen Bericht im Fernsehen gesehen, da wurde einer in wenigen Wochen 42 mal an der gleichen Stelle geblitzt und hat es nicht bemerkt.


    Zitat

    Der Bürgermeister schafft mit dem Versetzen des Ortseingangsschildes also einen neuen Straftatbestand (Legislative), überwacht die Einhaltung desselben (Exekutive) und schmettert in seiner Behörde auch alle Einsprüche dagegen ab (Judikative).

    1. Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Straftatbestand sondern nur eine Ordnungswiedrigkeit.
    2. Der Bürgermeister kann nicht einfach das gelbe Ortsschild versetzen, für dessen Standort gibt es gesetzliche Bestimmungen.
    3. Richtig, die Kommunen dürfen die Einhaltung der Gesetze überwachen.
    4. Es ist zwar richtig, dass Einsprüche in erster Instanz von der jeweiligen Behörde bearbeitet und entschieden werden, aber die endgültige Entscheidung obliegt entweder dem Verursacher, in dem er zahlt, oder einer höheren Instanz wenn er damit nicht einverstanden ist und vor Gericht zieht.


    Zitat

    Die Lösung für dieses Problem wäre ganz einfach: die Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung dürften nicht an die örtliche Kommune gehen, sondern an den Bund.

    Da gebe ich Dir teilweise Recht. Teilweise deshalb, weil den Kommunen durch die Überwachung Kosten entstehen und diese zumindest gedeckt werden müssen. Wenn dann noch Geld übrig bleibt, sollte dies aber nicht an den Bund sondern an örtliche wohltätige Einrichtungen, z. B. die Tafel, gehen.


    Gruß
    Hans

    Hallo Der Jens,


    Mit dieser Einstellung hat man im Straßenverkehr nichts zu suchen. Ich kenne genug sinnlose Geschwindigkeitsbeschränkungen aber auch Gefahrenstellen, wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung echt angebracht wäre. An erstere halte ich mich trotz der Sinnlosigkeit und bei zweitere reduziere ich freiwillig selbst die Geschwindigkeit weil ich die mögliche Gefahr kenne. Aber das ist eben der Unterschied zwischen mir und vielen anderen Autofahrern, ich halte mich einfach seit ich meinen Führerschein 1986 gemacht habe an die Regeln, was natürlich nicht ausschließt, dass auch ich mal das ein oder andere Schild übersehen habe. Aber ich stehe zu diesen Fehlern.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Das Geschwindigkeitskontrollen nichts mit Verkehrssicherheit zu tun haben, das solltet ihr mal bei der MPU sagen. Danach braucht ihr euch um Blitzer keine Sorgen mehr machen - oder wie schnell könnt ihr rennen?

    Mein guter Anstand verbietet mir zu schreiben, was ich über die "Abgezockten" und deren Denkweise denke.


    Und jeder Blitzer, egal ob an einer sinnvollen Stelle oder nicht, dient der Verkehrssicherheit. Je öfter jemand an einer schwachsinnigen Stelle geblitzt wird, desto eher ist er bereit daraus zu lernen und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.


    Mit Verkehrssicherheit hat mein Fall - konkret um die Tageszeit - einfach nichts mehr zu tun. Auch an Schulen sind in der Stadt (nur) von 7 - 19 Uhr Tempo 30, meist sogar nur Mo-Fr.. und das wird auch respektiert.

    Mich regt auch so manche Geschwindigkeitsbegrenzung auf, aber ich halte mich dennoch dran. Hier im Dorf ist seit einiger Zeit auf der durchgehenden Haupstraße Tempo 30 wegen Lärmschutz. Das könnte ich Nachts ja auch noch verstehen, aber tagsüber? Da habe ich sogar eher für die Rund-um-die-Uhr-30 vor Altenheimen Verständnis, denn die wollen ja auch schlafen und es könnte ja einer mitten in der Nacht ausbüchsen.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Im Radio wird von einigen Sendern ja auch gemeldet, wo nach Sichtung eine Radarkontrolle statt findet. Ursprünglich gab es auch da Unklarheiten, ob das erlaubt ist oder nicht. Mittlerweile scheint das geklärt zu sein, denn die Sender melden immer noch.

    Der Unterschied zwischen Blitzerwarner und den Radiomeldungen besteht darin, dass der Blitzerwarner den Fahrer unmittelbar vor dem Blitzer warnt und die Radiomeldungen alle Fahrer unabhängig von ihren Standorten warnen. Wenn ein Autofahrer eine derartige Radiomeldung kurz vor dem Blitzer hört, ist das nur Zufall.


    Zitat

    Bei der App ist es ja ähnlich, von daher würde ich auch vermuten, daß es da nichts zu beanstanden gibt.

    Den Fahrer informierende Blitzerwarner, egal ob Radarsuchgeräte, Navis oder Apps, sind nicht mehr zulässig. Was aber weiterhin zulässig ist, sind die Nutzung einer entsprechenden App durch einen Beifahrer, der dann den Fahrer informiert oder die Einholung entsprechender Informationen vor Fahrtantritt.


    Es ist auch erlaubt den Gegenverkehr zu warnen, aber nicht mit der Lichthupe oder ähnlichem sondern nur per Handzeichen.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Kann man den neuen Gesetzestext irgendwo einsehen ?

    Eine offizielle Quelle für den neuen Gesetzestext habe ich leider nicht gefunden.


    Der bisherige Wortlaut im §23 STVO ist: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."


    Dieser wird dahingehend ergänzt, dass "Fahrzeugführende Blitzer-Apps, zum Beispiel auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen."


    Zitat

    Grundsätzlich ist es nämlich so, daß Blitzer-Apps die Blitzer nicht anzeigen können, sondern lediglich anzeigen, wo andere Nutzer ein Blitzgerät gemeldet haben.
    Das heißt also es handelt sich um eine Informations-Datenbank, nicht um das aktive Aufspüren und Anzeigen von Blitzern.

    Hier muss zwischen festen und mobilen Blitzern unterschieden werden. Die Datenbank der festen Blitzer ist bei den meisten Navis in den POIs enthalten.


    Zitat

    "Angezeigt" werden können Blitzer nur von den klassischen Radarwarnern, die auf die Radarstrahlen der Meßgeräte reagieren.
    Je nachdem wie der Text formuliert ist, kann das einen wichtigen Unterschied machen.

    Meines Erachtens war die alte Formulierung "darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." bereits ausrechend.


    Es wäre denkbar, dass TomTom per Software-Update die Blitzeraktivierung generell aus den Live-Diensten je nach Land rausnimmt.

    Ich weiß jetzt nicht ob Renault oder TomTom es veranlasst hat, aber beim neuen Renault Captur gibt es im EasyLink (kommt von TomTom) gar keine entsprechende Einstellungsmöglichkeit mehr.


    Gruß
    Hans

    Hallo,


    Man könnte auch auf die Idee kommen zu einem richtigen Makler zu gehen, statt den Pappnasen von Check24 die Bude einzurennen.

    ... oder sich die Mühe machen selbst einen Vergleich direkt auf den Seiten der Versicherungen zu machen.


    Ein weiterer Punkt den man evtl. beachten sollte, sind die anderen Versicherungen (Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall, Rechtschutz usw.) die man ggf. noch hat. Die meisten Versicherungsgesellschaften geben dafür nochmal zusätzlich Nachlass auf die Kfz.-Versicherung.


    Aber die vorrangige Frage von JazzLikeX ist, ob die neue Versicherung sein zukünftiges Auto auch Vollkasko versichert, und das kann er nur direkt mit den Versicherungen klären.


    Gruß
    Hans

    Hallo JazzLikeX,


    die Informationen die Du uns da gibst sind absolut unnormal für eine Kfz.-Versicherung.


    1. Bei SF 1 beträgt der Beitragssatz normalerweise 100 %.
    2. Die Rückstufung nach einem Schadensfall gilt normalerweise immer ab dem 01.01. des Folgejahres.
    3. Kfz.-Versicherungsverträge laufen in der Regel immer bis zum Ende eines Kalenderjahres.


    Daher hier mal eine allgemeine Information, welche für Dich bei den meisten Versicherungen zutreffen dürfte: Wenn Du im vorigen Jahr SF 1 und einen Schaden hattest, dann wird jede andere Versicherung dies berücksichtigen und Dich für 2020 zurückstufen, in der Regel auf SF S für die Haftpflicht und SF 1/2 für die Vollkasko. Das wären also die beiden SF-Klassen die für Dich für 2020 gelten.


    Gruß
    Hans

    Hallo,



    Fakten schaffen bevor der Rechtsstaat auf sein Recht pocht ... war doch schon immer so.


    Damit hast Du zwar in vielen Fällen Recht, aber die Rodung auf dem geplanten Tesla-Gelände wurde vom Landesamt für Umwelt vorzeitig genehmigt.


    Hier gilt dann mal wieder für unsere Ämter "die linke Hand weiß nicht was die rechte tut". (-;


    Zitat


    Irgendein Dämlack hat mal geäussert dass der Mensch fähig wäre, aus der Geschichte zu lernen.
    Der muss mindestens besoffen gewesen sein.


    Wer auch immer dieser Dämlack war, er hat Recht. Der Mensch ist schon fähig aus der Geschichte zu lernen, nur ob er das will ist wieder eine andere Sache.


    Gruß


    Hans

    Hallo,


    auf den Schildern steht aber drauf, dass der Motor an bleiben soll. Gang raus, Hebel auf N. Das sagen die auch nochmal. Vielleicht war er das erste mal in der Anlage.

    Der Mensch ist nunmal ein Gewohnheitstier. (-;


    Wenn der alte Herr es von früheren Waschstraßenbesuchen mit "Motor aus" kennt und jetzt entweder die Waschstraße gewechselt hat oder diese Waschstraße sich an die neuen Gegebenheiten angepasst hat, geht sowas schonmal leicht unter.


    Eine Erklärung wäre aber noch dieses bescheuerte START/STOP-System, als ich das erste Mal damit unterwegs war und ich an der ersten Ampel losfahren wollte, habe ich auch erstmal, weil der Motor aus war, diesen manuell neu gestartet.


    Zitat

    Und so leicht war das nicht...


    [Schilderung des Schadenumfangs]

    Und an dem Honda war nichts zu sehen? Also entweder baut Honda sehr stabil oder Hyundai sehr instabil. (-;


    Der Opi war aber vorne - aufgefahren ist der "Geschädigte". Auf normalen Straßen ist der auffahrende Schuld, in der Waschstraße ist das andersherum. Man kann anderen ins Heck reinscheppern, und bekommt den Schaden bezahlt. Irgendwie geil, oder?

    Ich weiß zwar nicht in welche Waschstraße Du fährst, aber in den Waschstraßen die ich kenne kommt der Vortrieb nicht durch die eigene Motorkraft sondern das Auto wird von dem Förderband geschoben.


    Zu #38: Es hat mehrfach das Rückfahrlicht aufgeleuchtet. Das ist Fakt und (anscheinend) eine unbestrittene Tatsache.

    Ich habe mir alle Beiträge von JazzLikeX in diesem Thread nochmal angesehen, von mehrfach steht da nichts. Und den Rückwärtsgang einlegen bedeutet nicht automatisch, dass man auch rückwärts fährt. Aus den Beiträgen von JazzLikeX geht genau das Gegenteil hervor, er wurde vier Mal auf den Vordermann aufgeschoben.


    Zitat

    Alles Andere ist schlicht Interpretation oder auch Erfindung.

    ... oder Übertreibung.


    Gruß
    Hans