Hallo,
Der Bürgermeister eines Ortes der knapp bei Kasse ist, läßt das Ortseingangsschild 200 Meter raussetzen, sodaß ein Bereich entsteht, in dem 50 vorgeschrieben, aber nach Lage der Dinge gar nicht erforderlich ist.
Dann investiert er in einen festen oder auch mobilen Blitzer um in diesem Bereich die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
Wie J-2 Coupe bereits schreib, so einfach kann ein Bürgermeister das Ortsschild nicht einfach versetzen. Ich kenne hier sogar zwei Beispiele wo es sinnvoll wäre die Ortschilder auf Grund der neu erbauten Discounter-Märkte außerhalb der Orte zu versetzen, dies aber nicht geschehen ist. Dort gibt es nicht einmal eine entsprechend angepasste Geschwindigkeitsbeschränkung.
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Die Kasse klingelt, weil dort auch solche Fahrer zu schnell sind, denen man sicher keine Tendenz zum Rasen nachsagen kann, die aber nach Gefühl fahren und 200 Meter vor dem echten Ortseingang eben noch nicht auf Tempo 50 runter sind.
Die Einnahmen gehen an die Kommune, die finanziellen Sorgen des Bürgermeisters sind gelöst.
Janeeisklar! Ortsunkundige gewissenhafte Fahrer werden dort schonmal nicht geblitzt, weil sie sich an den Schildern orientieren. Ortskunde Fahrer die rein gewöhnungstechnisch fahren, werden dort zwar dann geblitzt, aber sicher nur einmal. Das spült dann soviel Geld in die Kasse, dass die Gemeinde saniert ist.
Übrigens ist genau dieses eine Mal bei Gewohnheitsfahrern zwingend notwendig, denn sonst fahren sie dort auch in 20 Jahren noch zu schnell.
Übrigens können wir hier in Deutschland froh sein, dass man es sieht wenn man geblitzt wird. In Österreich gibt es Blitzer die den Namen eigentlich gar nicht verdienen, weil sie nicht blitzen. Dazu habe ich vor ein paar Wochen einen Bericht im Fernsehen gesehen, da wurde einer in wenigen Wochen 42 mal an der gleichen Stelle geblitzt und hat es nicht bemerkt.
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Der Bürgermeister schafft mit dem Versetzen des Ortseingangsschildes also einen neuen Straftatbestand (Legislative), überwacht die Einhaltung desselben (Exekutive) und schmettert in seiner Behörde auch alle Einsprüche dagegen ab (Judikative).
1. Geschwindigkeitsüberschreitung ist kein Straftatbestand sondern nur eine Ordnungswiedrigkeit.
2. Der Bürgermeister kann nicht einfach das gelbe Ortsschild versetzen, für dessen Standort gibt es gesetzliche Bestimmungen.
3. Richtig, die Kommunen dürfen die Einhaltung der Gesetze überwachen.
4. Es ist zwar richtig, dass Einsprüche in erster Instanz von der jeweiligen Behörde bearbeitet und entschieden werden, aber die endgültige Entscheidung obliegt entweder dem Verursacher, in dem er zahlt, oder einer höheren Instanz wenn er damit nicht einverstanden ist und vor Gericht zieht.
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Die Lösung für dieses Problem wäre ganz einfach: die Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung dürften nicht an die örtliche Kommune gehen, sondern an den Bund.
Da gebe ich Dir teilweise Recht. Teilweise deshalb, weil den Kommunen durch die Überwachung Kosten entstehen und diese zumindest gedeckt werden müssen. Wenn dann noch Geld übrig bleibt, sollte dies aber nicht an den Bund sondern an örtliche wohltätige Einrichtungen, z. B. die Tafel, gehen.
Gruß
Hans