(PA) Gewährleistung bei Gebrauchtwagen?

  • Eine Lichtmaschine unterliegt Verschleiß - wie alle beweglichen Teile im Motor - ist deshalb aber trotzdem nicht das, was man üblicherweise Verschleißteil nennt.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Für mich stellt sich die Frage, ob man sich wegen einer Reparatur für um 200 Euro so einen Stress machen muss. Bei einem 11 Jahre alten Auto fällt eine defekte LM unter "Pech gehabt", nur meine Meinung.

  • ja, würde ich ähnlich sehen.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Hallo, naja, wie gesagt am Anfang war es eine eher allgemeine Frage.


    200 Euro mag nicht viel sein, aber wenn man sich nen 3000 Euro Auto kauft, weil man sich momentan nichts anderes leisten kann, ist das schon nicht unerheblich.
    Gerade wenn man das evtl. theoretisch garnicht bezahlen müßte.


    Ich weiß schon, warum ich zu solchen doch eher kleineren Händlern so ungern gehe. Aber in dieser Preisklasse hatten wir leider nicht die große Wahl.

  • Wen man sich beim Händler ein Auto kauft, und nach 3 Monaten stirbt die Lima, dann hat man einen Gewährleistungsanspruch.

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  • Bei einem 11 Jahre alten Auto für 3.000 € darf man froh sein, wenn der Händler überhaupt irgendwas anerkennt und einen nicht gleich vom Hof jagt, weil man gar keine Ansprüche mehr hat - vor allem nicht auf Ersatz von Verschleissteilen. Auch wenn die in Franken zwar verschleissen, aber keine Verschleissteile sind.


    Demnächst wird es wohl jemand geben, der bei einem solchen Auto einen Platten als Gewährleistung reklamiert.

  • Was hat das jetzt mit dem Kaufbetrag zu tun? Nur weil das nen Kleinwagen ist, der neu knapp 10.000 kostet muss man seine Ansprüche runterschrauben?
    Ich denke nicht.

  • Gewährleistung steht in keinerlei Bezug zum Fahrzeug-Neupreis oder zum noch erzielbaren Gebrauchtwagen - Marktpreis.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Richtig! Es gibt nun mal Gesetze, an denen kommt auch ein Gebrauchtwagenhändler nicht vorbei!


    Von Privat wäre das Auto sicher mindestens 500 Euro günstiger gewesen... Aber man gibt nun mal bei einem Händler ein paar Euro mehr aus, weil man eine Gewährleistung hat! Wie wäre denn die Argumentation, wenn es in 100km den Motor zerlegt? Pech gehabt?! Hab' Dich mal nicht so, oder wie?!


    Der Händler kann angepisst sein wie er will, er hat die neue (oder auch eine regenerierte) Lichtmaschine zu bezahlen, Punkt! Eigentlich hätte er auch die Batterie bezahlen müssen...


    Grüße
    Torsten

    Geht nicht gibts nicht: kann nicht bedeutet: Faul!

  • heißt das, es wurden für einen 11 Jahre i10 PA 3000 EUR bezahlt? :rolleyes:

    Gruß, Spacy
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    Hyundai I10 1.0 LPG 03/2017 - 110.000 km

  • So aus Interesse, was ist denn gute Ausstattung beim i10? Für den i10 Plus hier mit ~94tkm wurde 2300€ bezahlt. BJ 2009 mit Fahrersitz höhenverstellbar, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Elektrische Fensterheber, Klimaanlage, Webasto Thermo Top E Standheizung mit Telestart T91, Alarmanlage. Soweit ich sehe fällt alles außer Standheizung in das Komfort Paket. Gut, die Standheizung ging nicht, aber war nur ein Spritschlauch undicht.

  • Die Anspruchshaltung eines Durchschnittsdeutschen ist wirklich phänomenal.


    Dass Gebrauchtwagenhändler den früheren Pferdehändlern gleichgesetzt wurden, weiss vielleicht noch der Eine oder Andere.
    Und woher der Begriff "Rosstäuscher" kommt, ist vielleicht ganz Wenigen auch noch bekannt.


    Dass dann eine Karre, die vielleicht noch (mit Glück) 2.000 Tacken wert ist, für 3.000 verkauft wird (weil es ja die "Gewährleistung" gibt), muss dann auch niemand mehr wundern. :auweia:


    Mehr schreibe ich nicht mehr dazu.

  • Anspruchhaltung? Wir reden hier von klaren gesetzlich vorgegebem Rahmen, den der Händler und auch der Kunde tagtäglich erfüllen muss. Ob er das nun will oder auch nicht. Er hat sich ausgesucht, ein Geschäft unter diesen Voraussetzungen zu eröffnen. Torsten hat alles dazu gesagt und damit auch vollkommen Recht.

  • Hallo,


    so wie es aussieht, war es jetzt nichtmal die LIMA, Auto rührte sich heute morgen garnicht mehr. Nichtmal Blinker gingen an. Absolut tot. Obwohl er gestern noch damit gefahren ist. Und so kalt isses ja Nachts nicht mehr.


    Es mag ja sein, das er zuviel bezahlt hat. Aber in der Preisklasse gibt es leider nicht viel Auswahl. Oder die sind schon von weitem als Schrott zu erkennen.
    Und ewig weit zu fahren hatten wir keine Lust. Zumal ja wie im jetzigen Fall man ein Problem hat wenn der Händler sonstwo sitzt.

  • Lass den Händler das Auto holen. Setz dem Händler eine Frist von gut 2 Wochen, bis dahin muss das Auto mängelfrei funktionieren. Schafft er das nicht, wird der Kauf rückabgewickelt - d.h. Auto zurück an den Händler, und das Geld zurück an den Käufer. Macht der Händler Zicken: Ab zum Anwalt, denn meist langt ein Brief vom Advokaten, und der Händler knickt ein. :aufgeb:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Perfekt - eine Hauptversammlung der Genies!


    Einer der ein Auto verkauft, das nicht funktioniert, und dann Teile tauscht und nicht weiss warum.


    Einer der ein Auto kauft und [offensichtlich] zuviel zahlt, und dann [deswegen] Gewährleistung sogar auf Verschleissteile einfordert.


    Und ein Dutzend die lautstark über etwas diskutieren, von dem sie nicht wissen was es ist.


    Postings #14 und #16 und zuletzt #36.
    Der Rest ist Asche.

  • Wurde heute schon kontaktiert, sollen erstmal Starthilfe probieren, wenn das nix bringt, will er das Auto abholen. Glaube aber nicht, dass sich die Batterie nur entladen hat. Auto ist ja gestern noch gefahren.

  • Acides: Leider bist Du (bzw. ist Dein Bruder) verpflichtet (wenn ich mich nicht irre), dem Händler Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben.
    Wäre das nicht der Fall, würde ich die Rübe SOFORT zurückgeben.


    Nicht weil das Auto irgendein Problem hat, sondern weil der Händler von Kfz-Technik keine Ahnung hat und somit besser Brötchen oder andere Dinge verkaufen sollte.
    Dann besser ein Auto von jemand Privatem kaufen - das gesparte Geld kann man dann immer noch in eine Werkstatt tragen, wenn nötig.

  • Wir geben Ihm ja die Gelegenheit. Ist ja auch nicht das Thema, egal wo man ein Auto kauft und zu welchem Preis kann was sein.


    Nur finde ich sein Verhalten mehr als fraglich. Zumal, wenn ich der Meinung bin, das ich recht habe, kann mein Gegenüber noch so viel vom Anwalt reden. Das wäre mir dann egal. Aber der reagierte sehr empfindlich, das zeigt mir, das er genau weiß was Sache ist. Auch sollten wir Ihm dankbar sein , das er abgeschleppt hat, obwohl das eigentlich auch sein Problem ist.


    Bin nur mal gespannt, mit was er heute um die Ecke kommt.

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