hallo ann kathrin,
ist natürlich ärgerlich sowas, aber ob du bei gericht ne chance hast ? drücke dir jedenfalls die daumen
zu deiner frage bezüglich der ausstattung kann dir wohl der originalprospekt aus dem jahr helfen, in dem das fahrzeug gebaut wurde.
soweit ich weiß, bietet hyundai diverse ausstattungslinien (comfort, trend, style) mit der entsprechenden grundausstattung an.
hier würde es sinn machen, sich einen solchen prospekt zu besorgen und die ausstattung punkt für punkt abzuhaken und zu vergleichen. dann kannst du ja sehen, wo differenzen bestehen.
was die garantie angeht, gilt für eu-fahrzeuge der gleiche werkgarantieumfang wie für deutsche fahrzeuge.
gleichwohl würde ich dich bei solch detailierten rechtsfragen an die rechtsabteilung des ADAC verweisen, denn die kennen sich mit dieser thematik besser aus, als jeder normale rechtsanwalt.
mfg marlin