Pro & Contra vom EU-Import

  • Zitat

    Original von DKSF
    ...Also dass ich das Öl selbst zur Inspektion mitbringe habe ich weder jemals so praktiziert und auch nicht im Forum geschrieben. Diese Aussage entspringt leider deiner Phantasie...


    Na nun komm. Ich habe geschrieben, "deine Diskussion" und nicht das du es selbst praktiziert hast. Bitte...


    Zitat

    Original von DKSF
    ...Mit der Werkstatt also vereinbaren, dass das Öl mitgebracht wird, bei Weigerung andere Werkstat aufsuchen.


    Zitat

    Original von DKSF
    vor der Inspektion die Literpreise zu erfragen, ggf. zu vereinbaren, das ÖL selbst mitzubringen und bei Weigerung der Werkstatt die Inspektion anderswo durchführen zu lassen...


    Und das soll nicht "Geiz-ist-geil-Mentalität" sein? Genau dasselbe, als ob ich mich für einen EU Wagen entscheide, aber ich steh dazu und... das Auto gibt mir recht. 8)

  • Zitat

    Original von DKSF
    Mit dieser Aussage hat Paul völlig recht.
    Das ist nun einmal das Risko des EU-Wagenkaufs und des Auslebens der "Geiz-ist-geil-Mentalität".
    DKSF


    Sorry, eine größeren Blödsinn kann man nicht schreiben. Was bei Paul so abgelaufen ist für mich eh nicht richtig nachvollziehbar.OK manch Händler haben vll.noch Geschäftsansichten wie vor 20 Jahren und gehen nicht mit der Zeit.
    Aber wenn du ein gutes Einkommen hast ist es ok. Ich hab mir ein EU Auto gekauft und von den eingesparten Geld noch einen schönen Urlaub mit meiner Frau am Mittelmeer gehabt uuund es ist noch was übrig für den nächsten,das bei der gleichen Qualität wie dein Auto.Obendrauf hab ich noch eine gute Werkstatt.

    Zitat

    Original von ckm
    Mal ne blöde Frage wenn HMD keine Garatiearbeiten bei EU Wagen durchführen müsste, warum tun sie es dann.


    Weil sie es nach EU Recht machen müssen.

    Zitat

    Original von ckm
    Und was interessiert mich Rechtsanspruch, wenn Garantiearbeiten durchgeführt werden.


    :super: genau so ist es.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Wieder der gleiche Irrglaube.
    Hyundai Deutschland muß gar nichts.
    Das beste Beispiel ist mein Fall.
    Hyundai Deutschland macht es freiwillig, wenn sie es jedoch nicht machen, hat man keine rechtliche Grundlage.
    Dies kannst du dir persönlich von HMD bestätigen lassen, statt hier das Gegenteil zu behaupten.


    Ich sage ja gar nichts gegen den Kauf eines EU Wagens.
    Aber man sollte sich schon seiner Rechtsposition bewußt sein.
    Rechtlich ist man nur so lange auf der sicheren Seite, wie die Gewährleistung dem Verkäufer gegenüber andauert.
    Danach ist man im Rahmen der europaweiten Garantie Bittsteller und braucht eine gute, motivierte Werkstatt und einen guten Außendienstmitarbeiter.
    Hat man die eben nicht, hat man Pech gehabt.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Paul,
    ich gebe es auf,du bist wahrscheinlich zu frustriert.
    HMD geht mich erst mal gar nichts an,denn der Ansprechpartner ist erst mal ein Vertragshändler und der ist gesetzlich verpflichtet Garantiearbeiten durchzuführen.Darüber gibt es genug Infos im Inet. Wenn er sich weigert kann man sich an HMD wenden oder wenn du willst auch gleich nach Korea,besser noch, gleich zu einen Anderen Händler.
    Das einzige,was ich als Manko finde ist, das man bei EU Autos nicht großartig mit Kulanz rechnen kann.
    Ich werde jedenfalls immer wieder ein EU Auto in Zusammenarbeit mit meinen Vertraghändler holen und bin dadurch auch noch auf der sicheren Seite.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Zitat

    Original von dk1
    HMD geht mich erst mal gar nichts an,denn der Ansprechpartner ist erst mal ein Vertragshändler und der ist gesetzlich verpflichtet Garantiearbeiten durchzuführen.Darüber gibt es genug Infos im Inet. .


    Belege bitte diese völlig abstruse Behauptung.


    Warum sollte ein Händler, mit dem ich keinen Vertrag habe zu irgend etwas mir gegenüber gesetzlich verpflichtet sein?
    Überlege doch mals selbst.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • polterkarre
    Du scheinst es nicht zu verstehen, ich bzw wohl auch dk1 haben das EU Fahrzeug bei einem offiziellen deutschen Hyundaihändler gekauft.
    Bei mir wurde zB gar nicht groß über EU Fahrzeug gesprochen, ich wusste es und mir wurde gesagt dass es mit der Garantie keine Probleme gibt (gab es bis jetzt auch nicht). Hatte damals sogar bei den losen Staubkappen eine Mail an HMD geschickt. Die haben mir geschrieben ich solle mich an den Herrn .... von meinen Autohaus wenden, er wüßte Bescheid und würde einen Termin mit mir machen.
    Bei meinem Lenkrad schickte ich einfach Fotos per Mail an mein Autohaus, und zur nächsten Durchsicht wurde das Lenkrad auf Garantie ersetzt.
    Wo ist hier also ein Problem?

  • @ Paul
    hier noch eine völlig abstruse Behauptung.
    Zitat ADAC:
    Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an Fahrzeugen, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden, zu erbringen. Setzen Sie sich notfalls im Garantiefall mit dem Hersteller in Verbindung und lassen sich eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe benennen.


    Von mir kein Kommentar mehr zu diesen Thema,du willst es nicht verstehen. :winke: :mauer:

  • Es geht darum, dass behauptet wird, man hätte als Besitzer eines i30 EU Wagens einen gesetzlichen Anspruch auf Erledigung von Garantiearbeiten jedem Hyundai-Händler gegenüber. Das ist ausgemachter Blödsinn.


    Dass ihr innerhalb der Gewährleistung einen gesetzlichen Anspruch gegenüber eurem Verkäufer habt, ist richtig, denn mit diesem habt ihr auch einen Vertrag.
    Anschließend können Garantiearbeiten von HMD übernommen werden, dies könnt ihr jedoch rechtlich nicht durchsetzen, wenn es nicht getan wird, da Hyundai Deutschland dem Eu Wagenkäufer gegenüber nicht passiv legitimiert ist. Das ist der entscheidende Punkt, den ihr nicht verstehen wollt oder könnt.


    Googelt doch mal was "nicht passiv legitimiert bedeutet" und googelt doch mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Und dann macht euch schlau darüber, welchem Importeur (eben nicht Hyundai Deutschland) gegenüber ihr welche Ansprüche habt und wie ihr diese in dem entsprechenden EU Land durchsetzen wollt. Wenn ihr das getan habt und es auch verstanden habt, werdet ihr mir Recht geben.


    Der ADAC berfuft sich auf sogenannte Gruppenfreistellungsverordnungen, nachdem keine wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen eingesetzt werden dürfen. Dies ist rein kartellrechtlich und würde nur greifen, wenn Hyundai Deutschlang grundsätzlich sämtliche Garnatiearbeiten an Eu Wagen ablehnen würde. Dies ist aber hier nicht der Fall und darum geht es auch nicht.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    2 Mal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Da mein Wagen nicht als Neuwagen gekauft wurde und mein Lenkrad nach mehr als einem Jahr gewechselt wurde, ist da nichts mit Gewährleistung oder etwa nicht. Ist denn Garantie nicht immer eine freiwillige Leistung welche eben zB ein Hersteller vergibt. Ich jedenfalls kann sagen bei mir wurden an meinen EU Wagen arbeiten auf Garantie durchgeführt, und dies hat bis jetzt problemlos funktioniert, das einzige was ich nicht bekomme sind die 2 Jahre Powertrain Garantie, da mein Wagen ein EU Import ist. Wenn er aber weiter so läuft brauche ich die Garatie sowieso nicht, habe heute die 70000km geknackt.
    Klopf auf Holz :schläge:

  • Wie kommst du darauf, dass du bei einem Gebrauchtwagen keine Gewährleistung hast?
    Bei einem Gebrauchtwagen kann der Händler lediglich die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken. Hat er das in deinem Kaufvertrag getan? Ansonsten gilt die normale gesetzliche Frist.


    Solange alles auf Garantie läuft ist es ja auch OK.
    Wenn man bei einem Hyundaihändler einen Eu Wagen gekauft hat, wird sicherlich auch nach der Gewährleistung alles problemlos weiter übernommen werden.
    Wenn du aber zu deinem Händler mit einem Eu Wagen kommst, den du nicht dort gekauft hast, kann das ganz anders aussehen.
    Nach meinen negativen Erfahrungen würde ich empfehlen einen Eu Wagen so wie du bei einem Hyundaihändler zu kaufen.
    Ich habe heute morgen noch mit einem reinem Eu Händler telefoniert und graue Haare beim zuhören bekommen. Nein Danke, dort werde ich nicht kaufen. Trotz des billigen Preises.


    Aber darum ging es hier nicht. Es ging um die rechtliche Stellung, die man hat, wenn man einen Eu Wagen gekauft hat. Die sieht auf jeden Fall wesentlich schlechter aus. Deswegen sollte man sich das gut überlegen und eventuell ein paar Hundert Euro mehr bezahlen und dann den Eu Wagen zumindestens bei einem offiziellen Hyundaihändler kaufen. Die Hyundaihändler kriegen von Autoropa zB die EU Wagen 400 billiger und verkaufen sie dann oft für den selben Preis wie Autoropa weiter. Die 400 Euro sind dann der Gewinn. Aber man hat einen offiziellen Hyundaihändler als Vertragspartner und zahlt trotzdem den selben Preis.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von ckm
    Da mein Wagen nicht als Neuwagen gekauft wurde und mein Lenkrad nach mehr als einem Jahr gewechselt wurde, ist da nichts mit Gewährleistung oder etwa nicht. Klopf auf Holz :schläge:


    Gewährleistung schon aber bei Gebrauchten nur ein Jahr, verstehste?
    Und wat sage icke immer wieder, ick koofe meinen EU Wagen bei einen Hyundaihändler, und damit kannste mir mal verstehste Keule. Mir is det völlig Latte, deene Probleme kommen von deiner Aroganz.
    Übrigends is nur meine Meinung.
    Weiterhin viel Spaß mit deinem Hyundai,
    Grüße

  • polterkarre:


    Wenn mein Verkäufer nur 400 Euro Gewinn hatte, warum hat er mir dann einen besser ausgestatteten Wagen für 6000 Euro preiswerter verkauft?

    -------------------------------------------------------------
    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Weil du sonst wahrscheinlich gar nicht bei ihm gekauft hättest.
    Lieber 400 Euro als gar nichts.
    In manchen Häusern arbeiten die Leute auf Provisionsbasis.
    100 Euro für den Verkauf, wenn sie einen Leasingvertrag oder Kreditvertrag bekommen kriegen sie dafür nochmal extra Kohle.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Auch wenn der Händler nur 400 € Gewinn an einem Wagen macht, ist es doch nicht schlecht, wenn du von Gewinn sprichst heißtt es für mich nach Abzug aller Kosten, vor oder nach Steuern sei mal dahin gestellt. Es kommt ja immer drauf an mit wieviel verkäufen der Händler im Monat aufwarten kann. Als Markenhändler ist man auch oft verpflichtet eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen im Monat abzunehmen. Hatte mal mit einem Hyundaihändler gesprochen der irgendwann Pleite war. Autohändler zu sein ist in meinen Augen ein ganz hartes Geschäft, wie alle Geschäfte momentan in Deutschland überhaupt.
    Geiz ist gei,l und dass finde ich solange es in D keinen flächendeckenden Mindestlohn gibt genau richtig, auch wenn ich mich nicht beschweren möchte, aber dass Personal welches mir unterstellt ist verdient in meinen Augen mehr. Sorry Chef.

  • Zitat

    Das heißt Eu Wagen Besitzer haben keinen Rechtsanspruch auf Erfüllung von Garantieleistungen gegenüber Hyundai Deutschland.


    Kann ich so auch nicht bestätigen. Vielleicht hat der HMD-mitarbeiter da einen Fehler gemacht oder du hast es falsch verstanden.


    Ich habe einen EU-Wagen der aus Tschechien importiert wurde und von Anfang an volle Garantie.
    Unterschied ist nur, dass die Garantiezeit schon beginnt, sobald der Importeur das Auto gekauft hat. Also sie beginnt nicht erst mit der Übernahme des Wagens durch mich, sondern läuft schon ein Weilchen.


    Völlig anstandslos reparierte ein hyundaihändler mit dem ich vorher gar nichts zu tun hatte mein Auto. Die Kiste auf den Hof gestellt und gesagt, was nicht geht und gut. Kein Gejammer und keine Hinweise auf irgendwelche gnädigen Reparaturen.

    "Da scheppert nichts!" (Martin Winterkorn)

  • Es geht nicht darum, dass nicht repariert wird.
    Es geht darum welchen Rechtsanspruch man hat.
    So lange alles anstandslos läuft ist alles in Ordnung.
    Wenn dies aber nicht der Fall ist, hat man keine Rechtsansprüche gegenüber HMD.
    Mehr sage ich doch gar nicht aber das ist nun mal eine Tatsache.
    Frage einfach bei HMD per mail nach, ob sie dir gegenüber passiv legitimiert sind.
    Sie werden dir das mit nein beantworten.
    Aber solange alle Garantiearbeiten bei dir ordnungsgemäß durchgeführt werden dürfte dir das egal sein.
    Erst wenn das nicht der fall ist, wirst dich dich dafür interessieren.
    Ich ging am Anfang auch völlig selbstverständlich davon aus, dass meine Mängel ordnungsgemäß behoben werden.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von tonictrinker
    ...Völlig anstandslos reparierte ein hyundaihändler mit dem ich vorher gar nichts zu tun hatte mein Auto. Die Kiste auf den Hof gestellt und gesagt, was nicht geht und gut. Kein Gejammer und keine Hinweise auf irgendwelche gnädigen Reparaturen.


    Genau so sieht es aus! :prost:

  • Wenn es bei dir und einigen anderen so ist, realmeister - Glückwunsch und toi, toi, toi.


    Es geht aber hier um die nicht vorhandenen Rechtsansprüche - ist das so schwer zu verstehen?


    Wer also nicht eine solch tolerante und eu-wagenfreundliche Werkstatt hat, der sitzt in dem Dilemma, das Paul ja hier nun ausführlich dargestellt hat.


    So ist nun einmal die Rechtslage und das hat nichts mit guten oder schlechten Autos oder dem Sympathiegrad für Hyundai zu tun.


    DKSF

  • Für Fahrzeuge, die innerhalb der EU verkauft werden, hat man einen Anspruch auf Garantie gegenüber dem Hersteller. Die Garantie beginnt mit dem Tage der ersten Zulassung. Der Garantie Zeitraum hängt von den Zusagen ab, die der Hersteller zu zeitpunkt des Verkaufts gemacht hat. Wenn also ein Fahrzeug in dem Land der EU, in dem es vorkauft wurde, eine zweijährige Garantie hat, gilt diese auch in Deutschland für 2 Jahre, auch wenn das Fahrzeug beim Kauf in Deutschland eine fünfjährige Garantie gehabt hätte.


    Der Anspruch gilt gegen die rechtliche Vertretung des Herstellers, meist also dem autorisierten Importeur oder der Werksniederlassung.


    Z.B. hat ein Hyundai i20 in Österreich eine Garantiedauer von 3 Jahren, während in Deutschland 5 Jahre gelten. Ein Importfahrzeug aus Österreich hat dann in Deutschland auch nur eine Garantiedauer von 3 Jahren; der Anspruch kann gegenüber HMD als Vertreter des Herstellers geltend gemacht werden.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

  • Zitat

    Original von billygehts
    der Anspruch kann gegenüber HMD als Vertreter des Herstellers geltend gemacht werden.


    genau das geht eben nicht, weil Hyundai Deutschland dem Eu Wagenbesitzer gegenüber nicht passiv legitimiert ist.


    Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn es anders wäre.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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