Was ist das denn für eine sinnlose Logik? Weil ich noch 5 Jahre Herstellergarantie habe, wird der Fehler jetzt nicht behoben? Das ist ja Unsinn. Wie Ceed richtig sagt - jetzt auf Mängelbeseitigung bestehen!
Ich unterstelle jetzt mal böswilligerweise: D
Der Händler weiß vermutlich, dass es sich um einen Mangel handelt, ist aber nicht gewillt, die Nachbesserung sprich Reparatur jetzt durchzuführen, denn weil es sich um eine Mängelbeseitigung handelt, hat er die Kosten dafür zu tragen, weil er dir als Vertragspartner aufgrund der Gewährleistungspflicht ein mangelfreies Auto verschaffen muss. Er hat Aufwand und Kosten. (Ob er was Hyundai Deutschland ersetzt bekommt, ist die Frage.)
Er versucht jetzt auf diese Weise, schadlos aus der zweijährigen Gewährleistungspflicht zu kommen. Wenn dann repariert werden muss, dann zahlt das vielleicht die Hyundai-Garantie.
Nur - ich meine mich zuerinnern, dass in meiner Grantieurkunde (Serviceheft) steht, dass Mängel binnen 2 Monaten nach Bekanntwerden zur Abhilfe angezeigt werden müssen, danach verfällt die Garantie auf den betreffenden Mangel.
Ist dem so, dann heißt das, heute hast du den Mangel angezeigt, der Mangel ist beim Hyundaihändler aktenkundig, Mangelbeseitigung wird "geschickt" hinausgeschoben, Garantieansprüche werden also nicht binnen 2 Monaten geltend gemacht. Tritt nun nach mehr als zwei Jahren (Gewährleistungsfrist!) ein diesbezüglicher zusätzlicher Folgeschaden ein, dann ist dein Gewährleistungsrecht verwirkt (Händler muss nicht mehr zahlen), und dein Garantieanspruch ist auch verwirkt, und Hyundai muss nicht zahlen. Folge - Du bleibst auf den Kosten sitzen.
Guck auf jeden Fall mal, was in deinen Garantiebedingungen steht. (Ich werds auch mal bei mir nachsehen).
Gruß Jostor