(AC3) Wellen/Dellen im Dach und seltsame Stelle an hinterer Stoßstange

  • Hallo Forum,

    bei der Auslieferung meines i10 habe ich bereits die von mir (und auf Grund der Körpergröße) und von keinem anderen die vorhandenen Dellen /Wellen im Dach moniert.

    Ein Dellendoktor war inzwischen vor Ort, hat die Dellen/Wellen bestätigt und Fotos angefertigt, die zwecks Beanstandung an Hyundai Deutschland gingen…bisher OHNE Rückantwort.


    Dann habe ich noch am hi Türen Stoßfänger auf der rechten Seite…ne komische Stelle…eigentlich sieht es aus als hätte der Auspuffhalter von hinten an den Stoßfänger gedrückt…aber da ist kein Halter. Ist, wenn man dahinter steht, auf der rechten Seite unten.


    Habt ihr das beides auch schon festgestellt /beanstandet? Und was ist dabei herausgekommen?


    Grüße Marco

  • Laabla


    Bilder wären Nice gewesen. Genauso wären genaue Angaben nice gewesen.


    Dellen entstehen in der Regel durch mechanische Einwirkung. Sind es Wellen dann handelt es sich in den meisten Fällen entweder um einen Pressfehler oder durch eine nicht passgenaue Montage der Dachhaut.

  • Denke auch Fehler beim Zusammenbau/Schweissen. Kann man ziemlich sicher nicht fixen!


    Unbedingt schriftlich beim _Verkäufer_ monieren. Gewährleistung nicht Garantie!

    Vertragspartner ist der Verkäufer.


    Läuft auf Minderung hinaus. Wird sicher ein schwerer Gang, weil der Käufer da keine Hebel hat. Klagen mit Anwalt wird teuer.

    i20 1,1 Diesel 75 PS aus 2016 Typ GB

    Einmal editiert, zuletzt von 3Zylinder ()

  • Dellen / Wellen im Dach wurden von Dellendoktor ja fotografiert…und wie geschrieben ging die Beanstandung dazu an Hyundai. Das ist aber auch schon ne Ecke her und von Hyundai gabs noch keine Rückmeldung.


    Mit meinem Handy habe ich keine Bilder gemacht, weil das vermutlich die Beanstandung nicht wirklich gezeigt hätte, das sieht man mit den eigenen Augen besser.


    Wenn’s mal passt werde ich versuchen, ein Foto zu machen.

  • …und wie geschrieben ging die Beanstandung dazu an Hyundai. Das ist aber auch schon ne Ecke her und von Hyundai gabs noch keine Rückmeldung.

    Wie lange ist "ne Ecke" in Zeit Einheiten und wie lange ist es her, dass Du den Wagen entgegen genommen hast? Hast Du etwas schriftliches aus dem hervorgeht, dass Du den Mangel bereits bei Übergabe beanstandet hast, bzw. der Verkäufer/Hyundai den Mangel zum Übergabezeitpunkt bestätigt?


    Falls noch nicht geschehen:


    Schriftlich (!) dem Verkäufer, bzw. Vertragspartner (!) gegenüber (nochmals) reklamieren, angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels konkret vorgeben (dafür kann z.B. die Dauer zwischen Bestellung und Aiuslieferung des Wagens verwendet werden) UND dabei angeben, dass die gesetzlich verankerte Gewährleistungspflicht des Verkäufers in Anspruch genommen wird


    Je nachdem wie man bisher behandelt wurde (mit Handlungen, nicht mit Aussagen) könnte man zusätzlich auch weitere Schritte* nach Ablauf der Frist ankündigen, deren Kosten dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden.


    * : z.B. Wertgutachten im aktuellen Zustand, Inanspruchnahme eines Anwalts, Klage, etc.

  • Auto im August abgeholt. Bei Abholung und Kontrolle sofort reklamiert…zusätzlich noch das eine oder andere. Dann musste ich auf den Termin des Händlers warten, den er mit dem Dellendok vereinbart hat.

    Besichtigung und Bestätigung der Dellen im Dach am 18.10. (vorher ging wohl nichts).


    An dem Termin wurden dann die Bilder gemacht und an Hyundai geschickt…Seitdem hat sich nichts mehr getan. Auch 2-fache Nachfrage… hies es …bisher keine Rückantwort.

  • Besichtigung und Bestätigung der Dellen im Dach am 18.10. (vorher ging wohl nichts).

    Geht aus der Formulierung hervor, dass die Dellen bereits bei der Fahrzeugübergabe im August vorhanden waren, bzw. (noch besser) es sich um einen Mangel im Rahmen der Garantie/Gewährleistung handelt?


    Oder wurde lediglich dokumentiert, dass dies ein/der Zustand vom 18. Oktober war?


    Da mittlerweile ein Monat seit der Feststellung verstrichen ist würde ich auf jeden Fall ein Schreiben aufsetzen.


    Sofern die Verantwortung übernommen wurde, bzw. zumindest der Zustand zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestätigt wurde, um

    1. die Behebung des Mangels zu fordern ("auffordern", nicht "bitten")

    2. eine Frist für dessen Behebung konkret zu setzen

    3. dass Du für diesen Fall die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers in Anspruch nimmst.


    Sofern lediglich der Zustand vom 18. Oktober bestätigt wird, um:

    - eine Bestätigung des Verkäufers (!) zu verlangen, dass es sich um einen bei der Übergabe des Fahrzeugs an Dich vorhandenen Zustand handelt. Hierfür würde ich eine Frist von 3 Wochen (konkretes Datum!) setzen. Verstreicht die Frist, bzw. verstreichen vier Wochen nach Eintreffen der Bestätigung ohne weitere Massnahme, würde ich das Schreiben des ersten Falls hinterherschicken und gleichzeitig die Inrechnungstellung von weiteren Schritten ankündigen.

  • Dellendrücker sind Spezialisten, die im Anschluß die Arbeit ausführen sollen, die der Händler bzw. der Hersteller bezahlen soll. Daher ist es sinnvoll, einen zu Rate zu ziehen. Der kann dann auch von vornherein beurteilen, ob er komplett drücken kann, oder ob das Dach dann noch lackiert werden muss. Beim Drücken von Wellen kommt es gern mal zum Lackbruch.


    Und bevor jetzt die Frage kommt, woher ich das weiß, ich durfte die Erfahrung eines Hagelereignisses machen mit Hagelkörnern bis Golfballgröße. Achja, wellige Dächer kommen auch immer mal vor. Habe ich auch schon ein paar mal gesehen.

  • Die für den Käufer rechtsverbindliche Beurteilung ist deshalb keinesfalls gegeben, muss er seine Ansprüche streitig geltend machen.


    Woher ich das weiß? Ich habe Werkzeuge für lackschadenfreie Ausbeultechnik selbst entwickelt und Schulungen im Karosserie- und Lackiererhandwerk durchgeführt :-)

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