Beiträge von giorgos

    Dass der Rückwertsgang bei einem nicht synchronisierten Getriebe regelmäßig (aber nicht immer) Zwischenkuppeln benötigt ist weder ein Mangel, noch ein Indiz dafür, dass einer vorliegt.


    Mehr Sorge würde mir a. das selbstständige Herausfallen des Rückwertsganges bereiten sowie die Tatsache, dass b. bei (augenscheinlich) eingelegten Rückwertsgang das Fahrzeug sich nicht bewegt.


    FWIW:

    zu a.: Bei einem ehemaligen Toyota Hilux haben sich sowohl hakelig einzulegende als auch von allein herausfallende Gänge als Resultat eines verschlissenen Gummidichtrings erwiesen: der fast vollständig zersetzte Dichtring an der Basis des Schalthebels hat dazu geführt, dass der Schalthebel tiefer als vorgesehen saß und in den Endlagen aller Gänge nicht mehr optimal mit dessen Aufnahme im inneren des Getriebes zusammenkam. Ein simpler und kostnegünstiger Austausch des Dichtrings hat 100% Abhilfe geschaffen.


    zu b.: Wenn das Phänomen ausschließlich beim Rückwertsgang vorkommt, würde ich die Kupplung ausschließen und fragen, woran festgemacht wird, dass der Rückwertsgang überhaupt vollständig eingelegt ist (trotz augenscheinlich erreichter Endposition des Schalthebels).


    Abschließend schließe ich mich der (zumindest in diesem Thread noch unbeantworteten) Frage von Lucais an:

    Um welche Version geht es denn, AC? Der IA...


    PS.:

    Bj 2019,

    @ Guzzi-Jorg: Ob der IA 2019 noch gebaut wurde weiß ich nicht, aber da der AC erst ab August 2019 in Indien und in September 2019 in Europa vorgestellt wurde, würde ich es auch nicht unbedingt ausschließen. Hinzu kommt, dass der Begriff "Baujahr" oft auch als "Modelljahr" oder Zulassungsjahr verwendet wird. So handelt es sich z.B. bei dem IA meiner Eltern (der in Juli 2018 gebaut und in August 2018 zugelassen wurde) um das Modelljahr 2019 (laut Hyundai).

    ethanoly:

    Der Spruch "Man kann auch eine Wissenschaft daraus machen." klingt herablassend (finde ich). Dies wollte ich deutlich machen, indem ich Dir das genaue Gegenteil entgegne (was genauso herablassend klingt).


    Im Nachhinein bereue ich es, auf diese Art geantwortet zu haben und bitte deshalb an dieser Stelle um Entschuldigung. Ich hätte einfach darauf hinweisen müssen (dass der Spruch negativ befangen ist) und gut ist. Diskussionen, erst recht wenn über technische Aspekte, sollten immer sachlich bleiben und keine persönlichen "Spitzen" beinhalten.

    "Unnötig" aus meiner Sicht ist, beim Abbremsen nach und nach in kleinere Gänge zu wechseln, um wiederholt möglichst viel kinetische Energie über den Motor in Reibwärme umzuwandeln.


    Schonender für die Kupplung (bzw. dem Antriebstrang insgesamt) ist, mit dem Motor (je nach Bedarf auch unter Zutun der Bremse) abzubremsen, bis dieser die Leerlaufumdrehungen erreicht hat. In diesem Moment wird dann in den Leerlauf gewechselt. Bis zum weiteren Stillstand des Fahrzeugs wird ausschließlich mit der Bremse gebremst.


    Bei Abfahrten oder beim Abbremsen auf eine niedrigere Geschwindigkeit wird ebenfalls einmalig in den Gang gewechselt, der anschließend für die Weiterfahrt genutzt wird.


    Kurz gefasst für den Regelfall: Maximal ein Kupplungsvorgang je Bremsvorgang ist m.E. vertretbar, bzw. unabdingbar. Jeder zusätzliche erhöht unnötigerweise den Verschleiss des Antriebstrangs.


    Abschließend noch zu der Argumentation, dass Kupplungen in Einzelfällen "ewig" gehalten haben und somit im Allgemeinen keiner besonderen Rücksichtnahme benötigen:


    So wie es (genug) Beispiele gibt, bei denen die Kupplung den restlichen Wagen überlebt hat, gibt es (reichlich) Beispiele, bei denen eine verschlissene Kupplung den wirtschaftlichen Totalschaden eines Fahrzeugs bedeutet hat.


    Liegen ausreichend große und detailierte Datenmengen vor, könnte für einzelne Fahrzeuge sicherlich ausgerechnet werden, ob es statistisch mehr Sinn macht, die Kupplung oder die Bremsen zu benutzen. Aber selbst dann wäre für den einzelnen Nutzer keine Vorhersage möglich, welche der beiden Vorgehensweise für sie/ihn besser ist.


    Für mich gilt daher: die auf Dauer minimal höheren Kosten für den (im Vergleich) erhöhten Bremsenverschleiss nehme ich gerne in Kauf um das Risiko einer teuren Reparatur der Kupplung zu reduzieren. Egal wie niedrig letzteres bereits sein sollte.

    Darkydark:

    Bin mir aufgrund deiner Wortwahl nicht sicher, ob Du den technischen Zusammenhang anzweifelst oder der Ansicht bist, dass in Pkw verbaute Kupplungen derartige Verschleisskapazitäten haben, dass sie ungeachtet ihrer Beanspruchung niemals an ihre Verschleissgrenze kommen.


    Im ersten Fall:

    Jeder zusätzliche Kupplungsvorgang bedeutet zusätzlichen Reibungsverschleiss. Erst recht, wenn dabei deutlich abweichende Rotationsgeschwindigkeiten angeglichen werden müssen. Somit ist das Bremsen mit dem Motor nur dann Verschleissfrei, wenn dabei kein Gangwechsel erfolgt oder zuvor die Umdrehungsgeschwindigkeiten angeglichen worden sind. Ohne Gangwechsel ist für moderate Bremsvorgänge vielleicht ausreichend. In den allermeisten Fällen dürfte die Bremsleistung des Motors oder die verfügbare Zeit/Strecke nicht genügen, um austeichend schnell zu verzögern, ohne dabei der Kupplung einen zusätzlichen Verschleiss zuzufügen.


    Für den zweiten Fall braucht nicht viel geschrieben werden. Ein Blick auf Ersatzteillieferanten lässt erkennen, dass auch Kupplungen sehr wohl ihr Lebensende noch vor dem Lebensende des Fahrzeugs erreichen. Und dann muss in der Regel der Motor ausgebaut werden um sie zu warten.

    Ich tausche lieber Bresmsklötze und -scheiben etwas öfter als eine mechanische Kupplung unnötig zu beanspruchen. Der Aufwand und die Kosten für deren Erneuerung steht zu keinem Verhältnis für etwaige "Einsparungen" bei Belägen und Scheiben. Zumal die ohne große Investitionen an Werkzeug auch von Laien getauscht werden können (sofern sie bereit sind sich einzulesen und Anleitungen vorhanden sind).

    Einen Schaden als Ursache vermute ich in der Tat auch nicht. Ich vermute die Ursache eher bei den vom Hersteller entwickelten Bremsen, den verwendeten Materialien und den Fertigungstoleranzen. Gerade bei Hyundai und dessen "Historie" mit festen Bremsen ist es m.E. nicht abwegig, dass das "Phänomen" kein Zufall sondern Ergebnis diverser, seitens des Herstellers getroffenen, Entscheidungen ist.

    Mir ist es in über zwanzig Jahren Autofahren kein einziges Mal vorgekommen, dass die Bremsen sich so "festgebacken" haben, dass ein normales Anfahren verhindert wurde. Auch nach deutlich mehr als drei Tage Stehen im Regen.


    Es scheint, Hyundai hat nach Jahren noch immer das Thema nicht in den Griff bekommen.

    Wenn ich zu normalen Öffnungszeiten bei denen auftauche, die Tür jedoch verschlossen ist, drinnen aber einige Mitarbeiter in entsprechender Arbeitskleidung rum laufen, jedoch ohne jede Reaktion auf mein Klopfen, muss ich da erst studiert haben, um grundlegende Kenntnisse darüber zu erlangen, dass ich schlichtweg ignoriert wurde? :auweia:

    War der Betrieb zu dem Zeitpunkt für Kunden geöffnet? Hat man dich wahrgenommen? Wenn beides zutrifft, dann kannst Du daraus schließen, dass man dich ignoriert hat. Und selbst das muss noch lange nicht bedeuten, dass "die Jungs" nicht arbeiten wollten.


    Trotzdem darüber zu mutmaßen und sie öffentlich als "nicht arbeiten wollend" darzustellen ist nicht die feine Art.

    Da die Jungs von Euromaster gestern keine Lust hatten zu arbeiten...

    Hattest Du einen Termin? Hat man dir das so ins Gesicht gesagt??


    Ansonsten ist das schon eine ziemlich heftige Aussage für die Du kaum ausreichend Kenntnisse als Grundlage haben kannst.

    Das Alter der Batterie ist ein Faktor, ein noch wichtiger ist wie mit ihr umgegangen wurde, bzw. wie sehr, wie oft und für wie lange ein niedriger Ladestand zutreffend war. Je nach Nutzung kann eine dreiandhalb Jahre alte Batterie noch so gut wie neu oder auch am Ende sein.


    Ein bis zwei mal im Jahr mit einem intelligenten Ladegerät (mit Desulphationsfunktion) vollständig aufladen verlängert die Lebensdauer von Bleibatterien.

    Besichtigung und Bestätigung der Dellen im Dach am 18.10. (vorher ging wohl nichts).

    Geht aus der Formulierung hervor, dass die Dellen bereits bei der Fahrzeugübergabe im August vorhanden waren, bzw. (noch besser) es sich um einen Mangel im Rahmen der Garantie/Gewährleistung handelt?


    Oder wurde lediglich dokumentiert, dass dies ein/der Zustand vom 18. Oktober war?


    Da mittlerweile ein Monat seit der Feststellung verstrichen ist würde ich auf jeden Fall ein Schreiben aufsetzen.


    Sofern die Verantwortung übernommen wurde, bzw. zumindest der Zustand zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestätigt wurde, um

    1. die Behebung des Mangels zu fordern ("auffordern", nicht "bitten")

    2. eine Frist für dessen Behebung konkret zu setzen

    3. dass Du für diesen Fall die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers in Anspruch nimmst.


    Sofern lediglich der Zustand vom 18. Oktober bestätigt wird, um:

    - eine Bestätigung des Verkäufers (!) zu verlangen, dass es sich um einen bei der Übergabe des Fahrzeugs an Dich vorhandenen Zustand handelt. Hierfür würde ich eine Frist von 3 Wochen (konkretes Datum!) setzen. Verstreicht die Frist, bzw. verstreichen vier Wochen nach Eintreffen der Bestätigung ohne weitere Massnahme, würde ich das Schreiben des ersten Falls hinterherschicken und gleichzeitig die Inrechnungstellung von weiteren Schritten ankündigen.

    …und wie geschrieben ging die Beanstandung dazu an Hyundai. Das ist aber auch schon ne Ecke her und von Hyundai gabs noch keine Rückmeldung.

    Wie lange ist "ne Ecke" in Zeit Einheiten und wie lange ist es her, dass Du den Wagen entgegen genommen hast? Hast Du etwas schriftliches aus dem hervorgeht, dass Du den Mangel bereits bei Übergabe beanstandet hast, bzw. der Verkäufer/Hyundai den Mangel zum Übergabezeitpunkt bestätigt?


    Falls noch nicht geschehen:


    Schriftlich (!) dem Verkäufer, bzw. Vertragspartner (!) gegenüber (nochmals) reklamieren, angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels konkret vorgeben (dafür kann z.B. die Dauer zwischen Bestellung und Aiuslieferung des Wagens verwendet werden) UND dabei angeben, dass die gesetzlich verankerte Gewährleistungspflicht des Verkäufers in Anspruch genommen wird


    Je nachdem wie man bisher behandelt wurde (mit Handlungen, nicht mit Aussagen) könnte man zusätzlich auch weitere Schritte* nach Ablauf der Frist ankündigen, deren Kosten dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden.


    * : z.B. Wertgutachten im aktuellen Zustand, Inanspruchnahme eines Anwalts, Klage, etc.

    Kannst Du auch auf eine Quelle verweisen, die deine Behauptung untermauert? Oder basiert die Behauptung allein auf deine Erfahrungen mit zwei Batterien?


    Und vor allem: Woran machst Du es fest, dass:

    1. deine zwei Batterien ohne Erhaltungsladen länger gehalten hätten sowie

    2. keine anderen Ursachen zu dem verfrühten (?) Lebensende der Batterien beigetragen haben?


    Automobilhersteller und Autohäuser setzen unzählige Ladegeräte mit Erhaltungsladen ein, obwohl Geräte ohne diese Funktion günstiger in der Produktion und im Großeinkauf sein würden und in allen Fällen deutlich billiger als Autobatterien sind. Meinst Du nicht, dass ein Controller schon längst die "unnötigen" Mehrkosten mit noch dazu für die Batterien schädlichen Auswirkungen bemängelt hätte?

    Die Anlagen die ich betreue sind SICHERHEITSRELEVANT da wird nicht mit gespielt! Deine Angabe wo das Batteriemanagement sitzt ist auch sehr wage beschrieben. Bei vielen sitzt dieses Bauteil auch auf der Plus-Polklemme.

    Deinen ursprünglichen Beitrag (#12) habe ich so verstanden, dass man es nicht immer all zu genau nehmen braucht, daher meine Frage wer für etwaige Schäden in den von Dir erwähnten Anlagen.


    Der Batteriesensor (nicht unbedingt das "Batteriemanagement") sitzt bei den von mir angesprochenen Minis der zweiten Generation direkt am negativen Batteriepol, wie an diesem Bild ersichtlich.

    Wenn Rekuperation vorgesehen ist, lädt das oberschlaue Batteriemanagement die Battrie nicht voll, die muss ja noch die Energie beim Rekuperiern aufnehmen können.

    Ob das bei den Minis der zweiten Generation so ist weiß ich leider nicht. Gegebenenfalls ist das System so umgesetzt, dass bei einer vollen Batterie die gesamte Bremsenergie über die mechanischen Bremsen in Wärme umgewandelt wird.

    Selbst mit dem C-Tek, dass ich auch benutze, mache ich kein Erhaltungsladen, dass schadet grundsätzlich der Batterie.

    Der erste Satz in #31 (für den Fall, dass die Moderation die Zitate vollständig entfernt) gilt nicht für Bleibatterien.


    Der Verschleiß von Bleibatterien ist am geringsten, wenn sie permanent vollständig geladen sind. Für die Dauer, während der eine Bleibatterie in einem nicht-vollständig geladenen Zustand verbleibt, verschleißt sie schneller als wenn sie voll geladen ist. Der Verschleiß ist umso höher, je niedriger der Ladezustand ist, in dem die Batterie verbleibt.


    Da auch Bleibatterien nicht ohne Selbstentladung auskommen, ist ein Erhaltungs- bzw. externes Laden bei länger ungenutzten bzw. nicht regelmäßig vollständig aufgeladenen Bleibatterien sehr wohl sinnvoll.

    giorgos

    Welche Hyundai haben so einen Batteriesensor, wie erkennt man den und wie schließt man das Ladegerät so an, dass der Ladestrom durch den Batteriesensor fließt?

    Welche Modelle (ob Hyundai oder andere) einen Sensor haben weiß ich nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass Batteriesensoren selektiv (also nicht bei allen produzierten Fahrzeugen eines Modells, sondern z.B. ausstattungs- und/oder zielmarktabhängig) und/oder nur zu bestimmten Zeiten (z.B. ab einen konkreten Produktionsdatum) verbaut sein können.


    Mein Mini der 2. Generation z.B. hat einen Batteriesensor aufgrund des vorhandenen Rekuperationssystems, obwohl er kein Start-Stop hat (da mit Automatikgetriebe). Der Batteriesensor ist ein kleines Bauteil direkt am negativen Batterieanschlusskabel.


    Beim Laden darf das negative Anschlusskabel des Ladegeräts nicht direkt an den Batteriepol angeklemmt werden sondern muss "hinter" diesen Batteriesensor angeschlossen werden. Jeder beliebige Massepunkt im Fahrzeug kann genutzt werden, solange dieser die (im Regelfall eher geringen) Ladeströme verkraften kann. Bei (eher älteren) Fahrzeugen mit Plus als Masse gilt das natürlich nicht.


    Das soll jetzt keine Kritik sein, aber dieser Thread zeigt wie schwierig es in der heutigen Zeit ist, auf eine vermeintlich einfache Frage, eine verlässliche Antwort zu bekommen:cheesy:

    Hat natürlich auch mit der heutigen, umfangreichen Technik zu tun, aber ist schon recht schwer zu bestimmten Fragen mal eine Antwort zu bekommen, die ein anderer nicht genau anders herum beantwortet:denk:

    Die Welt und das Leben sind nunmal nicht schwarz oder weiß sondern auch bunt, mal grau, mehr oder weniger hell und dunkel und auch nicht statisch über Zeit. Die Gefahr liegt bei Pauschalisierungen die bei der Formulierung und Interpretation der Fragen und der Antworten entstehen können (ob mit Absicht oder nicht).


    Neko

    Woher hast du, dass nach dem Abstellen der Batteriesensor abgeschaltet wird? Trifft zumindest bei meinem Mini nicht zu. Ausserdem würde dessen Deaktivierung seine Funktion beeinträchtigen. So könnte z.B. die Menge an Kriechstrom oder ein Laden über ein externes Ladegerät nicht erkannt werden.


    Guzzi-Jorg

    Bei meinem Mini muss bei jedem Batterietausch das Fahrzeug darüber informiert werden (Batteriereset). Wird eine Batterie mit anderer Kapazität und/oder Typ (Standard oder AGM) eingesetzt, muss auch dies eingestellt werden (Batterieregistrierung).


    Wird ein Reset nicht durchgeführt, lädt und nutzt das Fahrzeug die neue Batterie nur innerhalb der Restkapazität und dem Max-Ladezustand der ausgetauschten (in der Regel auch verschlissenen) Batterie zu deren Lebensende. Das führt nicht nur dazu, dass die neue Batterie kaum besser als die alte funktioniert, sie verschleißt auch schneller.


    Wird eine erforderliche Registrierung nicht durchgeführt, kann es zusätzlich dazu kommen, dass für das Laden der neuen Batterie zu hohe Spannungen angewendet werden (mit den möglichen Folgen).


    PS.: Würdest Du bei den Anlagen, mit denen Du täglich zu tun hast, für die etwaigen, 5- bis 6-stelligen Schäden und/oder reduzierten Nutzwerten während der Lebenszeit der Anlagen selber aufkommen müssen, sollten sie eintreten?

    Bei Fahrzeugen mit Batteriesensor (der den Batterieladezustand permanent überwacht) muss:

    - die (überwachte) Batterie angeklemmt bleiben und

    - das Ladegerät so angeschlossen werden, dass der Ladestrom durch den Batteriesensor fließt.


    Wird bei solchen Fahrzeugen das Ladegerät direkt an beide Batteriepole angeschlossen, bekommt der Batteriesensor den Ladevorgang (und wie die Batterie darauf reagiert) nicht mit sondern registriert eine unerwartete Spannungserhöhung der Batterie.

    Der zweite Teil ist irgendwie nur trotzig und nicht besser als das im ersten Teil kritisierte Verhalten.

    Ich zitiere mal aus Wikipedia die Bedeutung von Trotz:

    "Trotz ist ein Verhalten des Widerstands (...), das sich in hartnäckigem, oft auch von heftigen Gefühlsausbrüchen begleitetem Beharren auf einer Meinung oder einem (ggf. auch nur vermeintlichen) Recht äußert."

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Trotz


    Widerstand? Allemal, ein Forum (und auch die Gesellschaft) lebt vom Austausch und dem Miteinander. Einseitiges Nehmen ohne Geben funktioniert langfristig nicht. Das schadet allen, egal ob aktive Mitglieder, passive Mitleser, Fragesteller oder Antwortenden. Von Höflichkeitsregeln mal abgesehen...


    Heftige Gefühlsausbrüche? Ganz sicher nicht. Auch liegt es mir nicht, jemandem nicht zu helfen. Nur ist im konkreten Fall keine Not vorhanden, da kann Missl3488 (Geburtsdatum?) in Ruhe die bereits angesprochenen Vorgehensweisen ausprobieren bevor sie noch mehr zum Ausprobieren vorgeschlagen bekommt.

    Ich finde es immer demotivierend, wenn Ersteller auf Rückfragen von anderen Mitgliedern nicht reagieren.


    Zum Thema Warntöne ohne Warnleuchten fällt mir eine weitere mögliche Ursache ein, behalte die aber vorerst für mich, bis die bereits angesprochenen Themen angegangen worden sind (und hier über deren Ausgang berichtet worden ist).

    max_hh

    Der Wagen war erst wenige Tage zuvor per Schiff aus der Türkei angekommen und direkt an unseren Händler weitergeleitet. Bei dem stand der Wagen dann keine zwei Tage bevor er uns ausgehändigt wurde.


    Das soll jetzt nicht den Händler aus der Verantwortung ziehen. Hätte er noch geöffnet, wäre ich direkt von der Tankstelle wieder zurück gefahren.


    Nochmal dort waren wir nicht. Die "schlampige" Vorbereitung war ein Grund. Dass der Händler eine zuvor schriftlich vereinbarte Lieferung an unsere Wohnanschrift nur auf unser Risiko ausführen wollte (was wir selbstverständlich verweigert haben) und ich deswegen den Wagen selber abholen war der andere.