Die erste N Knolle flattert demnächst in den Postkasten

  • Sehr schöner Beitrag, dem stimme ich dir voll und ganz zu. Es gibt halt auf beiden Seiten Solche und Solche.
    Vielleich kann ja auch Kathrin später mal auf das Knöllchen schauen, evtl. steht da ja auch was drauf.

  • padigree:


    Das ist ja teilweise auch die Idee des deutschen Rechts, dass jeder Person der Rechtsweg frei steht und er Widerspruch einlegen kann.


    Zunächst gibt es das erlassene Gesetz, in dem Fall § 30 StVO.
    Dort werden dann schwammige Begriffe geführt, wie "unnötiger" Lärm oder "vermeidbare" Belästigungen.


    Nun stellt sich natürlich die Frage: Was genau heißt vermeidbar oder unnötig? Wann beginnt eine vermeidbare Handlung, wann ist sie nicht mehr vermeidbar?


    Dafür ist in dem Fall dann aber nicht mehr der Gesetzgeber zuständig, sondern die Rechtsprechung.


    D.h. Polizisten sehen einen Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit durch ihre persönliche Auslegung der "Unnötigkeit". Dem Ganzen können jetzt immer alle Betroffenen folgen, fristgerecht ohne Widerspruch ihre Strafe bezahlen und dann wird das Gesetz ohne Probleme angewandt.


    Wenn man jedoch ein Problem damit hat, dann muss man dagegen Widerspruch einlegen. Das Ganze kann dann erst mal zum Amtsgericht gehen. Dort ist eine Entscheidung wiederum davon abhängig, welcher Richter dort anwesend ist, in welchem Bundesland das Ganze ist etc.
    Das heißt sogar, dass es passieren kann, dass in einem ersten Fall in Stadt A die Strafbarkeit vom Amtsgericht begründet wird, in einem anderen Amtsgericht in Stadt B jedoch nicht. (bei ähnlichem Sachverhalt)


    Das wird dann dazu führen, dass man auch irgendwann bei dem Amtsgericht in Berufung gehen kann und dann eine Grundsatzentscheidung, quasi bindend für alle Gerichte, beim Landgericht oder noch höherer Instanz (bis BGH) gefällt wird.



    Im Endeffekt legen die Gesetzgeber also die groben Vorgaben der Gesetze fest, die Auslegung im Einzelfall wird von der Rechtsprechung gemacht.


    Habe jetzt noch nicht recherchiert, wie die Rechtsprechung in Bezug auf unnötigen Lärm des § 30 StVO aussieht. Im Zweifel kann man aber nur dagegen vorgehen, sich durch alle Instanzen klagen und möglicherweise ein Grundsatzurteil für alle N Fahrer herbeirufen. :D

  • Und ganz genau so sieht es aus.
    Wäre das Klappensystem evtl. defekt und Kathrin wäre auf dem Weg zur Werkstatt gewesen, dann wäre §30 wie auch §1 haltlos. Sowas muss man aber unter Umständen auch beweisen.


    Ich will um Gottes Willen niemandem dem Spaß an unserer Möhre nehmen aber wir sollten alle immer im Hinterkopf behalten das nicht alles automatisch erlaubt ist weil es explizit nicht verboten wurde.


    Alleine die eingetragenen 109 Db werfen ja schon genug Fragen auf.....die sich 0 mit der STVO oder der STVZO vereinbaren lassen.


    Deshalb sollten wir lieber mit Voricht brüllen 8)

    Brüh im Lichte ...dieses Glückes...:schläge:

    Einmal editiert, zuletzt von redskins ()

  • Mein Gott, was für ein gepisse hier wegen popeliger 10 Tacken! :todlach: Ein bisschen Rücksicht nehmen, und alles ist gut! Man muss ja nicht zwingend im "N-Modus" zum Bäcker fahren, ich gehe ja auch nicht mit Wanderstiefeln, Kniebundhose und mit vollem Rucksack an den Briefkasten......
    Kathrin - schick mir eine PN mit deiner Adresse, und ich schick dir per Post die 10€. Und das meine ich völlig ernst! :]
    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • :todlach: die 10€ tun mir nicht weh und lehne dankend ab :blume: mir ging es um die willkürliche Vorgehensweise, dass man einfach zur Kasse gebeten werden kann, weil die Herrschaften meinen, es wäre zu laut. Anschließend hat der nächste Blaue einen schlechten Tag und ich darf wieder zahlen, das ist meiner Meinung nach einfach nicht in Ordnung. In meinem Fall hat das nichts mit Rücksicht nehmen zu tun, glaube nicht, dass sich der eine oder andere LKW Fahrer dadurch belästigt gefühlt hat :unsicher: auf Passanten, Hunde, Kinder usw. nehme ich Rücksicht, habe selber eine Tochter und würde das nicht in Ordnung finden, wenn einer knallend an Ihr vorbeifahren würde.


    Man muss nicht zwingend im N-Mode fahren, aber wenn man es mag, denke bin nicht die Einzige hier, die gern im N-Mode fährt :flöt:

  • Die Geräuscheindrücke der Polizei waren natürlich subjektiv - am frühen morgen (oder auf einer leeren Straße) klingt ein Auspuff eben gefühlt lauter, als in der Mittagszeit. Es ist halt fast unmöglich dagegen vorzugehen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Alles was subjektiv ist bzw eine Momentaufnahme (Handy, nicht angeschnallt, Motor zu hoch gedreht usw) wird automatisch immer der Polizei geglaubt. Böse Zungen behaupten es sei Willkür, ist es aber nicht. Polizisten gelten als Vertrauensperson, das Fußvolk nicht. Leider gibt es Polizisten, die in gewissen Situationen das aber negativ ausnutzen.

  • Naja, subjektiv sollte meines Erachten auch ein Polizist feststellen können, ob ein Wagen hochgedreht wird oder nicht.
    Natürlich kann man den N-Mode auch ausschalten, das hat aber 0 mit dem hier zitierten §30 StVO zu tun.
    Das Ding hat en eingetragenes Standgeräusch von X und en Fahrgeräusch von Y. Ob es den Polizisten passt oder nicht.
    Von daher fällt unnötige Lärmbelästigung raus.
    Ich sehe diese Maßnahme weiterhin als Willkür.


    Und, glauben kann ein Richter in der Kirche und außerhalb was er will (Religionsfreiheit), Recht sprechen wird er nach eigenem Empfinden, egal, wer ihm was erzählt.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Wie oft warst du schon vor Gericht gestanden, und hattest einen Polizeibeamten als Belastungszeugen gegen dich?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Vor Gericht schon des Öfteren. Allerdings ohne Polizeibeamten als Zeuge. War auch "nur" Zivilrecht.
    Ein "normaler" Richter lässt sich mitnichten von irgendwelchen Pickeln auf der Schulter eines Zeugen beeinflussen.
    Er hört sich beide Seiten an und dann bildet er (und nur er alleine) sich sein Urteil, that´s it!

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

    Einmal editiert, zuletzt von Klaus B ()

  • "Natürlich kann man den N-Mode auch ausschalten, das hat aber 0 mit dem hier zitierten §30 StVO zu tun.
    Das Ding hat en eingetragenes Standgeräusch von X und en Fahrgeräusch von Y. Ob es den Polizisten passt oder nicht."


    Klaus B:
    Und mit was hat es deiner Meinung nach zu tun?


    Und nochmal....der §30 kümmert sich um den Umweltschutz, um lautes Türenknalle, unnötiges hin und herfahren, Motor hochdrehen usw,


    der § könnte dir sogar 10 € abnehmen wenn du 5 x hintereinander unnötig duch den Kreisverkehr fährst.....außer du kannst nachweisen das du dumm bist oder dich verfahren hast! :D

  • So wie ich schon schrieb, es ist Willkür, jeder empfindet eine Lautstärke anders und der eine winkt dich bei 4000/min. raus, der andere schon bei 3000/min. Kann man auch eine Münze werfen, kommt das selbe bei rum. Ich kann mich auch nur wiederholen, hätte ich wirklich zu hoch gedreht oder knallen lassen, hätte ich die 10€ einfach mit einem Schmunzeln bezahlt :todlach: aber nicht für 3000-4000/min. und so wie J-2 Coupe schon geschrieben hat, spielen andere Umwelteinflüsse eine Rolle, trotzdem muss ich mich nicht jedem Sch** anpassen.


    Wollte keine große Geschichte daraus machen, nur ob schon jemand ein Bußgeld für den Quatsch bekommen hat.

  • Ne richtige Anlage mit der man auch an Events (AYA) teilnimmt, kann man schwer beschreiben, sowas muss man gehört haben. :) Es ist halt ne Leidenschaft, aber auch brutal teuer leider.

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