Dürfen/sollen sind schon mal gravierende Unterschiede und verdienen würde er bei einem Reifenverkauf ja auch etwas.
Noch etwas dazu:
In der Richtlinie 6 des § 36 der StVZO (veröffentlicht im Verkehrsblatt 05/2001 vom 15.3.2001, bestellbar beim Verkehrsblatt-Verlag unter Dokumentation-Nr. B 3619 und B 3620) sind unter den Punkten „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und „Die Instandsetzung von Luftreifen“ die Details zu Reifenreparaturen festgelegt. Seitens der Verordnung werden keine Arten von Pkw- oder Motorradreifen grundsätzlich von möglichen Reparaturen ausgeschlossen.