Kaufberatung / gekauft

  • i30 cw Edition 30 Plus gekauft, was bekomme ich wirklich?


    Hallo.


    Ich habe einen i30 Kombi Edition 30 Plus Neuwagen gekauft, ohne ihn zu sehen. Er steht bei einem Partnerhändler weiter weg und wird zu meinem Händler geliefert. Bilder gab es nicht, da er nur in einem internen Händlersystem drin war.


    Der Motor ist T-GDi DCT c2kx2.


    Ich habe vom Händler eine Liste bekommen, wo die ganze Serienausstattung zu sehen ist, was ganz ok ist. Er sagte mir aber, dass der Edition 30 Plus (welchen ich bekomme) noch zusätzliche Dinge hat. Welche das sein könnten, habe ich natürlich ergooglen können auf der offiziellen Seiten von Hyundai. Was mich aber stutzig machte ist, nirgendwo steht jetzt, ob ich sicher ein Multifunktionslenkrad bekommen werde (ein Muss für mich) oder ob der Bildschirm wirklich dabei ist und nicht nur der kleiner Bordcomputer. Und ob ich die Pakete P1, P2, P3 habe oder nicht habe, weiß ich auch nicht, da ich nur das Blatt mit der Serienausstattung bekommen habe. Es gibt ganz unten im Kaufangebot jedoch ein Häkchen bei (Sonderausführung*) und (serienmäßige Ausführung) ist durchgestrichen vl. bedeutet das irgendwas?


    Also kann mir jemand sagen, was mein Edition 30 Plus jetzt mit Sicherheit hat?


    Danke Lg

  • Wenn der Wagen in einem System beim Händler gelistet ist, dann wird der herausfinden können, was der Wagen wirklich hat. Zur Not sollte sich das par Mail mit dem Händler klären lassen, der den Wagen anbietet.


    Klar habe ich schon einen Wagen ungesehen gekauft, aber da war die Ausstattung (Serie und Extras) ganz genau aufgeführt und wurde bei Übergabe einzeln gemeinsam kontrolliert!

  • Kombi N-Line mit 88 kW (1.0 DCT)


    Hallo Zusammen,


    auf der Suche nach einem neuen i30 Kombi, bin ich auf ein Angebot zu "Hyundai i30 III CW 1,0 DCT N-Line" gestoßen, Erstzulassung 09/23.


    Aufgrund des höheren Verbrauchs im Vergleich zu anderen Angeboten mit Tageszulassung habe ich noch einmal recherchiert und finde die Kombination aus N-Line und der schwächeren 88 kW Motorisierung nirgends. Beim angebotenen Hyundai kommt auch noch gar kein Mild Hybrid im Vergleich zu anderen neueren Zulassungen zum Einsatz.


    In einer Preisliste, die ich online gefunden habe, gibt's den N-Line ebenfalls nur als "1.5 T-GDI 48V-Hybrid 6-Gang iMT2 118 kW (160 PS)".


    Kann mir einer erklären, um was für ein Auto es sich hier wohl handelt? Angebot ist auf autoscout zu finden.

  • Sorry, jetzt erst gesehen, dass mein Thread hier reingeschoben wurde und dadurch die Antworten nicht mitbekommen.


    Anbei der Link, war nicht sicher wie gern das gesehen ist: Link.

  • Wie bereits geschrieben: EU-Import (daher abweichende Ausstattungsoptionen, eingeschränkte Garantie, keine Mobilitätsgarantie, 2 Halter...).


    Wenn einem die Einschränkungen bewußt und egal sind, man also ggf. mit den Konsequenzen leben kann, ist der Preis sicherlich OK.

  • Ich hatte dort derweil auch mal angerufen. "14 Monate Garantie" soll wohl die "Autobund" Garantie sein. Die 5 Jahre Hyundai würden wohl trotzdem gelten. Fahrzeughalter ist wohl laut Fahrzeugschein nur einer, steht wegen diesem "Autobund"-Ding wohl auch immer standardmäßig drin.


    Gerade bei der Garantie bin ich mir aber nicht sicher, kann man das anhand Fahrgestellnummer o.ä. auch selbst verifizieren?


    Wie schätzt ihr den Verbrauch in Vergleich zu den neueren Motoren mit Mild Hybrid ein? Auf dem Papier ist das schon ein kräftiger Unterschied?

  • Erzählen können die viel, das füllt hier schon mehrere lebhaft diskutierte Themen. Wenn nichts schriftlich zugesichert ist, bleibt zunächst nur die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.


    Und nur mal als Denkanstoß: wozu gibt es eine schon laufende Autobund-Garantie (warum nicht ab Endverkauf), wenn doch das Fahrzeuge der Hyundai-Garantie unterliegen soll...?

  • Erzählen können die viel [..]

    Ja das stimmt und bei ausschließlich mündlicher Zusicherung würde ich das auch nicht belassen. Eine Chance das selbst zu prüfen anhand der Fahrzeugdaten gibt es nicht?


    Ich hatte die Frage auch einmal bei einem ehemaligen Mietfahrzeug bei einem anderen Händler gestellt und dort kam per E-Mail sofort zurück, dass auch dort selbstverständich die 5 Jahre Garantie gelten würden. Online bei Hyundai steht aber auch, dass dort andere Bedingungen gelten würden?

  • Zitat

    Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz an einen Endkunden verkauft wurde

    autorisierten Hyundai Vertragshändler = ist der Händler im EU-Ursprungsland = OK (dann wäre Garantiebeginn jedoch mit 1. Auslieferung, die läuft also schon länger)

    an einen Endkunden = wenn der 2. Halter ein Vermittler/Händler/Wiederverkäufer ist, ist der Punkt nicht erfüllt = keine Herstellergarantie, allenfalls Zusatzgarantie des Verkäufers bzw grundsätzlich dessen gesetzliche Gewährleistung.


    Die angeschlossenen Auto-Bund Händler sind sehr wahrscheinlich keine autorisierten Vertragshändler... Daher haben die wohl auch ihre eigene Garantie?!?!


    Mit der VIN kannst du direkt bei Hyundai ja mal den Garantiestatus erfragen, selbst prüfen kann man nicht.

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