@Der Jens: Aus einer Behinderung (bspw. auf dem Radweg parken) kann schnell eine Gefährdung werden, weil die Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Nichts desto Trotz hast du Recht, dass die Unterschied zwischen "behindern mit potentielle Gefährdung in Kauf nehmen" und akuter Gefährdung in der Strafe unterschieden werden sollten. Ich bin für eine Art Basisstrafe zzgl. Tagessätze entsprechend Einkommen (oder Fahrzeugwert, damit man bestimmte Leasing-Klientel auch trifft).
Edit: Supermarktparkplätze sind i.d.R. Privat, d.h. da gilt die Bußgeldordnung eh nicht und Mami kann ihren SUV weiter auf x Parkplätzen abstellen solange der Besitzer des Parkplatzes das nicht unterbindet.