Auto beim Service beschädigt

  • Brauche mal etwas Schwarmwissen, auf was ich jetzt Acht geben sollte.


    Folgendes ist passiert:

    Auto zum Service gebracht, dann ein Anruf, dass ein anderes Auto auf dem Gelände des Hyundai Autohauses in meins gefahren ist. Genau war es ein Wohnmobil, dessen Handbremse nicht angezogen war. Dementsprechend schaut auch der Schaden aus. Die Kommunikation ist ruhig und mir wurde gesagt, alles wird geregelt.


    Was sollte ich in der Situation beachten?

  • Schwierig zu sagen, bekommst du einen Leihwagen? Wurde der freiwillig angeboten?


    Ich würde mir schon einmal einen Anwalt suchen, ohne ihn zu beauftragen. Ev. eine Auskunft auf eigene Rechnung holen.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Leihwagen habe ich gratis bekommen und es wurde auch gleich gesagt, dass die Schuld klar beim Autohaus liegt.

    Was mich unter anderem interessiert, ist der Werverlust, Folgeschäden und woran ich gerade vielleicht gar nicht denke.

  • Da kann dir wohl nur ein Verkehrsrechtler was zu sagen, vor allem was auch rechtskräftig ist.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Ist im Grunde ein normaler Haftpflichtschaden...

    Auf jeden Fall einen eigenen(!) Gutachter engagieren...; Rechtsanwalt ist auch (kostenlos) möglich, aber könnte ein wenig "doof" ggü. der Werke wirken, da diese sich ja augenscheinlich absolut korrekt verhalten.

    Und Du möchtest ja ggfs. auch dort verbleiben....?

    Der SV wird den Wertverlust ermitteln, no worries!

  • Ach ja, mir ist beim TÜV vor knapp 3 Jahren was ganz ähnliches passiert fällt mir gerade ein...

    Mein Auto wurde gerade "betüvt" und der Handbremsentest gemacht. Der TÜV-Ing. raus aus meinem Auto (Handbremse versehentlich wohl wieder gelöst) und wollte sich alles notieren. Währenddessen rollt mein Wagen (Prüfstand leicht abschüssig) rückwärts auf ein anderes Auto/Hänger auf.

    Der TÜV hat dann anstandslos den Gutachter (~500€), den ermittelten Nettowert (da fiktiv) von 1300€ etwa und ein paar weiteren Auslagen, die ich geltend gemacht habe, bezahlt. Ebenso den Schaden am anderen Auto (den ja mein Auto quasi verursacht hat).

    Mein Wagen war zu diesem Zeitpunkt schon 5 Jahre alt, deswegen gab es bei dem nicht sichtbaren Schaden auch keine Wertminderung mehr anzusetzen.

    Dafür aber Stundensätze von Hyundaiwerken in HH, da bis dato noch scheckheftgepflegt.

    Mach Dir keine Sorgen; einfach einen guten Sachverständigen beauftragen (keinen von der Werkstatt selbst versteht sich!) und dann läuft alles glatt. Ist schließlich auch nur Blech...

  • Erstmal hat die Werkstatt (bzw deren Versicherung) das Recht einen Gutachter zu benennen. Fällt das Gutachten nicht zur Zufriedenheit des Geschädigten aus, kann ein Gegengutachten erstellt werden. Die Kostenübernahme dafür sollte aber vorsichtshalber zuvor mit der Versicherung des Schädigers geklärt werden.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das ist inhaltlich falsch Jacky!

    Hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden...!

    Die Versicherung hat dieses "Recht" ausschließlich bei einem Kaskoschaden!

    Der Geschädigte hat in einem Haftpflichtfall immer das Recht auf einen Rechtsanwalt (muss die gegnerische Versicherung zahlen!)...

    Zudem hat er das Recht auf einen frei wählbaren Gutachter/Sachverständigen, den auch die gegnerische Versicherung zahlen muss..., SOFERN kein Bagatellschaden (~800€ oder weniger) vorliegt!

    Letzteres ist aber in der gängigen Rechtsprechung sogar im Zweifel für den (unbedarften) Geschädigten eher großzügig auszulegen..., da dieser i.d.R. Die Höhe des Schadens nicht zu beurteilen vermag.

  • Ja, das mit dem Rechtsanwalt ist klar. Aber beim Gutachter dachte ich, daß das auch bei Haftplicht so gehandhabt wird. Und optional auch ein (zusätzlicher) eigener Gutachter bestellt werden kann.

    Umgekehrt wäre es nach deiner Version aber ebenfalls so, daß die Versicherung des Schädigers einen 2. Gutachter einschalten kann.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nein.

    Bei Haftpflichtschäden hat sogar der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung nicht mal einen Anspruch darauf, einen eigenen Gutachter zum Objekt der Begierde zu schicken!

    Es ist das Eigentum des (unschuldig) Geschädigten! Nur diese Person entscheidet, ob und welcher Gutachter an sein Auto heran darf...(der eigene natürlich!)

    Ich würde nie und nimmer den Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung an mein Auto heran lassen! (Dieser Fall ist natürlich grds. möglich (mit Zustimmung), aber aus Sicht des "Opfers" extrem unsinnig).

    Warum denn? Es gibt ja einen Profi ("mein" Gutachter), der den Wagen professionell untersucht und bewertet hat. Nach gewissen Standards eben.

    Nur noch das Gericht (kommt in 99% nie soweit) könnte dies anordnen; aber dann wäre es auch kein Gutachter von der Versicherung/Werkstatt, sondern ein ö.b.u.v. Gutachter von Gerichts wegen.

  • Naja, ist so auch nicht ganz richtig! Selbstverständlich hat der mutmassliche Schädiger bzw. dessen Versicherung ein Recht darauf, einen eigenen Gutachter hinzuzuziehen, (und der ist vom mutmasslich Geschädigten zu akzeptieren), schliiesslich ist ja noch keinesfalls geklärt, wer der Schuldige oder Unschuldige bzw.sogar Teilschuldige ist.

    "Alle Damen, die ich ausgezogen habe, habe ich auch wieder angezogen...." (Ferdinand Sauerbruch);)

  • "N" zym1963 Nein, hier ist eindeutig geklärt, dass das Auto von BornInWintertime als parkendes Auto auf dem Gelände, unter Obhut der Werkstatt selbst(!), keine Schuld an diesem Unfall (fahrendes Auto auf ein parkendes Auto!) haben kann....

    Wie kommt man auf solch skurrile Thesen?!?

  • ja das stimmt, es stand zum abholen bereit bis...

    Das Wohnmobil soll wohl nen Bullenfänger montiert gehabt haben, auch echt skurril.

    Am Montag erfahre ich mehr. Das Autohaus is bis jetzt das beste was ich hatte, deswegen liegt da auch echt vertrauen drin.

    Hier mal paar Bilder damit man weiß um was es geht.

  • Das ist ja optisch harmlos, wenn der Kotflügel nichts abbekommen hat, sehe ich auf dem Wischphone schlecht, ist das eine neue Stoßstange plus Kleinteile. Das sollte unter 5000€ bleiben. Mein Fasanen Kontakt 2019 hat unter 4000€ gekostet. Da mussten noch ein Tagfahrlicht und ein Nebelscheinwerfer neu.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Nach Lesen des Eingangsposts sollte das klar sein :teach:

    Nö, isses eben nicht.

    Im Eingangspost steht, dass ein anderes Auto (Wohnmobil) auf dem Firmengelände in BiW`s Auto hineingefahren ist, wieso soll da die Werkstatt der Schuldige sein? Warst Du dabei? Vielleicht war es auch der besoffene Werkstattmeister, der beim Rangieren in BiW`s Auto gecrashed ist? Passt der Schaden zum Verursacherfahrzeug? Vielleicht soll auch Etwas vertuscht werden? Fragen über Fragen... :teach:

    "Alle Damen, die ich ausgezogen habe, habe ich auch wieder angezogen...." (Ferdinand Sauerbruch);)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!