Na, da bin ich mir aber nicht so sicher, dass das auch bei einem vom Händler verursachten Mangel gilt.
Was allerdings gegen einen Rücktritt spricht ist für mich viel eher die Tatsache, dass der TE das Ablösen der Embleme mit seiner Zustimmung ja quasi in Auftrag gegeben hat.
Aber wie auch immer: ich würde hier auch einfach abwarten, wie die Nachbesserung aussieht.
"Ruuuhig, Brauner".