Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen

  • Zitat

    Original von realmaster
    .... mein Vorgänger (Primera P11, 140PS 2,0 Benzin) hätte da nicht mit können...


    Ich hänge als P11-Fahrer mit 101PS (1.6 Benziner) noch nicht mal eine geparkte Q7 ab. :D


    Aber einen 116PS-Diesel im i30 macht schon viel mehr Spass als die schlappe Nissan-Benziner, da hast du völlig recht. :super:

  • Eine sehr praktische Kleinigkeit beim i30 ist die Hartgummilippe, welche unter dem vorderen Stoßfänger angebracht ist.


    Bei irrttümlicher langsamer Auffahrt auf eine etwas höhere Bordsteinkante o.ä. absorbiert sie die Energie und verhindert so Zerstörungen am Stoßfänger. Eine sehr praktische Erfindung.


    DKSF

  • Damit der andere Thread nicht weiter von dir zugemüllt wird schreibe ich hier weiter.
    Ich glaube spätestens seit dir weiß nun jeder was Garantie und Gewährleistung heißt.
    Eine Gebrauchtwagengarantie hat den Vorteil:
    1. Ich bin nicht auf den Händler angewiesen (Konkurs, Entfernung usw.)
    Beispiel: Hatte mal ein Auto da ist im Urlaub das Getriebe verreckt, dank Garantie hat jede Werkstatt das Auto sofort repariert. Bei Gewährleistung hätte ich den Verkäufer kontaktieren müssen usw.
    2. Da man eben 1 Jahr Gewährleistung sowieso hat, bekommt man oft für Gebraucht die noch nicht so alt sind 24Monate Garantie
    3. Ist natürlich ein Schutz für den Verkäufer da er ja bei der Vers. abrechnen kann.


    Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen für den Werkstattaufenthalt hast du bei fast keiner Automarke. Beispiel Toyota nein VW nein.

  • Zitat

    Original von ckm


    3. Ist natürlich ein Schutz für den Verkäufer da er ja bei der Vers. abrechnen kann.


    Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen für den Werkstattaufenthalt hast du bei fast keiner Automarke. Beispiel Toyota nein VW nein.


    Zu3: sehe ich genauso. Der Verkäufer zahlt einer Versicherung Geld, damit er auf die Garantie verweisen kann und ihm keine Kosten bei Reparaturen entstehen. Die Kosten dafür schlägt er dann anschließend auf den Verkaufspreis auf.


    Somit bleibe ich bei meiner Meinung, die Garantiebedingungen genau durchzulesen und selber beurteilen ob sich dafür ein höherer Preis lohnt.


    Einen Anspruch auf einen Leihwagen hast Du im Rahmen der Gewährleistung jedem Verkäufer gegenüber.
    Im Rahmen der Garantie jedoch eher selten einem Hersteller gegenüber.

  • Das Porblem nach 6 Monaten oder einem Jahr, je nachdem wie alt der Wagen ist, besteht doch dann in der Beweislastumkehr. Also du musst dann gegenüber dem Verkäufer beweisen das der Fehler bei Kauf schon vorhanden war.
    Ich hatte mal so einen Fall, und bin zum Anwalt. Der sagte dann geht nur über Gutachter und die RV sagte Streitwert zu gering, da vorab ein Gutachter tätig werden muss und der schon für das Gutachten einige 100 Euro fällig sind. Also nach der Umkehr der Beweislast ist deine Gewährleistung kaum noch was wert.
    PS jeder Bürger kann eine Garantieversicherung für sein Auto abschließen, es müssen halt nur die Voraussetzungen passen.

  • So,
    Die Kostenzusage für die Klage von der Rechtsschutz ist da.


    Da der Streitwert über 12 tsd liegt, wurde der Fall natürlich genaustens von der Rechtsabteilung auf die Aussicht auf Erfolg geprüft. Deswegen hat es etwas länger gedauert.

  • Ja, schon klar.
    Bei derartigen Mysterien prüfen die Rechtsabteilungen der Rechtsschutzversicherungen schon mal etwas länger, ob keine linken linken Dinger vorliegen...

  • Paule, wo hast du denn schon wieder diesen Unsinn ausgegraben?


    Zitat

    Einen Anspruch auf einen Leihwagen hast Du im Rahmen der Gewährleistung jedem Verkäufer gegenüber.


    Das ist absoluter Humbug! Du hast lediglich Anspruch auf kostenfreie Fehlerbeseitigung, nicht aber auf Mietwagenkosten, Verdienstausfallentschädigung oder auch Nutzungsausfallentschädigung.


    DKSF

  • Bevor man etwas als Humbug bezeichnet, sollte man sich vielleicht vorher erst mal schlau machen.


    Der Bundesgreichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens grundsätzlich in Betracht kommt, wenn der Käufer ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann. Es kommt neben dem Recht auf Nacherfüllung auch ein Anspruch nach § 281 I BGB auf Ersatzanspruch für Schäden hinzu. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung und nicht gegen den Garantiegeber und schließt eben Mietwagenkosten grundsätzlich mit ein.

  • Zitat

    Original von paulpielage
    ... Anspruch nach § 281 I BGB auf Ersatzanspruch für Schäden hinzu..


    Was denn? Ein Anspruch auf Ersatzanspruch? Und das soll kein Humbug sein? Bring ein Aktenzeichen des BGH, zitiere eine Quelle
    Hast du dir dieses konfuse Halbwissen selbst angeeignet? Dann wirst du ja die Rechtsabteilung der Rechtsschutzversicherung :todlach: sicher hervorragend beraten können.

  • Kurzes Update:


    Der Verkäufer hat erwartungsgemäß eine letzte Frist auf Rückzahlung des Kaufpreises vestreichen lassen.


    Der Gerichtkostenvorschuß von der Rechtsschutz ist nun beim Rechtsanwalt eingetroffen und die Klage kann endlich raus.

  • 'nabend zusammen...


    habe, seit es mit den temperaturen abwärts geht, folgendes problem:
    wenn ich morgens, bzw. nach der arbeit, in den wagen einsteige hat der motor im leerlauf so um die 1500 umdrehungen, also fast das doppelte als im "normalen" zustand.
    lasse ich dann die kupplung kommen, fährt der wagen los, ohne dass ich das gaspedal betätige...
    sobald der motor warm ist, ist auch die leerlaufdrehzahl wieder im normalen bereich.
    ist schon ziemlich unangenehm, wenn man auf dem vereisten hof im zweiten gang um die kurve fährt, das gas los lässt, der wagen aber trotzdem beschleungt... ;)


    wie gesagt, das problem trat erst vor etwa 3 tagen auf, als die temperaturen so um den gefriehrpunkt waren.


    hat jemand ähnliche probleme und kann mir da weiterhelfen?




    danke schonmal im voraus.

  • Das hat nichts mit Dummheit zu tun, sondern ist bei den Temperaturen völlig normal. Da hilft nur einen niedrigeren Gang zu wählen, den Motor ein wenig warm laufen zu lassen, oder sich damit zu arrangieren.

  • Musste jetzt dreimal gucken, bevor ich wusste, wer denn hier wie, wo und warum von Dummheit gesprochen hat ;)


    realmaster, weißt Du (oder jmd. anderes) vielleicht auch, was die Ursache dafür sein könnte?

  • Die Motorelektronik regelt das so, damit der Katalysator schneller heiß wird und die Abgaswerte passen. Bei älteren Autos gab's das auch, nannte sich Kaltstartregler, aber das Ergebnis (höhere Drehzahl nach Kaltstart) war identisch.
    Heikel wird es wirklich bei Glatteis, das stimmt. Deshalb - Geduld! ;)

  • Zitat

    Original von Oberhausener
    Aber wenns denn so sein soll. Danke für die Antworten! ;)


    ....ein kalter Moror braucht ein fetteres Gemisch + höhere Drehzahl.
    Voll normal!! Früher gab es dafür den Choke (Der „Choke“ ist eine Klappe/Drossel am Ansaugstutzen des Vergasers um beim Kaltstart ein fetteres Gemisch zu erzeugen. + Drehzah anzuheben). Beim Käfer gab es eine elekkronisch beheizte Bimetallfeder die an der Vergasserklappe saß und dafür sorgte, dass der kalte Motor fettes Gemisch erhält.


    Heute geschieht das elektronisch. Die Einspritszeit der "Düsen" wird etwas verlängert. Die Luftzufuhr der Drosselklappe wird gedrosselt. Die Werte des Wassertemperaturfühler gecheckt. Drehzahl geht dann hoch. Wenn der Motor wärmer wird, geht es rückwärts. Drehzahl runter; Gemisch in Richtung normal.


    Beim Starten haben ich 1500 rpm. Nach 10 Minuten dann 800 rpm.
    OK???
    MFG
    W.

    Viele Grüße
    Wolf


    :blume: :blume: :blume:


    Der nächste ist ein IX 20

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