Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen

  • Doch giebt es !!! POLLTRKARE Frei spruch von Hyundai der Kläger bekommt die auflage sich endlich ein neues kfz zu besorgen ! Um nicht weiter in diesem thread und das forum zu zu müllen . Dem Kläger wird zu dem ein blumen strauß zu geschprochen .:blume: und ein Bier :prost: .


    Es sprach der zuständige Richter Alexander Hold .:bang:


    Zuständiges Amtsgericht :


    Müllhausen Landkreiß dumkeu

  • Zitat

    Original von thomas nau


    Müllhausen Landkreiß dumkeu


    Sorry, wohnst du dort ? Sinnloser Beitrag,kein Wunder das sich immer mehr User zurückziehen. bang: :bang: :bang: :bang: :bang:(dein Lieblingssmilies)

  • polterkarre
    Hallo,


    um ein Autovertrag erfolgreich zu wandeln, sollte folgendes vorliegen:


    Das Auto zunächst mangelhaft sein.


    Ein Mangel am Auto liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug nicht die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart ist, liegt ein Mangel vor allem dann vor, wenn sich das Fahrzeug nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (vgl. auch die Urteile zur Fahrzeug-Wandlung im Internet).


    In diesem Fall wird das Gericht sagen können, mann kann auch mit dem Schaden an der Heckklappe von A nach B fahren.


    Hier sollte man schon andere "Geschütze" auffahren, z.B. Mängel an sicherheitsrelevanten Teilen. Alles andere führt wohl nicht zum Erfolg, leider.


    Es gibt viele Urteile vom BGH, zu Wandlungen bei KFZ Kaufverträgen, kannst ja dort mal suchen.


    Bis dahin,

  • So, es geht weiter.
    Der Richter am Amtsgericht ist wohl nun endlich in Rente gegangen und eine neue Richterin übernimt den Fall.
    Lest selbst:


    Endlich geht der Fall vernünftig weiter. Daran sieht man, wie entscheidend auch die Befähigung eines Richters ist. Was nützt es einem im Recht zu sein, wenn man es nicht bekommt.


    So aber noch etwas anderes. Der Brief kam bei mir mit einem Tag Verspätung an. Die Gegenseite hatte ihn bereits gestern.
    Und wie es der Zufall so will waren heute Nacht 2 Person unter meinem Carport.
    Trotz Bewegungsmelder mit Licht und einer Überwachungskammer haben sie sich dort zu schaffen gemacht. Ich habe sie aber erwischt und mit einem Baseballschläger vertrieben.
    Die Polizei war vor Ort, konnte aber natürlich nichts mehr ausrichten.
    Da sie Integralhelme mit verdunkelten Visier und Handschuh hatten, ist es mit Spuren natürlich auch nicht sehr viel.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Jetzt hat es aber nichts mehr mit Mängeln zu tun, sondern es geht um die Ausstattung eines Reimports.
    Aber mit den maskierten Leuten tolle Story, Hollywood läßt Grüßen.
    Schreibste schon am neuen Polterkarre, wird bestimmt ein Bestseller.

  • Das Urteil vom LG Karlsruhe ist für mich völlig unverständlich. Gerade bei EU-Wagen weiß man, dass die Ausstattung (und dazu gehört nun mal auch ESP) oft abweicht. Wer sich vor dem Kauf nicht vernünftig informiert, ist selber Schuld.


    Die Story mit den maskierten Männern grenzt schon an Verfolgungswahn.

  • Zitat

    Original von ckm
    Jetzt hat es aber nichts mehr mit Mängeln zu tun, sondern es geht um die Ausstattung eines Reimports.


    Das fehlen von ESP ist ebenfalls ein Mangel. Nur der letzte Richter hat das anders gesehen. Er war der Meinung, nur wenn ich nachweisen kann, dass es mir auch versprochen wurde, wäre dies ein Rücktrittsgrund. Aus diesem Grund mußten wir die Adresse des Mitarbeiters der Firma besorgen, der dazu als Zeuge gehört werden sollte. Dieser Zeuge ist nun nicht mehr notwendig.


    Bezüglich der anderen Mängel liegt ja ein Gutachten bereits vor. Ob diese Mängel ebenfalls ausreichend sind, wird das Gericht entscheiden.


    Hollywood überlasse ich den Leuten, die sich den i30 hier immer schön reden. Und den Verfolgungswahn sieht die Polizei anders, die ermitteln ja nicht zum ersten Mal.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Der eine sieht es so, der andere so. Für mich ist das fehlende ESP kein Mangel, aber ich bin ja auch zum Glück kein Richter.


    Tausende von Leuten reden sich den i30 schön... :todlach:


    Ein Geisterfahrer? HUNDERTE!! :todlach:

  • Zumal ESP zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland keine Pflicht war.

  • Wenn das Gericht aber sagt, es ist ein Mangel.
    Und wenn ein Gutachter im Gegensatz zu den Werkstätten Mängel wie Rost, lose Staubkappen, verzogene Türen... findet.


    Na dann sind die Geisterfahrer tatsächlich in der Mehrheit, aber eben trotzdem nicht im Recht. :todlach:

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von Moonlight
    Der eine sieht es so, der andere so. Für mich ist das fehlende ESP kein Mangel, aber ich bin ja auch zum Glück kein Richter.


    Kann da auch keinen Mangel sehen - auf eine mögliche abweichende Ausstattung wurde extra hingewiesen. Wer diesen Punkt so hinnimmt ohne konkret nachzufragen und/oder dies dann schriftlich zu haben ist meiner Meinung nach selber schuld.


    Dieser Punkt würde sicherlich in nächster Instanz kassiert werden, noch dazu war ESP damals nicht zwingend - und selbstverständlich schon gleich 3 mal nicht.


    Frau als Richter - na, das mag es erklären ;)


    Die Maskierten? - No comment.....:) - Frage mich nur was die hätten machen wollen....

  • Naja das mit dem Recht ist so eine Sache. Recht haben und Recht bekommen. Von 100 Richtern würden wahrscheinlich 50 sagen Mangel und 50 kein Mangel. Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Das LG spricht in dem Urteil ja auch von RE-Importen. Also von Autos Deutscher Hersteller die erst ins Ausland und dann wieder zurück transportiert werden. Einen i30 als Re-Import gibt es also gar nicht. Und ob das Selbstverständis über ESP als Ausstattungsmerkmal bei Modellen von Ausländischen Herstellern genau so groß ist wie bei heimischen Marken stelle ich mal ganz groß in Frage. Da würde ich mich als Anwalt der Gegenseite drauf stürzen. :teach:


    Staubkappen und verzogene Türen lassen sich doch schnell beheben.

  • Ja ja mir scheint der erste Richter aber irgendwie angenehmer, und das nicht weil ich meinen Hyundai toll finde sondern aus folgenden Grund.
    Dein Fall
    Du hast ein Auto gekauft, über welches du dich im Vorfeld nicht informiert hast. Nun hat der Wagen kein ESP, du versuchst nun den Verkäufer dafür verantwortlich zu machen.
    Ein Beispiel
    Ich fahre in Ausland und Kaufe dort zB 5Stangen Zigaretten am Zoll werde ich durchsucht und die sagen mir nun ich darf nur eine Stange mitbringen, habe ich aber nicht gewußt. Ich komme nun um ein Bußgeld nicht herum. Ich sage doch aber es stand nirgendwo, ich bekomme zur Antwort dann hätten sie sich informieren müssen.
    Genauso sehe ich es bei dir.
    Es ist für mich deshalb kein Grund, überall wird in Medien auf fehlende Sicherheitsausstattungen bei EU Fahrzeugen hingewiesen, also hättest du dich vorher auch informieren müssen.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Und wie es der Zufall so will waren heute Nacht 2 Person unter meinem Carport.
    Trotz Bewegungsmelder mit Licht und einer Überwachungskammer haben sie sich dort zu schaffen gemacht. Ich habe sie aber erwischt und mit einem Baseballschläger vertrieben.
    Die Polizei war vor Ort, konnte aber natürlich nichts mehr ausrichten.
    Da sie Integralhelme mit verdunkelten Visier und Handschuh hatten, ist es mit Spuren natürlich auch nicht sehr viel.


    :todlach: :todlach: :todlach: :todlach:
    Mensch, gehe endlich zum Psychologen und laß dir helfen.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Zitat

    Original von ckm
    Es ist für mich deshalb kein Grund, überall wird in Medien auf fehlende Sicherheitsausstattungen bei EU Fahrzeugen hingewiesen, also hättest du dich vorher auch informieren müssen.


    Ich habe ja auch nachgefragt. Das mir der Verkäufer ESP zugesichert hat, darf ich aber gemäß der Rechtsanwältin des Beklagten nicht schreiben, weil dies bestritten wird und ich dies nicht beweisen kann. Als Zeuge wird der Verkäufer nun ja nicht mehr gehört, somit werde ich es auch in Zukunft nicht schreiben dürfen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre


    Ich habe ja auch nachgefragt. Das mir der Verkäufer ESP zugesichert hat, darf ich aber gemäß der Rechtsanwältin des Beklagten nicht schreiben, weil dies bestritten wird und ich dies nicht beweisen kann. Als Zeuge wird der Verkäufer nun ja nicht mehr gehört, somit werde ich es auch in Zukunft nicht schreiben dürfen.


    Nachfragen reicht eben nicht. Und auf mündliche Aussagen verlässt man sich beim Autokauf erst recht nichts. Steht nichts im Vertrag, gibts auch keinen Anspruch darauf. Spätestens, wenn ich den Wagen entgegenehme und mich zum ersten mal rein setze, schaue ich ob z.B. dort ein ESP-Schalter ist oder nicht.

  • Mag für dich zutreffen.
    Der Beklagte ist gemäß seinen AGB`s jedoch der Meinung, dass der Wagen mit der Bestellung bereits als besichtigt gilt, auch wenn das Fahrzeug im Ausland steht und der Wagen eben nur die tatsächliche Austattung hat, die er auch tatsächlich bei der Übergabe aufweist.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!