Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen

  • Wenn die Beklagten verlieren darfst es halt in nächster Instanz wieder schreiben. :)


    Üblicherweise würde man sich aber wohl irgendwie vorher vergleichen.

  • Ganz falsches Beispiel, ckm.


    In deinem Beispiel ( Import von Zigaretten ) gilt Steuerrecht, ev. auch Strafrecht.
    In Polterkarres Fall geht es um Kaufrecht /BGB.
    Im Falle des Kaufrechts( Juristen nennen das anders, ok) hat der deutsche/europaeische Gesetzgeber dem normalen Verbraucher ganz bewusst besondere Rechte gegenueber dem professionellen Verkaeufer eingeraeumt.
    Der Gesetzgeber wollte das Ungleichgewicht zwischen unerfahrenen Kaeufern und erfahrenen Haendlern damit ganz bewusst ausgleichen.
    Darueber duerfen sich z.B. Autokaeufer freuen.
    Diejenigen, die die Interessen vom Autohaendlern und Autoherstellern vertreten, werden sich aergern. Aber das ist nun mal die Absicht des Gesetzgebers : ein fuer den Verbraucher guenstiges Kaufrecht.
    Ich freue mich darueber.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Moonlight
    Spätestens, wenn ich den Wagen entgegenehme und mich zum ersten mal rein setze, schaue ich ob z.B. dort ein ESP-Schalter ist oder nicht.


    Genau so ist es. Bei der Übergabe läst man sich Zeit.
    Ganau wie ich mir alle Symbolanzeigen angeschaut habe,denn nur was leuchtet ist auch drin. KEIN LEUCHTENDES ESP-SYMBOL ALSO AUCH KEIN ESP DRIN.

  • Zitat

    Original von polterkarre


    Der Beklagte ist gemäß seinen AGB`s jedoch der Meinung, dass der Wagen mit der Bestellung bereits als besichtigt gilt, auch wenn das Fahrzeug im Ausland steht und der Wagen eben nur die tatsächliche Austattung hat, die er auch tatsächlich bei der Übergabe aufweist.


    Noch n Tipp Paul :
    lass diese Klausel mal durch deinen Rechtsanwalt aus den AGBs deines Verkaeufers rauskicken.
    Das duerfte unter " ueberraschende Klausel" fallen. So eine Formulierung ist ganz schoen frech.
    Das Rauskicken von solchen Klauseln uebernimmt auch gerne die
    http://www. wettbewerbszentrale
    Und das ganz ohne Kosten fuer dich.


    Das Benennen von http://www.wettbewerbszentrale hier im Board fuehrt zum schnellen Loeschen des Beitrags. Also ganz schnell notieren. :flüster:

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Also ich muss auch mal ganz ehrlich sagen wer einen Kaufvertrag unterschreibt ohne den Wagen zu sehen und in dem Kaufvertrag bzw der Bestellung steht nichts über die Ausstattung, dem ist halt nicht zu helfen und der sollte sich mal an seine Nase fassen.
    Wenn man bei einem Autohändler einen Neuwagen bestellt erhält man eine Liste mit der Ausstattung die dieser Wagen haben wird.
    Ich muss immer wieder sagen dies ist doch kein Hyundaiproblem sondern ein Paulproblem.
    Über seine Mängel muss ich immer noch schmunzeln er hat ja nun seit EZ einen Zitat: kapitalen Motorschaden
    Kommisch der Wagen scheint aber immer noch zu fahren, dies wäre ja wohl der wichtigste Grund für die Wandlung oder nicht?
    Was ist denn nun damit, und bitte jetzt nich darüber kann er nicht schreiben er veröffenlicht ja auch das richterliche Schreiben.

  • Ach du dickes Ei :auweia: :auweia:
    in welchem fred oder paul bin ich denn jetzt X( X(
    schon wieder verlaufen alle Beträge werden immer gleich komisch komisch woran das nur liegen kann :mauer: :mauer: :mauer:

  • buick mal igno.


    Die Richterin verweist zu Recht auf " die uebliche Beschaffenheit eines regulaer in Deutschland erworbenen Fahrzeugs"
    In diesem Verfahren zieht Paul die Karte " ESP muss vorhanden sein, ist es aber nicht " Das darf er.
    Nun muss das Gericht - in absteigender Folge pruefen :


    Stufe 1. . Ist ESP vereinbart worden?
    Darauf will auch ckm dauernd hinaus, wenn er schreibt, dass wenn es nicht verbindlich veteinbart wurde, es auch nicht geliefert werden muss.
    Paul muesste das beweisen, was schwierig sein duerfte.


    Wenn dies nicht zu beweisen ist, greift
    Stufe 2. Ist ESP bei Fahrzeugen " gleicher Art und Guete" ueblich?
    Hier vergleicht sie innerhalb der Kompaktklasse. Also mit Golf, Auris, Focus, Octavia usw.
    Wenn sie zu der Ueberzeugung kommt, dass ESP in der Klasse ueblich ist, liegt ein Mangel an Pauls Fahrzeug vor. Der Mangel wird kaum zu beheben sein und der Mangel ist auch ganz sicher "wesentlich " , da sicherheits-relevant.
    Damit kann Paul Wandlung verlangen und braucht sich nicht mehr um seine anderen Maengel zu streiten.
    Also clever gemacht von Paul und seinem Anwalt.
    Als Verbraucher, der auch mal in eine Situation kommen kann, bei einem Mangel an der Ware relativ hilflos einem cleveren Verkaeufer oder einem maechtigen Hersteller gegenueber zu stehen, wuensch ich mir einen solchen Anwalt.


    ,

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • :todlach: :todlach: :todlach: :mauer: :mauer: :mauer: :mauer: :schläge: :schläge: :schläge: :todlach:
    sag ichs doch immer und immer das gleiche :dudu:


    willkommen im Richter Holt - Salesch chat

    Alter alterius auxilio eget!

    Einmal editiert, zuletzt von Buick1955 ()

  • Zitat


    Wenn dies nicht zu beweisen ist, greift Stufe 2. Ist ESP bei Fahrzeugen " gleicher Art und Guete" ueblich?


    Ich hab generell mit so einer Argumentation ein Problem.


    Dann sind Austattungsbeschreibungen bei Kauf eines KFZ eigentlich fürn Po, denn wenn etwas fehlt, das irgendjemand als "klassenüblich" einstuft, begibt sich jeder Verkäufer auf nicht kontrollierbares Glatteis. Elektrische Fentsterheber sind mittlerweile in jeder Klasse schon klassenüblich, es gibt aber Austattungsvarianten ohne elektrische Fensterheber - sind diese Verkäufe dann alle wandelbar oder hat man Anrecht auf Nachrüstung? Klimaanlagen - gleiche Situation.


    Ich betrachte diese Argumentation als hahnebüchen und unhaltbar und Nonsens.

  • Du hälst also die deutsche Rechtsprechung für Nonsens und vergleichst sicherheitsrelevante Sachen wie ESP mit einem Zubehör wie elektrische Fensterheber.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • ESP ist nun mal gerade zu der Zeit als du deinen Wagen gekauft hast Zubehör. Standard und Pflicht soll es ja ab diesem Jahr erst werden.
    Ausserdem was reitet ihr auf ESP rum dein Wagen hat doch einen Motorschaden der ja trotz Reperaturversuch der Wekstatt lt deiner Aussage nicht behoben werden konnte.
    Dies wäre doch in meinen Augen der Hauptgrund für die Wandlung.
    Es sei denn du hast gar keine Motorprobleme (Kühlwasser), dann muss man natürlich solche Winkelzüge versuchen.
    Ich muss ganz ehrlich sagen mit solchen Sachen müssen sich Gerichte befassen, einfach eine Frechheit.

  • Er hält nicht die Rechtssprechung sondern die Argumentation für Nonsens.
    Da ist die Berufung schon vorprogrammiert.

  • Ich finde es auch eine Frechheit, dass ich doch tatsächlich das verlange wofür ich auch bezahlt habe.
    Und dann will ich es auch noch mängelfrei.
    Das ich nun auch noch Kühlwasserverlust und Rost überhaupt als Mangel ansehe ist nun wirklich die Krone der Unverschämheit von mir.


    Übrigends hier mal ein Zitat aus einer email von dem Verkäufer den ihr hier verteidigt: „Der große Unterschied ist zum deutschen Modell der Fahrzeugpreis durch unsere günstigen Einkaufquellen“.


    Tja und Richter, die solchen Geschäftsgebahren einhalt gebieten sind wirklich wirklich böse.


    Ich empfehle jedem mal dieses [URL=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/shop,1/der-autokauf,978-3-8041-4657-0,werner-verlag,53819/]Buch [/URL] von Herrn Dr. Eggert, dem ehemaligen Vorsitzenden Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    2 Mal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Das ich nun auch noch Kühlwasserverlust und Rost überhaupt als Mangel ansehe ist nun wirklich die Krone der Unverschämheit von mir.


    Du antwortest wohl auf Beiträge ohne sie gelesen zu haben. Ein bestehenden Kühlwasserverlust mit angeblich Öl im Kühlwasser (sie dein damaliges Foto), wäre für mich der wirklich einzige Grund den Kauf zu wandeln. Nur mir scheint dies eben nicht den Tatsachen zu entsprechen, da ja anscheinend für deine Wandlung andere Sachen im Vordergrund stehen.

  • ckm
    meinst du es hat irgend einen Sinn auf diesen Sprechdurchfall oder besser Schreibdurchfall zu antworten :P :P
    Ich glaube nicht :dudu: denn es wird immer so weiter gehen .
    Immer und immer wieder irgend was neues ausgegraben oder behauptet .
    Da helfen auch keine guten Ratschläge denn dann bist du ja sofort pro Hyundai und so was geht doch gar nicht :P :P :P 8o 8o

  • Für dich wäre es der einzigste Grund.


    Juristisch sieht es anders aus. Die Frage ist immer ob es sich um einen erheblichen oder nicht erhebelichen Mangel handelt. Des Weiteren ob dem Verkäufer genügend Möglichkeiten zur Nachbesserung hatte und schließlich, ob eine Wandlung verhältnismäßig in Anbetracht der Reparaturkosten wäre.


    Somit ist es eben klug soviel Mängel wie möglich nachzuweisen.
    Das Fehlen von ESP ist unbestritten.
    Ob ein Kühlwasserverlust ein Mangel darstellt dagegen ist strittig.
    Auch ob ein Wassergehalt von über 10% im Öl auf einen Mangel hindeutet ist strittig.
    Ölrückstände im Kühlwasser sind kein Mangel. Auch wenn du deswegen wandeln würdest.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre


    Juristisch sieht es anders aus. Die Frage ist immer ob es sich um einen erheblichen oder nicht erhebelichen Mangel handelt. Des Weiteren ob dem Verkäufer genügend Möglichkeiten zur Nachbesserung hatte und schließlich, ob eine Wandlung verhältnismäßig in Anbetracht der Reparaturkosten wäre.


    Somit ist es eben klug soviel Mängel wie möglich nachzuweisen.


    Richtig.
    Ein " harter" Mangel ( fehlendes ESP) reicht wohl auch um zu wandeln.
    Klug ist es aber , noch weitere Maengel nachweisen zu koennen, falls dss mit dem ESP nicht funktioniert.


    Es geht hier um die Auseinandersetzung von einfachem Verbraucher gegen gewieften Haendler/Autokonzern. Also David gegen Goliath, bildlich gesprochen.
    Wir einfachen Verbraucher koennen alle mal in so eine Situation geraten. Das ist nicht angenehm.
    Erstaunlich :
    Auf der Seite von Haendlern und Konzern stehen hier ja wohl einige.


    Gruß
    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Also kommen wir doch nun zum Punkt, jetzt ist es raus!
    Paul schreibt 10% Wasser im Öl wäre kein Mangel, kommisch stellt euch mal vor bei etwas über 3L Motoröl beim 1,4l, würde man über 300ml Wasser rein schütten. Könnt ihr euch vorstellen wie das Öl aussehen muss, und wenn ein Defekt vorliegt steigt ja dieser Wassergehalt ständig. Wenn nun noch Öl im Kühlwasser sein sollte welches ja bei einem Defekt auch mehr werden müsste, weißt du wie Wasserkreislauf dann aussehen müssten.
    Wohl nicht, sonst würdest du nicht so einen Senf schreiben. Am Übergangsauto unseres Sohnes ist dies passiert, selebst relativ kleine Mengen reichen da aus um soetwas zu sehen, bei ihm wurde es mit der Zeit immer schlimmer, aber selbst im Anfangstadium war zu sehen das dieser Motor nicht mehr lange so läuft.
    Auch Fred schreibt ein harter Mangel wäre fehlendes ESP, nur muss Paul beweisen dass dem so ist, und es ihm zugesichert worden ist.
    Und Fred schreibt nun wieder auf der Seite von Händler und Konzern, was hat denn der Konzern mit dem ESP am Hut? Ihm scheint gar nicht klar zu sein, der i30 wurde zB als ich meinen gekauft habe in anderen Ländern wie zB Rumänien mit 7777€ beworben inkl 7Jahre Garantie, dort wird halt kein ESP verbaut und wohl auch nicht in Bulgarien.
    Das Problem was sich hier stellt der kluge Paul ist an einen klügeren EU Händler geraten, und nun sollen die Gerichte Paul helfen, ihm doch noch klüger als den EU Händler zu machen, und seinen Anwalt reicher.
    Buick1955
    Dies ist in meinen Augen die Sauerrei, er versucht mit Schachzügen eine Wandlung herbeizuführen (das fehlende ESP scheint er auch erst weit nach dem einschalten seines Anwalts und der Aussicht auf Rückabwicklung bemerkt zu haben). Er hat sogar vor ca einem halben Jahr mal hier gefragt als seine Räder beim Anfahren durchdrehten, habe ich überhaubt ABS. Wie will so jemand etwas über die Qualität von Autos sagen. Deshalb werde ich hier immer auf so einen Müll antworten und meine Meinung schreiben, denn ich möchte nicht das die Menschheit nur noch aus solchen Leuten wie Paul besteht. In meinen Augen ist logisches Denken und etwas technisches Verständniss auch heute noch mehr als wichtig, ohne dies geht die Welt vieleicht wirklich sonst einmal unter.
    Grüße Stefan

  • Zitat

    Original von ckm


    Auch Fred schreibt ein harter Mangel wäre fehlendes ESP, nur muss Paul beweisen dass dem so ist, und es ihm zugesichert worden ist.
    Ihm scheint gar nicht klar zu sein, der i30 wurde zB als ich meinen gekauft habe in anderen Ländern wie zB Rumänien mit 7777€ beworben inkl 7Jahre Garantie, dort wird halt kein ESP verbaut und wohl auch nicht in Bulgarien.


    Buick1955
    Dies ist in meinen Augen die Sauerrei, er versucht mit Schachzügen eine Wandlung herbeizuführen
    Grüße Stefan


    Wieder falsch.
    Nur in der ersten Stufe vor Gericht muss Paul beweisen, dass ihm ESP im Vertrag zugesichert wurde.Das wird ihm kaum gelingen.


    Jetzt kommt aber die 2. Stufe der Ueberpruefung des Gerichts.:
    Der Vergleich mit Fahrzeugen aehnlicher Art und Guete, die bei einem deutschen Haendler gekauft wurden. In Rumaenien verkaufte Kfz spielen hier keine Rolle.
    In der zweiten Stufe hat Paul gute Karten. Denn :
    Er hat bei einem deutschen Haendler gekauft. Also gilt deutsches und nicht rumaenisches Recht.
    Wenn er bei einem Vermittler von EU+ Wagen gekauft haette, koennte er sich die Wandlung abschminken. Hat er aber nicht.


    Und Schachzuege gehoeren zum normalen juristischen Geschaeft.
    Gut, wenn Paul einen Anwalt hat, der seinen Job beherrscht.
    Auf der anderen Seite steht immerhin ein Haendler. Fuer den ist die Auseinandersetzung mit Kunden und ihren Maengeln taegliches Geschaeft.
    Wenigstens vor Gericht sollte Waffengleichheit sichergestellt sein.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

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