(BC3) Passen Kompletträder vom GB auf BC3

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit 1 Monat Besitzer des BC3 Modells, habe das Auto neu gekauft, suche schon lange nach Winterreifen.


    Passen die Felgen von Vorgänger i20 GB auf das aktuelle Fahrzeug?! Laut meiner Recherche sind die Felgendaten exakt die gleichen, also exakt alles gleich, also von Lochkreis müsste die auf jeden Fall passen.


    Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?

  • Guten Morgen,


    Die Kompatibilität der Räder müsste anhand des Fahrzeugscheins oder der Gutachten ersichtlich sein. Anderenfalls unbedingt auf Traglast, Index und Größe achten. Mit ein paar mehr Daten zum Fahrzeug kann der ein oder andere sicher noch helfen oder Tipps geben.



    VG

    Ich hab 'nen Zettel hinterlassen, doch ich hatte keinen Stift :grrr:

  • Außer beim N ist die Felgenaufnahme BC/GB gleich (also Lochkreis, Mittenzentrierung). Werksfelgen! sollten bei gleicher Felgenbreite und Einpresstiefe auch auf dem BC möglich sein. Werksfelgen haben für gewöhnlich auch ausreichend Traglast, um einen ggf. schwereren BC zu "tragen".


    Bei Felgen aus dem Zubehör ist unbedingt darauf zu achten, ob aus den Felgenunterlagen hervorgeht, dass diese auf dem BC erlaubt sind.


    Um RDKS braucht man sich ja keine Sorgen machen, der BC mißt ja indirekt, ob also Sensoren in den GB-Felgen sind oder nicht, spielt hier keine Rolle.

  • Es sind Zubehör-Felgen, keine originalen! Ich denke nicht, dass es dazu Unterlagen gibt! Kann ja kurz nachfragen.


    Wegen RDKS weiß ich Bescheid, die Räder waren auf einem 2018 i20 drauf. Laut meiner Recherche sind für die beiden Autos genau die gleichen Größe eingetragen, also 6Jx16 stimmt schon mal. Die ET ist nicht bekannt, denke aber müsste passen, ich meine was soll da schon passieren?! Auf mein Fahrzeug müssen die auf jeden Fall passen! Lochkreis passt.


    Habe heute spaßeshalber nachgeschaut. Habe noch einen Opel Corsa, selbst die Räder vom Corsa passen auf meinen Hyundai, ob zugelassen ist eine andere Frage.

  • Also bei Zubehörfelgen sollte eine KBA in der Felge stehen. Anhand der KBA ist dann alles andere ersichtlich und zweifelsfrei dokumentierbar .

    Ich hab 'nen Zettel hinterlassen, doch ich hatte keinen Stift :grrr:

  • Die ET ist nicht bekannt, denke aber müsste passen, ich meine was soll da schon passieren?! Auf mein Fahrzeug müssen die auf jeden Fall passen! Lochkreis passt.

    Mit falscher ET können die zu weit nach außen oder innen stehen, nach außen ist Platz, nach innen begrenzen Bremsanlage oder Federbein...

  • Sofern die Daten damals korrekt waren sicher.


    Als Sonderrad aber wohl sowieso eine §19.3 notwendig.

    Auf den Felgen steht demensprechend noch der TYP welcher eines dieser Nummern entsprechen sollte:

    TTYK0GA48D671;
    TTYK0GA48671;
    TTYK0SA48D671;
    TTYK0SA48671


    Mit der kommen wir dann auch zum korrekten Gutachten^^


    Nur weil es passt, heißt es ja leider nicht gleich, dass es legal oder zulässig ist ..

    Ich hab 'nen Zettel hinterlassen, doch ich hatte keinen Stift :grrr:

  • Mit der passenden Nummer sicher... Die KBA ist ja für die Felge und passt auf mehr als ein Fahrzeug...

    Ich hab 'nen Zettel hinterlassen, doch ich hatte keinen Stift :grrr:

  • Also laut meiner jetzigen Internet Recherche kann man nichts feststellen!! Wenn die Besitzerin auch noch kein Gutachten hat, dann ist schlecht, aber selbst wenn es ein Gutachten gibt, ich bezweifle doch stark das da ein BC3 eingetragen ist, aus einem einfachen Grund, es gab damals noch keinen BC3 !! Wie soll denn ein Auto wo es noch garnicht gebaut wird in einem Felgengutachten drin stehen

  • Also anhand der Typennummer auf der Felge... Weil KBA Nummern immer für mehrere Varianten und Ausführungen gefertigt werden (ET, Größe, usw.), kann man das schon eindeutig lokalisieren.


    Und nur weil eine Felge von 2016 (oder wann auch immer) ist, heißt das nicht, dass die für neue Fahrzeugtypen nicht eintragungsfähig sind. Sicher wird in dem alten Gutachten kein BC3 stehen... Ein Hersteller wie Dezent hat aber auch Felgendesigns, die er/sie über Jahrzehnte produzieren und vermarkten. Dann kann man, wie verwunderlich es auch sein mag, ein derartiges Gutachten anpassen lassen.

    Auch wenn nicht üblich, aber Wunder gibt es immer wieder :blume:

    Ich hab 'nen Zettel hinterlassen, doch ich hatte keinen Stift :grrr:

  • Also kann man momentan nicht eindeutig sagen ob passt oder nicht, ich meine wenn ET Felgengröße und der Rest gleich ist, dann passt es doch!! Das Risiko werde ich auf jeden Fall eingehen, kann nicht viel passieren wenn wir ehrlich sind.

  • Mister X

    Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich um Zubehörfelgen. Diese können, wenn alle Daten (Reifengröße, Felgenmaße) idenstisch mit dem Vorgängerfahrzeug sind, problemlos passen.

    Das heißt aber noch lange nicht, dass sie auch problemlos gefahren werden dürfen, da sie weder für das Fahrzeug ein Gutachten, oder ABE aufweisen. Das Zauberwort ist hier die Traglast, die nicht geklärt ist.

    Es liegt vielleicht ein Gutachten/ABE vor, aber da Dein Neufahrzeug ja schon zeiltlich nicht in das vorhandene Gutachten/ABE passt (Fahrzeug wurde nach Erstellung des Gutachtens/ABE erst gebaut), darf diese Felge definitiv nicht gefahren werden. Es besteht die Möglichkeit, die Felge nachträglich einzutragen (§21), aber da muss ein TÜV-Prüfer auch mitspielen und die entsprechenden Daten vergleichen (exakt diesen Prozess habe ich schon einmal durchgemacht).


    Will heißen, selbst wenn die technischen Daten auf Reifen und Felgen stimmen, kannst Du bei einer nachlässigen Überprüfung durchkommen. Bei einer genauen Überprüfung nach ABE oder Gutachten mit Eintragung §19.3 wird man feststellen, dass das so nicht geht.


    Kann gutgehen, muss aber nicht. Wenn Du Glück hast, gibt es vom Felgenhersteller ein Nachtragsgutachten (oder angepasste ABE) für Dein Fahrzeug. Dann wird es einfacher.

  • Anhand der Nummer auf der Felge, also dem Felgentypen hätte ich ja genau nach dem Gutachten nach den BC schauen können.

    ALCAR ist jetzt nicht der kleinste Hersteller und lässt in den meisten Fällen die Gutachten anpassen und neue Fahrzeugtypen nachtragen. Ist ja für die Jungs auch von Vorteil zwecks Umsatz und Bestandskundenpflege.


    Aber ich denke das habe ich versucht zu erklären ^^


    Ansonsten bin ich ganz bei dir und hatte nichts anderes im Sinn :flüster:

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  • Merci zusammen ,die Felgen plus Reifen hab ich gestern bereits gekauft, muss die Reifen noch wechseln, nach dem Gutachten müsste ich dann suchen, seien wir aber ehrlich, selbst wenn ich bei einer Polizei Kontrolle angehalten werde ,und ich keine Gutachten dabei habe, darf ich zu 99.9 Prozent weiterfahren, riskant wird es eher bei einem schweren Unfall, wo der Wagen beim Gutachter Untersucht wird, und dann festgestellt wird das z.b die Felgen garnicht auf dem Auto sein dürften,

    Ansonsten ist alles identisch, die Polizei wird einen Teufel Tun und da irgendwelche Unterlagen fordern, da die Reifen usw im Fahrzeugschein stehen

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