(GB) Wie Injektoren bei T-GDI pflegen?

  • Falls sich der Händler weigert, fordere ihn erstmal - unter Auflistung der Mängel - zur Reparatur auf, mit einer Fristsetzung von 14 Tagen. Das ganze per Einwurfeinschreiben. Dann sehen wir weiter.

    Bist du Mitglied in einem Automobilclub wie dem ADAC o.ä? Auch die bieten kostenlose Hilfe in solchen Fällen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ....spar dir das Geld für den Anwalt, hast sowieso keine Chance. Dem Händler musst du eine arglistige Täuschung nachweisen und dann hast du eventuell ein Anspruch auf Regress. Du hast bestimmt einen Kaufvertrag unterschrieben wo drin steht Fahrzeug besichtigt und Probe gefahren...? ich habe selbst vor drei Wochen in einem Hyundai Autohaus meinen ix20 mit einer Top-Ausstattung gekauft. Der Wagen steht optisch sehr gut da, hat einen neuen TÜV und das Scheckheft ist frisch gestempelt. Ein Sprichwort sagt, glaube nie einen Politiker oder einem Anwalt oder einem Autohändler früher Pferdehändler, die meinen es mit dir nicht ehrlich. Ich fahre das Auto schon über 2000 km und habe etliche Mängel entdeckt, die ich mittlerweile selbst behoben. Der Keilrippenriemen, Zündkerzen, Bremse hinten komplett waren Schrott(TÜV neu). Natürlich habe ich auch Öl mit Filter erneuert , denn da weiß ich was ich habe. Das sind aber alles für mich nur Peanuts,denn das Auto fährt sich fantastisch, die Automatik schaltet butterweich, Motor läuft sauber und klappert nicht und rasselt nicht, verbraucht wenig Kraftstoff, das Fahrzeug ist bequem, sieht super aus und ich bin absolut happy und zufrieden und das ist mir wichtig. Das Auto ist unfallfrei, hat kein Rost und es funktioniert alles.... habe so ein Fahrzeug lange gesucht und endlich gefunden, der Preis beim Händler war deutlich niedriger als von privat....ciao

  • Das klingt jetzt, als hätte es ein Händler geschrieben.:flüster: Und kein Wort über Umtausch, Wandlung, Schadensersatz und vor allem MINDERUNG!

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  • .... bin lediglich ein stinknormaler Verbraucher der realistisch die ganze Sache sieht. Ich kann nur jedem raten, wenn er keine Ahnung von Autos hat, immer jemanden der was davon versteht zum Kauf mitzunehmen.... so erspart man sich viel Ärger und Enttäuschung.... man liest doch immer wieder wie es mit der Gebrauchtwagen Garantie in Wirklichkeit aussieht:thumbdown:

  • Es gibt in jeder Branche schwarze Schafe, und unter Autohändlern wohl eine etwas höhere Quote. Dennoch ist der Gebrauchtwagenhandel kein rechtsfreier Raum, in dem der Kunde keine Möglichkeit hat, seine Rechte durchzusetzen oder gar einzuklagen. Viele Händler vertrauen einfach auf die Unwissenheit und die Angst vor Rechtstreitereien, und vor allem auf die Faulheit der Kunden, wegen "ein paar Hunderter" die große Keule rauszuholen. Davon leben einige in der Branche nicht schlecht.

    Sehr zum Ärger der anständigen Gebrauchtwagenhändler, mit diesen schwarzen Schafen dann generell in die gleiche Ecke gestellt zu werden!:grrr:

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  • Es geht nicht nur darum, wegen ‚ein oaar hundert Eiro‘ die große Keule rauszuholen, sondern, dass man Anwaltskosten selbst tragen miss! Was bringt es mir, wenn ich beim Händler durchdrücke, dass er die Mängel beseitigt, wenn du ich dafür 500-600€ für den Anwalt ausgebe? Und oft kriegt man meist nur halbe halbe raus. Man zahlt also im Endeffekt noch mehr drauf. Bei dem Händler hab ich keine Ahnung, was er mit dem Auto noch so anstellt und dann sind die Sachen nur halb gemacht und man hat vielleicht Wochen oder monatelang Ärger damit. Das ist doch das problem warum viele den weg nicht gehen. Man zahlt für den Anwalt extra drauf. Wenn jemand ne gute rechtsschutz hat dann bitte oder eben das Geld so locker sitzt dass Anwälte kein Problem sind!

  • Ich würde da versuchen, den Wagen im Preis zu drücken. Owatrol und Brantho Korrux nitrofest kosten auch keine 100€ und erledigen das "Problem" dauerhaft.


    Brauchen kann man das Zeug bei älteren Autos immer irgendwo.

  • Destiny..

    ... ja genau so ist es! Der Händler will und muss an dem Fahrzeugverkauf das meiste herausholen und das soll er auch, denn davon lebt er. Der Händler investiert in das zu verkaufende Fahrzeug so wenig wie nur möglich, eine neue HU und AU, verpasst dem Fahrzeug innen und außen eine Augensalbe und zum Schluss noch ein frischer Stempel in Serviceheft sieht immer gut aus, denn damit lässt sich der Käufer blenden und ködern. Ohne einen Nachweis auf arglistige Täuschung hast du als Käufer die Ar...Karte! Man muss sich nur mal das ganz Kleingedruckte im Vertrag durchlesen, dann ist man schlauer und erspart sich den Weg zum Anwalt.

  • Destiny..

    ... ja genau so ist es! Der Händler will und muss an dem Fahrzeugverkauf das meiste herausholen und das soll er auch, denn davon lebt er. Der Händler investiert in das zu verkaufende Fahrzeug so wenig wie nur möglich, eine neue HU und AU, verpasst dem Fahrzeug innen und außen eine Augensalbe und zum Schluss noch ein frischer Stempel in Serviceheft sieht immer gut aus, denn damit lässt sich der Käufer blenden und ködern. Ohne einen Nachweis auf arglistige Täuschung hast du als Käufer die Ar...Karte! Man muss sich nur mal das ganz Kleingedruckte im Vertrag durchlesen, dann ist man schlauer und erspart sich den Weg zum Anwalt.

    An der Stelle vielleicht. Nur dann fängts an ner anderen Stelle bald eieder an. 1 Mechaniker und 2 Kavkierer sagen ist krin Flugrost sondern kommt von innen. Der Händler wirds nur notdürftig behandeln. Besser einmal geschrit jnd dann ist Ruhe. Würde mich um den Rost selber kümmern, wenn der dafür den Keilriemen übernimmt.

  • Was redest du dauernd von arglistiger Täuschung? Kleingedrucktes im Vertrag?


    Bei B2C muss ich in den ersten 12 Monaten garnix nachweisen. BGB zählt. Und nicht was einer irgendwo in den Vertrag schreibt.


    (Ich gehe hierbei wie im aktuellen Fakl von B2C aus. Das sieht unter Privatverkäufern oder gewerblichen unter sich natürlich anders aus.)

  • .... fällt unter der Rubrik besichtigt und Probe gefahren! Ich habe beim Kauf den verschlissenen Keilrippenriemen und die verrottete Bremse festgestellt, das war mir aber egal ich wollte den Wagen haben...

  • Dann muss das im Vertrag schriftlich so aufgenommen werden. Hat der Händler aber nicht, deshalb ist er in der Gewährleistungspflicht.

    Die Anwaltkosten des Käufers gehen zu Lasten des Händlers, das nennt man "Nacherfüllungsanspruch". Siehe §439 Abs. 2 BGB

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Bei B2C gibt’s kein „gekauft wie gesehen“.

    Was nicht vertraglich festgehalten ist, zählt nicht.

    Ein Laie muss keinen verschlissenen Riemen erkennen können und auch nicht den Zustand einer Bremse.


    Und auch wenn ich oder du das kannst, ist davon nicht abzuleiten „zur Kenntnis genommen“.

  • .... ja genau, also ab zum Anwalt und klagen! In 40 Jahren in der Autobranche habe ich so einiges erlebt... und nicht vergessen vorher die Rechtsschutzversicherung kontaktieren und sich bestätigen lassen dass die sämtliche Kosten übernehmen, oder man greift sehr tief in die eigene Tasche, denn es wird nicht billig und kann ganz schnell in die Tausende gehen.....

  • Als erstes würde ich vielleicht mal einen Verkehrsrechtsschutz abschließen incl. Vertrags und Sachenrecht. die 18 Euro im Monat sollte es einem wert sein, dann müsstest du dir um einen Anwalt keine Gedanken machen. Ich verstehe nicht, warum die Menschen immer so träge sind, so viel Geld für Überflüssiges ausgeben, aber sich hier nicht schützen. Man sieht ja das in unserer Welt immer mehr so schief läuft, das ohne Anwälte fast nichts mehr durchzusetzen ist.


    Und was ich sonst machen würde? Diplomatisch sein aber dem Händler zu verstehen geben, dass wenn er sich nicht bewegt, du nicht klein bei gibst. Was glaubst du, was ein wenig "Stress" in sozialen Netzwerken anrichten kann? Was glaubst du wie schnell ein Händler reagiert, wenn du dich vor seinen Platz stellst mit einem Plakat "Verkauf Kunden rostende Autos! Danke!" So schnell wie er dann springt, dass glaubst du nicht. Manche bewegen sich erst, wenn man andere Geschütze auffährt. Und selbst wenns keine Früchte trägt, hast du ihn geärgert und nicht kampflos den Schwanz eingezogen.


    Klar sollte Vernunft der erste Schritt sein, ist aber leider oft nicht der letzte!


    Es gilt immer "wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren". ;) Und sorry für die klaren Worte, scheiß auf deine Nerven....Rückgrat beweisen und nicht weicheiern!

    Lege dich nie mit Leuten an, die für ihre Feder von Rechts wegen einen Waffenschein bräuchten!

  • Was glaubst du wie schnell ein Händler reagiert, wenn du dich vor seinen Platz stellst mit einem Plakat "Verkauf Kunden rostende Autos! Danke!"

    Gerätst du an den richtigen Menschen, hat der seinen Anwalt schnell eingeschaltet und die entsprechend möglichen Beweise gegen dich gesichtert.

    Verleumdung, üble Nachrede oder sonst was. DAS muss sich der Händler auch nicht gefallen lassen.

    Auch das Internet/Soziale Medien sind keine rechtsfreien Räume. Fällt einem ggf. dann selbst auf die Füße.

  • Clever angestellt, rechtssicher formuliert und mit genügend Aufmerksamkeit, überlegt er sich das zwei mal, bevor er seine REchtsschutzversicherung damit belastet und in einen Krieg zieht, der ihn viel Image kosten kann, selbst wenn er einen Jahrelang dauernden Rechtsstreit gewinnt. ;) Soooo blöd sind die auch nicht!

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