Typisierung 19" N Felgen

  • Hi zusammen,


    ich fahre derzeit einen i30 N-Line Hatchback, BJ 2019 und habe mir die original, 19 Zoll i30 N Felgen gekauft.


    hyundai-original-i30n-alufelge-1-stueck.jpg


    Möchte die Räder gern eintragen lassen (Österreich). Als (sinnvolle) Basis gibt es doch diese Unbedenklichkeitsbescheinigung. Muss ich da direkt beim Hersteller anfragen? Bzw. gibt es weitere/andere Dokumente, die mir bei der Typisierung "helfen"?


    Danke euch!

    LG Christian

  • Wenn das eine Originalfelge ist, würde ich einfach beim Händler nachfragen. Diese muss man normalerweise nicht eintragen (sind ja sozusagen Originalteile), es sei denn diese wurden nicht für dieses Fahrzeug freigegeben.


    Auf jeden Fall mal bei deinem Hyundai Händler nachfragen.

  • Wenn die Felge nicht im Typenschein bzw. Zulassungsschein angeführt ist, musst du diese von der Landesregierung abnehmen lassen. Dazu benötigst du entweder ein ABE oder Festigkeitsgutachten der Felge. Hast du dieses, Termin bei der Landesregierung vereinbaren und Fahrzeug mit der neuen Rad-Reifen-Kombination überprüfen lassen.

    Wenn es ein ABE zu den Felgen gibt, musst du auf die Vorlagen bzgl. Änderungen am Fahrzeug achten. Bei einem Festigkeitsgutachten kann ich die normale Vorgehensweise leider nicht beschreiben. Da solltest du dann direkt bei der Landesregierung anfragen.

    Von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich persönlich noch nie etwas gehört, mag aber nicht heißen, dass es diese nicht gibt.

    Das ABE oder Festigkeitsgutachten solltest du wahrscheinlich bei deinem Hyundai-Händler erhalten oder eventuell von demjenigen, bei dem du die Felge gekauft hast.

    Hoffentlich hilft dir das etwas weiter.


    LG Stefan

    Hyundai i30 Kombi_N-Line_1.5 TGDI_DCT-7_160PS_2021 8):bang:

  • Wie beschrieben habe ich die Prozedur schon, bei einem anderen Fahrzeugtyp, durchgemacht. Das Problem der Originalfelgen ist, dass es weder Festigkeitsgutachten, noch ABE oder andere Unterlagen gibt, da die Felgen zusammen mit dem Fahrzeug europaweit homologiert werden. Diese Felgen oder Rad-Reifen-Kombination ist dann im WVTA (die Mutter des COC) festgelegt.


    Bei mir hatte sich der TÜV-Prüfer die wichtigsten Eckdaten (Achslast etc.) herausgesucht und verglichen. Damit hat er dann die Einzelabnahme nach §21 abgesegnet. Wie ich sagte, man muss einen Prüfer finden, der den Weg mit einem geht und dann auch mit den zusätzlichen Kosten leben können. Grundsätzlich sind Zubehörfelgen der einfachere und kostengünstigere Weg, da TÜV-Gutachten, oder ABE mitgeliefert werden.

  • bei Werksfelgen gibt es nur selten eine ABE und bei Asiaten vermutlich garnicht. Für eine Eintragung, in dem Fall würde es eine Einzelabnahme nach §19.2 (in-D-) werden, wird in der Regel eine Traglastbescheinigung des Herstellers benötigt. Ob es so etwas bei den Asiaten gibt muß man beim Händler erfragen. Die Prüfer sind durch ihre Organisationen angewiesen, solche Sachen eher abzulehnen, da man nicht mehr will, das Dinge ohne offizielle Teilegutachten abgenommen werden. Eine Durchführung wird zumindest deutlich schwerer.

    i30 N Performance mit kleinen Veränderungen; Eibach Federn, 5mm Spurplatten, 114mm Endrohre, Heck gecleant, LED Kennz.leuchte, schwarze Cover Logos, -N- Embleme Seitenschweller und Sitze, Serien -N- Logos etwas verändert/foliert, Grillumrandung und rote Akzente an Front/Heck in Glanzschwarz foliert, Lenkrad und N Tasten in Glanzschwarz

  • Deutschland und seine unnötigen Gesetze.

    i30 Fastback - 1,4 T-GDI - 2XX PS - 3XX NM


    Mods:

    - VMAXX 4 Kolben Bremsanlage mit zweiteiliger geschlitzter Bremsscheibe mit Stahlflexleitung

    - Carbon Spiegelkappen

    - Fastback N Heckspoiler/Heckklappe / Spoiler in Carbon

    - I 30 N Powerflex Drehmomentstütze in Gelb

    - TOMASON TN 20 in 8 x 18 ET 45

    - H&R Federn 35 mm

    - KC Customparts AGA

    - Mazza Engineering Motortuning

    - Pipercross Luftfilter

    - Folierungen im Außenbereich

    - Getönte Scheiben

    - Alcantaraveredelung im Innenraum (Coreo Sattlerhandwerk)

  • PerformaN6

    Ja, deswegen sehe ich auch einer Eintragung positiv entgegen. Das Problem ist, dass es sozusagen keine Unterlagen gibt und der TÜV-Prüfer die für ihn relevanten Daten "zu Fuss" aus den jeweiligen Zulassungen heraussuchen muss. Das kostet halt Zeit und somit Geld. Mich hat diese Einzelabnahme ca. 350 Euro gekostet.

  • ich eher nicht. Es gibt genug Bsp. wo es nicht funktioniert hat. Auch wenn ein Rad aus dem eigenen Haus auf ein anderes Modell der Baureihe technisch kein Problem ist, muß dieses nicht zwangsläufig auch "genehmigt" werden !

    Alleine solche Preise/Gebühren machen die Sache völlig uninteressant.

    Ich würde generell im Vorfeld immer bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, mitterweile auch GTÜ) über eine Möglichkeit anfragen.

    i30 N Performance mit kleinen Veränderungen; Eibach Federn, 5mm Spurplatten, 114mm Endrohre, Heck gecleant, LED Kennz.leuchte, schwarze Cover Logos, -N- Embleme Seitenschweller und Sitze, Serien -N- Logos etwas verändert/foliert, Grillumrandung und rote Akzente an Front/Heck in Glanzschwarz foliert, Lenkrad und N Tasten in Glanzschwarz

  • Genauso habe ich es gemacht. Es waren Felgen aus dem eigenen Hause nur vom Facelift. Ich habe den Prüfer gefragt, wie wir das hinbekommen? Wir haben besprochen wie wir es machen, ich musste nur das Fahrzeug wegen der Achslasten verwiegen. Den Rest hat er sich aus den beim TÜV vorliegenden Fahrzeugdaten herausgesucht.

    Wie geschrieben es kostet etwas mehr und Zubehör eintragen ist einfacher und billiger, aber ich habe es so gewollt.

  • Ich habe ähnliche Felgen gekauft. Dann habe ich sie auch gleich beim Händler angemeldet. Überhaupt keine Probleme.

  • Die 19" Felgen 8x19 ET55 235/35 dürfen auf allen i30 gefahren werden, dafür gibt's ein Dokument. Das habe ich bei meinem auch so eintragen lassen in Verbindung mit Fahrwerk und 225/35.


    Für die 225/35 braucht man dann noch eine Bescheinigung vom Reifenhersteller (Reifenfreigabe).

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