Zusammenlegung: Lackschaden

  • Zitat

    Original von polterkarre
    ...Was machst du aber, wenn die Arbeiten nicht auf Garantie erledigt werden?
    Wie in meinem Fall der Rost an der Heckklappe.
    Zahlst du dann die Neulackierung aus der eigenen Tasche?


    Komisch nur, dass in meinem Fall die Arbeiten auf Garantie erledigt wurden.
    Problemlos, mit Entschuldigung des Meisters für die schlecht ausgeführte Arbeit des Lackierers und Ersatzwagen bei der 2. Lackierung. Wohlgemerkt bei einem EU-Wagen, den ich nicht dort gekauft hatte. :super:

  • Wer wie ich in Deutschland gekauft hat, hat beides :


    Lackgarantie UND Gewaehrleistung


    Der Kunde darf waehlen.


    Als Kunde waehle ich immer Gewaehrleistung, weil ich da mehr Rechte habe.


    Bei Garantie gibt es nur die Reparatur oder Austausch des Problemteils


    Bei Gewaehrleistung gibt es darueber hinaus noch bei einer Reparatur :
    meine Fahrtkosten oder einen Mietwagen und meine zusaetzlichen Aufwendungen.


    Deshalb moegen Haendler keine Gewaehrleistung.
    Ich als Kunde find die aber prima.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Und wenn es den Händler mittlerweile nicht mehr geben sollte, was dann?

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Das Problem hast du immer.


    Wenn Hyundai pleite ist - keine Garantie


    Wenn Haendler pleite ist - keine Gewaehrleistung

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Na, dann bin ich aber froh, dass ich meinen Saab 9-3 noch rechtzeitig verkauft hatte.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Beim Neuwagen wird es aber nach einem Jahr schwer mit Gewährleistung, und bei Gebrauchten schon nach 6 Monaten. Hier gibt es dann die Beweislastumkehr.
    Insofern ist nach einem halben bzw einem Jahr die Garantie vorzuziehen.

  • Ist vor Gericht völlig egal, weil man grundsätzlich beweisen muß, dass man Mängel hat und der Händler genügend Möglichkeit zur Nachbesserung hatte.


    Gewährleistung ist und bleibt bei Neuwagen 2 Jahre.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Paul es geht nicht um das Vorhandensein eines Mangels bei der Beweislastumkehr, sondern um den Nachweis ob der Mangel durch den Käufer entstanden ist oder eben schon vorher war bzw eine Schädigung vorlag.
    Wenn du deine Mängel erst nach einem Jahr dem Verkäufer mitgeteilt hättest, müsstest du ihm beweisen das diese auch schon vorher da waren. Nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, habe gerade nachgeschaut. Vorher gilt die Keimtheorie.
    Also es geht nach 6 Monaten nicht um einen Mangel, der ist ja nun mal da, außer vieleicht bei dir. Sondern muss man als Käufer nach 6 Monaten beweisen das der Mangel schon vorher in der Enstehung war bzw. nicht durch eigenes Verschulden entstanden ist.
    Und das ist wohl nur mit aufwendigen Gutachten zu erreichen, hatte sowas mal bei einem früheren Gebrauchtwagen, ist dann nicht so einfach.

  • Habe ich verstanden aber bei Neuwagen ist es ziemlich irrelevant.


    Bei einer Verhandlung geht es ja fast immer darum, dass der Kunde meint einen Mangel zu haben und der Verkäufer behauptet es liegt keiner vor. Ansonsten wäre ja auch keine Verhandlung nötig.
    Diesen Mangel muß der Kläger grundsätzlich beweisen, womit immer ein Gutachter ins Spiel kommt.


    In einigen wenigen Fällen könnte der Verkäufer der Meinung sein, es liegt ein Mangel vor, aber der Kunde hat ihn selbst verursacht. Auch in diesem Fall muß ein Gutachter ran. Nur, dass dann der Beklagte den entsprechenden Beweisantrag stellt.
    Ob jetzt der Kläger den Antrag stellt, oder bei der Beweislastumkehr der Beklagte ist doch völlig egal. Denn ein Gutachter kommt so oder so ins Spiel und am Ende zahlt derjenige alle Kosten, der den Prozeß verliert.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Ich sehe das grundsaetzlich auch so wie Paul. Es laeuft in den meisten strittigen Faellen auf ein gerichtliches Gutachten hinaus.


    Allerdings mit einer Ausnahme:
    In einigen wenigen Faellen kann der Gutachter nicht sicher sagen, ob der Mangel " von Anfang an im Fahrzeug angelegt " war.Beispiel : Platzen der Windschutzscheibe nach 8000 km.
    Die Scheibe ist zerkruemelt und der Gutachter kann nicht mehr feststellen, ob der Grund ein Steinchen oder Spannung war.
    Dann hat derKunde bis 6 Monate gute Karten und danach der Haendler.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    Ich sehe das grundsaetzlich auch so wie Paul.


    Echt? Hätte ich jetzt nicht erwartet... :D

  • @ realmaster
    Bitte nicht nur einen Satz rauspicken und zitieren sondern ganzen Text nehmen
    Da gehts naemlich weiter


    @ all


    Manche Maengel koennen nur ueber Gewaehrleistung erledigt werden.
    Die sind von der Garantie ausgeschlossen :
    z.B. Lackmaengel durch Vogelkot
    Kupplungsdefekt
    Grate und Riefen in der Bremsscheibe

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    @ realmaster
    Bitte nicht nur einen Satz rauspicken und zitieren sondern ganzen Text nehmen
    Da gehts naemlich weiter


    Der Rest vom Text war für mein Posting nicht relevant. Bitte doch um Verständnis...


    Zitat

    Original von Fred
    ...Manche Maengel koennen nur ueber Gewaehrleistung erledigt werden.
    Die sind von der Garantie ausgeschlossen :
    z.B. Lackmaengel durch Vogelkot


    Bei Vogelkot hilft auch die Gewährleistung nicht. Das haben wir uns im entsprechenden Thread (mühevoll) erarbeitet und das das von dir wieder ausgegraben wird, hat nur einen Grund: Unfrieden stiften!

  • Nix mit Unfrieden.


    Wir haben nur muehsam erarbeitet, dass wir hier verschiedender Meinung sind.
    Aber ich will das Thema nicht weiter vertiefen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    Aber ich will das Thema nicht weiter vertiefen.


    Ein löblicher Vorsatz! :)
    Dann in diesem Sinne noch ein Thread der Peugeot Freunde zu dem Thema.
    Schön zu wissen, dass wir mit unserer Vogelschiss-Problem nicht allein auf diesem Planeten sind.

  • Zitat

    Original von Fred
    Beispiel : Platzen der Windschutzscheibe nach 8000 km.
    Die Scheibe ist zerkruemelt und der Gutachter kann nicht mehr feststellen, ob der Grund ein Steinchen oder Spannung war.
    Dann hat derKunde bis 6 Monate gute Karten und danach der Haendler.


    Hm, ich glaube bei diesen Beispiel könnte es ja genauso ein Steinschlag gewesen sein, somit hätte der Käufer wohl mehr als schlechte Karten gegenüber dem Verkäufer. Egal ob innerhalb der ersten 6 Monate oder nicht. Ich würde dass dann eher als Teilkaskoschaden einstufen, Genauso wie wenn der Wagen ohne ersichtlichen Grund ausbrennt.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von realmaster


    Ein löblicher Vorsatz! :)
    Dann in diesem Sinne noch ein Thread der Peugeot Freunde zu dem Thema.
    Schön zu wissen, dass wir mit unserer Vogelschiss-Problem nicht allein auf diesem Planeten sind.


    Oha da gibts auch nen Paul der nennt sich aber LX6. :winke:

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Zitat

    Original von polterkarre


    Hm, ich glaube bei diesen Beispiel könnte es ja genauso ein Steinschlag gewesen sein, somit hätte der Käufer wohl mehr als schlechte Karten gegenüber dem Verkäufer. Egal ob innerhalb der ersten 6 Monate oder nicht. Ich würde dass dann eher als Teilkaskoschaden einstufen, Genauso wie wenn der Wagen ohne ersichtlichen Grund ausbrennt.


    Das mit dem Steinschlag war ja gemeint. Aber in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast nach deutschem Gewährleistungsrecht beim Händler. Soll heißen, dein Händler muss dir Beweisen(!) das ein Steinschlag am zerbersten der Scheibe schuld war und eben kein Produktionsfehler. Sind von der Scheibe nur noch Scherben über, wird er das wohl kaum noch schlüssig beweisen können.
    Von daher ist Fred's Beispiel durchaus berechtigt.

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