Zusammenlegung: Lackschaden

  • meiner hat einen Lackierbetrieb beauftragt, Rechnung ü. Hyundai und somit auch weitere Garantie für den Lack.


    :super:

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)


  • Zumindest ist Hyundai schon mal besser als Opel, VW, Renault, Fiat, Ford und Peugeot. Und die Tendenz der Zufriedenheit steigt. Unter den großen Herstellern steht Hyundai also im Mittelfeld, also alles im grünen Bereich.


    http://www.bild.de/media/verwe…61190/Download/1.bild.jpg

  • Zitat

    Original von Fred
    Aber wenn du Hyundai kaufst, ist es gut, wenn du eine Rechtsschutz hast.


    Genau solche tumben Sprüche sind es anhand derer ich entscheide ob ich jemand ernst nehme oder nicht.

  • Zu meinen Erfahrungen mit Ford Mercedes BMW und Toyota.


    Von Ford hab ich mich mit Grausen abgewandt.


    Bei BMW und Metcedes war der Service teuer und gut.


    Bei Toyota war der Service preislich angemessen und gut.


    Bei Hyundai kann ich beim Service zu den Preisen nichts sagen. Aber bei dem Haendler ist der Service grauenhaft.Das Auto find ich aber weiterhin OK.


    Gruss


    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Es steht jedem frei, die Werkstatt zu wechseln.
    1996 wechselte ich mit meinem Lantra auch in eine andere Hyundai-Werkstatt, weil der Service usw. in der alten Werkstatt nachließ.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.


  • Zitat

    Original von Fred
    Aber bei dem Haendler ist der Service grauenhaft.Das Auto find ich aber weiterhin OK.


    Warum gehstdu da nicht zu einen anderen HH

  • moin mal,


    "Hyundai gut, Service miserabel !"


    Ich frage mich auch, warum dann bitte keinen Werkstattwechsel?


    Habe ich ein Problem während der Garantiezeit,


    -fahre ich zur Vertragswerkstatt


    -sieht der Verantwortliche keinen Handlungsbedarf oder weigert sich, meine Ansprüche dem Hersteller mitzuteilen, suche ich zunächst einen 2. Betrieb auf.


    -wird die Arbeit bzw. Kostenübernahme abgelehnt, verlange ich die Ablehnung vom Hersteller zu bekommen.


    -erst danach versuche ich weitere rechtl. Schritte einzuleiten.


    Aber nein, da wird lieber gleich, nachdem vielleicht ein "unmotivierter oder unfähiger"Kundendienstberater eine mögliche Fehldiagnose gestellt hat, ein kostenpflichtiges Gutachten erstellt, über Rechtschutz ein Anwalt konsultiert, geklagt.


    Wer zahlt die Zeche? Wir Alle mit den jährl. Gebührenerhöhungen.


    Ganz klar - es gibt viele miserabele Werkstätten ! (nicht nur bei Hyundai)


    (Mir wurde auch bei meinem letzten Cabrio von der Vertragswerkstatt, entgegen der ausdrücklichen Werksempfehlung, ein Dichtungspflegemittel empfohlen. Die Anwendung wurde beim Service im letzten Moment gestoppt, das Mittel hätte die Dichtungen beschädigen und zum Wassereintritt führen können. Werkstatt uneinsichtig, also Wechsel und Mitteilung an den Hersteller, der darüber sehr erfreut war und den Betrieb abmahnte, da durch diese unsachgemäße Arbeit weitere sehr kostenintensive Garantiearbeiten verhindert werden konnten.)

    :prost:


    IX35, 2 WD, 2,0 Benziner mit Premiumaussattung, sirius-silver, Schiebedach & Leder; EU Fz aus Nl seit 19.04.11 & meine "Old Lady" BMW R100R (Klassik-Boxer)

  • Warum wechselt er wohl nicht?
    Weil er dort seinen Wagen gekauft hat und sonst seine Gewährleistungsansprüche verliert.


    Somit hat er gar keine andere Wahl als von dem Verkäufer Nachbesserung zu verlangen. Alles andere wäre zu seinem Nachteil.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Kann ich mir nicht vorstelle .Es gibt doch keinen Werkstattzwang.

  • dk 1


    Frag mal einen Rechtsanwalt nach den Grundregeln der Gewaehrleistung.


    Der erklaert es dir gern mit einfachen Worten.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von dk1
    Kann ich mir nicht vorstelle .Es gibt doch keinen Werkstattzwang.


    Bei der Garantie nicht.


    Im Rahmen der Gewährleistung schon.


    Der Unterschied zwischen den beiden wurde hier doch oft genug erklärt.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Zitat: Original von dk1 Kann ich mir nicht vorstelle .Es gibt doch keinen Werkstattzwang. Bei der Garantie nicht. Im Rahmen der Gewährleistung schon.


    Stimmt nicht.


    Sowohl bei Garantie- als auch Gewährleistungsproblenen kannst du zu jedem offiziellen HMD-Partner gehen.


    Du bist in keinem Fall an eine bestimmte Werkstatt gebunden.


    Wichtig ist, dass es sich um einen offiziellen HMD-Partner handelt!


    Das Gleiche gilt für die kostenlosen Serviceaktionen.


    DKSF

  • Hi,
    das ist ja auch meine Meinung


    DKSF
    dein wiedergegebenes Zitat hab ich so nicht geschrieben,nur die ersten zwei Sätze.Vom Inhalt her die selbe Meinung wie deine.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Es geht bei mir um Gewaehrleistung.
    Die ist geregelt in §§ 433-440 BGB et al.
    Das ist nur eine Angelegenheit zwischen Verkaeufer und Kaeufer.Der Hersteller hat damit zunaechst mal nichts zu tun.Allenfalls im Innenverhaeltnis zwischen Hersteller und Verkaeufer.


    Verkaeufer wollen den Kunden gern umleiten in die Garantie.
    Weil der Kunde bei Gewaehrleistung weitergehende Rechte hat.
    Deshalb will ich ja auch Gewaehrleistung.
    Bei meinem Lackschaden kann ich bei einer Reparatur ein Ersatzfahrzeug beanspruchen.


    Das geht bei Garantie nicht.



    Gruss


    Fred

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    2 Mal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Zitat

    Original von DKSF


    Stimmt nicht.


    Sowohl bei Garantie- als auch Gewährleistungsproblenen kannst du zu jedem offiziellen HMD-Partner gehen.


    Wenn du schon so etwas behauptest, dann belege dies doch bitte einmal. Es ist nicht das erste mal, dass du hier für rechtliche Verwirrung sorgen möchtest.


    Ansonsten behaupte es nicht einfach. Wenn ich ungefragt zu einer anderen Werkstatt gehe kann ich meine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer verlieren. Sollte man zu einer anderen Werkstatt wollen, sollte man sich vorher das schriftliche OK des Verkäufer einholen und sich dorthin beauftragen lassen. Dies steht so auch in vielen AGB`s von Verkäufern.
    Warum das wohl da drin steht?
    Ist aber auch völlig logisch, dass ich Ansprüche aus einem Vertrag nur gegen den durchsetzen kann, mit dem ich den Kaufvertrag habe und somit auch nur dieser im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet ist nachzubessern und aber auch das Recht hat nachzubessern.


    Dies gilt nicht für die freiwillige Herstellergarantie.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Hi,
    ich verstehe nicht warum ihr auf Gewährleistung rumreitet,ihr habt doch Garantie.
    Bei mir wurden bis jetzt alle Sachen die nicht i.O. waren auf Garantie gemacht.

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Bei mir wurde auch alles auf Garantie gemacht, aber verstehen kann ich Fred schon.
    Der möchte wegen seiner 3 Lackpickel einen Ersatzwagen und nicht umgeleitet werden.


    So unterschiedlich ist das. Den Einen geleitet der Annahmemeister zur Tür, den Anderen der Verkäufer in die Garantie. Da muss man aufpassen...

  • Zitat

    Original von dk1
    Hi,
    ich verstehe nicht warum ihr auf Gewährleistung rumreitet,ihr habt doch Garantie.
    Bei mir wurden bis jetzt alle Sachen die nicht i.O. waren auf Garantie gemacht.


    Was machst du aber, wenn die Arbeiten nicht auf Garantie erledigt werden?
    Wie in meinem Fall der Rost an der Heckklappe.
    Zahlst du dann die Neulackierung aus der eigenen Tasche?


    Rechtlich durchsetzen kannst du die Neulackierung nur gegenüber dem Verkäufer.
    Wenn alles immer zur Zufriedenheit erledigt wird, ist es ja gut.
    Es gibt aber auch den anderen Fall und auch das wird hier öfters beschrieben.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Aber man hat doch auch eine Lackgarantie.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Ja, die ist aber eingeschränkt, lese dir dazu die Garantiebedingungen mal durch.


    Es gibt nun mal einen großen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Den haben wir hier auch schon oft genug diskutiert.
    Der größte Unterschied: Garantie ist freiwillig und Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht.


    Händler weisen einen natürlich gerne auf die Garantie hin, weil sie damit fein raus sind.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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