...es spricht doch nichts dagegen, einen Anwalt einzuschalten, WENN die (gegnerische) Versicherung Sperenzchen machen sollte!
Aber pauschal einen Anwalt aufs Tapet zu bringen, das kann (da sind wir wieder bei der Schadensminderungspflicht) auch mal ins Auge gehen...
Nein, das kann es nicht, aufgrund der Rechtslage (siehe oben). Zumindest solange wir von einem fremdverschuldeten Unfall sprechen.
Hat man selber den Unfall verschuldet, sieht die Sache anders aus. Dann kann man auf den Kosten eines unnötig eingeschalteten Anwalts tatsächlich selber sitzen bleiben. Allerdings ist dann auch die Interessenlage eine andere: wie die eigene Haftpflicht den Schaden am Unfallgegner begleicht, kann mir egal sein. Ich habe selber nur Ansprüche, wenn ich vollkaskoversichert bin. Dann bin ich aber auch Kunde der Versicherung und diese hat ein Interesse daran, mich als solchen zu behalten. Daher wird sie von allzu dreisten Betrugsversuchen absehen.
Sollte sie das doch tun, dann muß ich zum Anwalt und prozessieren. Das Geld für den Anwalt lege ich dann erstmal aus (es sei denn eine Rechtsschutz zahlt) und bekomme es wieder, wenn das Gericht zu meinen Gunsten entscheidet, was im Normalfall dann auch bedeutet, daß die Versicherung alle Prozeßkosten tragen muß, einschließlich den Kosten meines Anwalts.