Hallo zusammen,
ich habe mir fast alles in diesem Forum und noch weitere Beiträge bei Google bezüglich dieses Themas durchgelesen und brauche dennoch eure Hilfe.
Fakt: Ich habe für meine Mutter am 18.11.2017 einen Hyundai I20 in Deutschland gekauft. Der Wagen kommt ursprünglich aus Holland und hat zu Zwecken der Garantie ein digitales Service- und Garantieheft. Dieses ist vom ursprünglichen Hyundai Vertragshändler in den NL gestempelt und mit Fahrgestellnummer versehen. Die Erstzulassung des Fahrzeugs in den Niederlanden ist der 25.10.2016 - die Garantie müsste also bei einer 5-Jahres Garantie bis Oktober 2021 gelten.
Der deutsche Händler bot mir das Fahrzeug nun samt gepflegtem Scheckheft an. Der Verkäufer (ein Gebrauchtwagenhändler, welcher einer Gruppe angehört und scheinbar Hyundai-Vertragshändler ist) dachte scheinbar, dass der erste Service nach zwei Jahren oder xxx KM nötig sei. Ich musste ihn eines besseren belehren, sodass das Fahrzeug bei Übergabe an mich am 18.11.2017 also schon im Serviceverzug war. Aufgrund der zwei monatigen Kulanzzeit (KM hat der Wagen noch nicht) habe ich bis Mitte Dezember also noch Zeit, den ersten Service durchzuführen. Ich habe mich heute mit dem digitalen Service- und Garantie Passpoort zu einer Hyundai Vertragswerkstatt aufgemacht um mich bezüglich der Garantie zu erkundigen. Dieser sagte mir, dass unbedingt das originale Serviceheft zum abstempeln vorgelegt werden muss; der Autohändler hingegen sagt, dass das Heft in digitaler Form ausreichen müsste.
Was ist denn jetzt Sache? Der Händler sagt mir zu, dass die anfallenden ersten Servicekosten natürlich übernommen werden, da sie den Termin verschlafen haben. Der Händler bietet auch eine Rücknahme des Fahrzeugs an, falls keine restlichen 4 Jahre Garantie gelten - klingt also nicht so, als ob der Händler mich über den Tisch ziehen möchte. (eine Rücknahme bei fehlender Garantie habe ich schriftlich)
Ich habe bezüglich dieses Falles auch schon bei Hyundai Deutschland angerufen, da ich in Foren von einer notwendigen Aktivierung des Fahrzeugs gelesen habe. Diese sei angeblich mit der Fahrgestellnummer möglich. Am Telefon wurde ich jedoch 2 mal von zwei verschiedenen Damen diesbezüglich abgewiesen. Ich solle mich doch an eine Vertragswerkstatt wenden und die Dokumente durchsehen lassen. Alles weitere würden die dann für mich übernehmen.
Was muss ich nun tun? Habt ihr eine Empfehlung oder einen Rat?
Ich bin mit dem Händler nun erstmal so verblieben, dass er sich meldet sobald er Rückmeldung von seinem Lieferanten bekommen hat. Dieser wäre der einzige, der - sofern ein solches Heft je existiert hat - noch ein Dokument nachreichen könnte.
Ich bin dankbar für jede Hilfe und freue mich auf eure Antworten!
P.S. Was mich auch verwundert ist, dass die Vertragswerkstatt bei dem anstehenden Servicetermin Anfang Dezember die Rückrufarbeiten durchführt. Würden die das überhaupt machen, wenn keine entsprechende Garantie vorhanden ist?