Beiträge von Sebastian12234

    Vielen Dank für deine Antwort. Überraschenderweise hat sich eben der Hyundai Deutschland Kundenservice bei mir per Mail gemeldet und mir die Garantie für 5 Jahre bestätigt. In diesem Zusammenhang weist die Person darauf hin, dass ich im Garantiefall das originale Service- und Garantieheft vorlegen soll.


    Auf meinen Hinweis, dass ich nur das digitale aus den Niederlanden besitze schreibt er, dass in Deutschland keine Services und Eintragungen nachgesehen und eingetragen werden können und ich daher die Belege einfach händisch sammeln solle.


    Ich habe nun mit dem Herren von Hyundai Deutschland nochmal telefoniert. Dieser sagte mir, dass in Deutschland für eine gültige Garantie generell ein Händlerstempel samt Unterschrift, die Fahrgestellnummer und das Garantie-Startdatum im Serviceheft zu sehen sein müssen. Falls das alles vorliegt, sollte mit den händisch vorliegenden Belegen der Services und Wartungen kein Problem im Garantiefall auftreten.


    Da diese Antwort nun aber etwa 2 Wochen auf sich warten ließ nehme ich an, dass man sich erst einmal selbst erkundigen musste. Diese Antwort habe ich aber auch erst erhalten, nachdem ich Dokumente von dem holländischen Exporteur an Hyundai Deutschland weitergeleitet habe.



    Ich hoffe, dass meine Antwort auch Hilfe für andere Betroffene mit dem gleichen Problem ist. Vielleicht konnte ich so ja doch noch etwas an das Forum mit den netten Helfern samt Ratschlägen zurückgeben..

    J-2 Coupe
    Also Unterschrift unter den Vertrag war am 09.11.2017. Ich dachte, dass vl. in diesem Fall das Datum des Gefahrenübergangs an den Kunden zählt.. Aber danke! Ich werde jetzt einfach klarmachen müssen, dass ich jetzt eine Lösung will und nicht nächste Woche.

    J-2 Coupe
    Vielleicht doch nochmal eine Sache: Ich habe dem Händler nun mitgeteilt, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte. Er möchte gerne der Sache nochmal auf den Grund gehen und zwei weitere Händler kontaktieren, die er wohl kennt. Im Anschluss daran möchte er sich nächste Woche wieder bei mir melden; das Angebot der Rücknahme bestünde ja weiterhin.


    Ist es relevant, dass am kommenden Samstag 2 Wochen ab Kauf vergangen sind? Ist er dann in der darauffolgenden Woche aus dem Schneider? Gibt es sowas wie eine Möglichkeit zur Verweigerung der schriftlich vereinbarten Rücknahme, wenn diese beispielsweise nicht innerhalb von 2 Wochen oder xxxx gefahrenen Kilometern geltend gemacht wird?


    Vielen Dank schonmal!

    Okay. Danke für deine Hilfe. Ich kann mich ja leider nicht revanchieren, aber du hast mir sehr weitergeholfen. Darf ich dich fragen, woher du dich so gut auskennst? Gewerbetreibender im Ruhestand.. Warst du mal Autohändler?


    Ich habe jetzt mal ausgerechnet, dass eine Garantie über 4 Jahre gesamt etwa 750 euro kosten würde. Der Händler würde vielleicht noch günstiger rankommen.. Also wenn das nicht mal die einfachste Lösung für ihn wäre..


    Vielen Dank in jedem Fall!

    Ich habe ihm ja sogar schon gesagt, dass es reichen würde, wenn er uns über sein Autohaus bzw. die Gruppe, der dieses angehörig ist, die versprochene Garantieleistung zusagen würde. Er meinte jedoch, dass er dies nicht könne. Ich werde ihm Anfang nächster Woche nochmal sagen, dass es eben auch die Möglichkeit gibt, gesondert eine Garantie für das Fahrzeug abzuschließen. Vielleicht passt ihm das ja. Ich meine das wäre immer noch besser für ihn als das Auto zuzüglich aller weiteren Kosten wiedereinzukaufen und es ohne Garantie wieder zu inserieren.. denke ich zumindest.


    Da das Fahrzeug aber ja nun in Deutschland gemeldet ist könnte man auch in den NL die Garantie nicht geltend machen, oder?

    Ich werde dem Händler diese Möglichkeit mal kundtun, vielleicht ist das für ihn die einfachste Lösung. Im Endeffekt würde der Händler jetzt nicht nur das Auto zurücknehmen müssen, sondern auch die dafür bei ihm erworbenen Winterreifen (Bestandteil des Kaufvertrags). Dadurch würde ihm schon einmal ein Verlust entstehen. Dazu würden etwa 50 EUR Spritgeld kommen, der zeitliche Aufwand, die Zulassungskosten usw.. Vielleicht rechnet es sich für ihn ja dann doch mehr, einfach eine solche Garantie über 3 Jahre abzuschließen. Auf das vierte würde ich dann auch meinerseits freiwillig verzichten.


    Danke für deine Hilfe!

    Vielen Dank erstmal für deine Antwort!
    Habe ich denn in dem vorliegenden Fall überhaupt Garantie? Wenn ja, wie lange? Bestünde denn nicht die Möglichkeit, ein greifbares und stempelbares Serviceheft auszustellen?

    Hallo zusammen,


    ich habe mir fast alles in diesem Forum und noch weitere Beiträge bei Google bezüglich dieses Themas durchgelesen und brauche dennoch eure Hilfe.


    Fakt: Ich habe für meine Mutter am 18.11.2017 einen Hyundai I20 in Deutschland gekauft. Der Wagen kommt ursprünglich aus Holland und hat zu Zwecken der Garantie ein digitales Service- und Garantieheft. Dieses ist vom ursprünglichen Hyundai Vertragshändler in den NL gestempelt und mit Fahrgestellnummer versehen. Die Erstzulassung des Fahrzeugs in den Niederlanden ist der 25.10.2016 - die Garantie müsste also bei einer 5-Jahres Garantie bis Oktober 2021 gelten.


    Der deutsche Händler bot mir das Fahrzeug nun samt gepflegtem Scheckheft an. Der Verkäufer (ein Gebrauchtwagenhändler, welcher einer Gruppe angehört und scheinbar Hyundai-Vertragshändler ist) dachte scheinbar, dass der erste Service nach zwei Jahren oder xxx KM nötig sei. Ich musste ihn eines besseren belehren, sodass das Fahrzeug bei Übergabe an mich am 18.11.2017 also schon im Serviceverzug war. Aufgrund der zwei monatigen Kulanzzeit (KM hat der Wagen noch nicht) habe ich bis Mitte Dezember also noch Zeit, den ersten Service durchzuführen. Ich habe mich heute mit dem digitalen Service- und Garantie Passpoort zu einer Hyundai Vertragswerkstatt aufgemacht um mich bezüglich der Garantie zu erkundigen. Dieser sagte mir, dass unbedingt das originale Serviceheft zum abstempeln vorgelegt werden muss; der Autohändler hingegen sagt, dass das Heft in digitaler Form ausreichen müsste.


    Was ist denn jetzt Sache? Der Händler sagt mir zu, dass die anfallenden ersten Servicekosten natürlich übernommen werden, da sie den Termin verschlafen haben. Der Händler bietet auch eine Rücknahme des Fahrzeugs an, falls keine restlichen 4 Jahre Garantie gelten - klingt also nicht so, als ob der Händler mich über den Tisch ziehen möchte. (eine Rücknahme bei fehlender Garantie habe ich schriftlich)


    Ich habe bezüglich dieses Falles auch schon bei Hyundai Deutschland angerufen, da ich in Foren von einer notwendigen Aktivierung des Fahrzeugs gelesen habe. Diese sei angeblich mit der Fahrgestellnummer möglich. Am Telefon wurde ich jedoch 2 mal von zwei verschiedenen Damen diesbezüglich abgewiesen. Ich solle mich doch an eine Vertragswerkstatt wenden und die Dokumente durchsehen lassen. Alles weitere würden die dann für mich übernehmen.


    Was muss ich nun tun? Habt ihr eine Empfehlung oder einen Rat?
    Ich bin mit dem Händler nun erstmal so verblieben, dass er sich meldet sobald er Rückmeldung von seinem Lieferanten bekommen hat. Dieser wäre der einzige, der - sofern ein solches Heft je existiert hat - noch ein Dokument nachreichen könnte.


    Ich bin dankbar für jede Hilfe und freue mich auf eure Antworten!



    P.S. Was mich auch verwundert ist, dass die Vertragswerkstatt bei dem anstehenden Servicetermin Anfang Dezember die Rückrufarbeiten durchführt. Würden die das überhaupt machen, wenn keine entsprechende Garantie vorhanden ist?